Nutzung von Gartenwasser kann beantragt werden
Rasen sprengen, Blumen gießen, Gemüsepflanzen versorgen. Gerade bei den derzeitigen sommerlichen Temperaturen zapfen Gartenbesitzer so manchen Liter Wasser aus der Leitung, der überhaupt nicht in der Kanalisation landet. Trotzdem wird jeder Kubikmeter auf der Wasseruhr bei der Ermittlung der Schmutzwassermenge für die Benutzungsgebühren herangezogen.
Das muss nicht sein. Oft lohnt sich ein Antrag bei der Stadt, dass die auf dem Grundstück nachweisbar verbrauchten oder zurückgehaltenen Wassermengen abgezogen werden. Voraussetzung dafür ist der Einbau eines geeichten Wasserzählers. Wer dann seinen Wasseranschluss nachrüsten möchte, kann einen entsprechenden formlosen Antrag stellen unter: steuern@bergheim.de
Sie erhalten dann ein Merkblatt, was Sie beachten müssen, damit Sie auch tatsächlich einige Euros bei den Kanalgebühren sparen.
Stadtrat Helmut Paul hat aktuell Bürgermeister Volker Mießeler um Prüfung gebeten, ob angesichts der anhaltenden Trockenheit und der hohen Temperaturen für alle Gartenbesitzer pauschal und unbürokratisch einmalig 5 cbm bezogenes Leitungswasser für die Gartenbewässerung von der Abwassergebührenregelung ausgenommen werden kann. Das ist nicht so einfach zu entscheiden, da es sich hier um den städtischen Gebührenhaushalt handelt. Schauen wir mal, ob’s funktioniert.
Antrag auf Befreiung stellen
Ebenfalls besteht die Möglichkeit, das – hoffentlich bald wieder vom Himmel herniederfallende – Regenwasser auf dem eigenen Grundstück zu nutzen bzw. zu beseitigen. Auch hierfür muss ein Antrag auf Befreiung vom Anschluss- und Benutzungszwang für Niederschlagswasser zu stellen. Ausführlichere Informationen zum Thema Nutzung des Niederschlagswassers, Merkblätter und ein Befreiungsantrag erhalten Sie bei den Stadtwerken Bergheim GmbH, E-Mail: c.jacobs@swbm.de
von Anne Keller