Bergheim Aktiv …

Bergheim Aktiv

Vereine stellen sich vor!

Hier geht es zum Clip …

Stadtverwaltung informiert …

Engagieren Sie sich im Integrationsrat für Bergheim … und hinterlassen Sie Spuren!


Informationsveranstaltung am 24.06.2021


Am 26. September 2021 finden in Bergheim parallel zur Bundestagswahl auch die Integrationsratswahlen statt.

Die Integrationsräte sind die Fachgremien zur Gestaltung einer erfolgreichen Integrationspolitik in den Kommunen. Sie sind die einzig demokratisch legitimierte Vertretung aller Migrantinnen und Migranten Nordrhein-Westfalens. Somit bieten sie für zahlreiche Menschen mit Migrationshintergrund die alleinige Möglichkeit der politischen Mitbestimmung durch Wahlen und die Mitarbeit in einem gewählten Gremium.


Einladung
Am 24.06.2021, von 18 Uhr bis 19:30 Uhr wird für interessierte Bürgerinnen und Bürger im Hinblick auf die anstehende Integrationsratswahl am 26.09.21 in allen Quartiersbüros der Kreisstadt Bergheim eine Informationsveranstaltung zum Integrationsrat und der Integrationsratswahl stattfinden.


Die Veranstaltung findet zeitgleich in folgenden Einrichtungen statt:
Quartiersbüro Niederaußem (alte Paulusschule) Im Euel 2
50129 Bergheim

Bürgerzentrum FuNTASTIK (Kenten)
Meissener Str. 7 50126 Bergheim

Integrationsbüro Otto-Hahn-Str. 23 50126 Bergheim
Quartiersbüro Ahe Im Wohnpark 31 50127 Bergheim

Gleis11
Frenser Straße 11 50127 Bergheim

Programm:
– Integration braucht Engagement – PowerPoint-Vortrag zum Integrationsrat und der Wahlregularien
– Informationen und Fragen rund um die Integrationsratswahl am 26.09.2021

Hinweise für Besucher:
Bei Einlass besteht Maskenpflicht. Aufgrund der Abstands- und Hygienevorschriften ist die Teilnehmerzahl begrenzt.

Soziale Hilfen und Integration
Jan Schnorrenberg (Abteilungsleiter)

Telefon: 02271 / 89 209
E-Mail: jan.schnorrenberg@bergheim.de

Grüner Strom vom eigenen Dach

Rhein-Erft-Kreis stellt Solar- und Gründachkataster vor

 EkoZet Rhein-Erft-Kreis

Immer mehr Menschen möchten das eigene Dach nutzen, um Solarenergie zum Eigenverbrauch zu gewinnen. Das neue Solardach- und Gründachkataster des Rhein-Erft-Kreises gibt in wenigen Schritten online Auskunft darüber, ob das Gebäude dafür geeignet ist. Der Kreis mit seinem Energiekompetenzzentrum (EkoZet) hat in Kooperation mit der Osnabrücker Geoplex GIS GmbH die Solar- und neu auch die Gründachpotentiale für jedes Dach und im Kreis berechnet und kartografiert. Am Montag wurden die beiden Webseiten freigeschaltet.

 

„Das Solarkataster ist gutes Instrument, um die Energiewende auf lokaler Ebene zu unterstützen und planvoll voranzutreiben“, erklärte Frederik Hilling von Geoplex den Nutzen. Nur ein paar Mausklicks zeigen, ob sich der Betrieb einer Solaranlage lohnt – können auch Informationen über die Modulbelegung und mögliche Erträge abgefragt werden – „alles keine Raketentechnik“. Erst vier Prozent des Potenzials im Rhein-Erft-Kreis werden derzeit genutzt.

Neues Solardachkataster mit erweiterten Funktionen

„Wir im Rhein-Erft-Kreis wollen dem Klimaschutz eine Chance geben“, erläuterte Landrat Frank Rock. Das Solardachkataster ist seit 2012 im Netz und wurde umfangreich erweitert. Unterschieden wird zwischen Photovoltaikanlagen zur Stromproduktion und solarthermischen Anlagen zur Warmwasserbereitung und Heizungsunterstützung. Angezeigt werden auch Freiflächen, die aber genehmigungspflichtig sind.
Bei Bedarf können die Nutzer direkt Kontakt zu regionalen Handwerkern aufnehmen und die geplante Anlage auch praktisch umsetzen. „Genau deshalb ist dieses Kataster eine gute Verbindung zwischen kommunaler Wirtschaftsförderung und dem Klimaschutz, bei dem die Kreishandwerkerschaft als enger Partner bereit steht“ betonte EkoZet-Geschäftsführer Uwe Zaar. Das EkoZet will auch Gruppen-Schulungen für Bürger und Fachleute anbieten.

Grüne Dächer als ökologische Ausgleichsflächen

Neu ist das Gründachkataster, das weniger dem Stromsparen dient, aber ebenfalls Vorteile hat: Bepflanzte Dächer speichern Wasser, filtern Staub und Lärm, schützen vor Witterungseinflüssen und gleichen Temperaturunterschiede aus. Als Lebensraum für Tiere und Pflanzen sind grüne Dächer zudem ein wichtiger Beitrag zum Erhalt der Artenvielfalt. Insbesondere vor dem Hintergrund von vermehrt auftretenden Starkregenereignissen will der Rhein-Erft-Kreis den Anteil der begrünten Dächer im Kreisgebiet erhöhen.

Wer nicht möchte, dass sein Haus im Solar- oder Gründachkataster erscheint, kann das Gebäude einfach löschen lassen. Ansprechpartner ist das Energie-Kompetenz-Zentrum Rhein-Erft-Kreis, Telefon 02273-953604-9, E-Mail: ruediger.warnecke@ekozet-rek.de.

www.solardachkataster-rek.de
www.gruendachkataster-rek.de

So was braucht doch jeder…

Jedes Jahr brachten Max Eltern ihn in den Sommerferien zu seiner Großmutter und fuhren am nächsten Tag mit dem gleichen Zug nach Hause.

Dann sagt der Junge eines Tages zu seinen Eltern: “Ich bin jetzt ziemlich groß. Wie wäre es, wenn ich dieses Jahr alleine zur Oma gehe?”
Nach kurzer Diskussion sind sich die Eltern einig. Sie stehen am Bahnsteig, winken und geben ihm einen letzten Tipp aus dem Fenster, während Max denkt: “Ich weiß, das hast du mir schon hundertmal gesagt…!” Der Zug fährt gleich ab und der Vater flüstert: “Mein Sohn, wenn du dich plötzlich schlecht oder verängstigt fühlst, dann für dich!”
Und er steckt ihm etwas in die Tasche. Jetzt sitzt der Junge alleine, sitzt im Zug, ohne seine Eltern, zum ersten Mal… Er sieht die vorbeiziehende Landschaft aus dem Fenster, Unbekannte um ihn herum hetzen, machen Lärm, kommen und gehen aus dem Abteil, der Schaffner spricht ihn an, dass er alleine ist… Ein Mensch wirft ihm sogar einen traurigen Blick zu…
So fühlt sich der Junge immer unwohler… Und jetzt hat er Angst.
Er senkt seinen Kopf, kuschelt sich in eine Ecke des Sitzes, Tränen kommen ihm in die Augen. Er erinnert sich daran, dass sein Vater ihm etwas in die Tasche gesteckt hat.
Mit zitternder Hand sucht er dieses Stück Papier, öffnet es: “Mein Sohn, ich bin im letzten Wagen…“
So ist es im Leben…
Wir müssen unsere Kinder laufen lassen und ihnen vertrauen…
Wir sollten aber immer im letzten Wagen sein, damit sie keine Angst haben…
(Verfasser unbekannt)

Bergheim aktiv …

Bergheim aktiv „digital“ am 06.06.2021


Endlich geht es wieder los. Bergheim aktiv, das beliebte und bunte Vereinsfest, findet aufgrund
der Corona Pandemie in diesem Jahr erstmalig digital statt.


Am Sonntag, den 06.06.2021 ist es ab 13 Uhr so weit. Bergheim aktiv wird live auf der Facebookseite der Kreisstadt Bergheim (https://www.facebook.com/BERGHEIM.ERFT) und dem stadteigenen Youtube Kanal (https://www.youtube.com/user/StadtBergheim) gestreamt.
25 Bergheimer Vereine und Freizeitclubs präsentieren hier von 13 Uhr bis ca. 16 Uhr in dem Gemeindezentrum Arche, ein Programm das sich sehen lassen kann.

Die Vereine und Clubs haben extra für das Fest kleine Videos produziert, in denen sie ihre Aktivitäten und Anliegen dargestellt haben.

Dabei war der Kreativität keine Grenzen gesetzt.
Die ev. Kirchengemeinde Bergheim, Zieverich Elsdorf hat in diesem Jahr als Kooperationspartnerin Räumlichkeiten und die Technik zur Verfügung gestellt.


Wichtig ist den Veranstaltern, einen bunten Strauß von Möglichkeiten und Angeboten zu präsentieren, wie sich Menschen in ihrer Freizeit in Bergheim engagieren können. Von Sport, Kunst und Kultur über soziale und karitative Aktivitäten sind auch Musik-, Heimat- und Brauchtumsvereine vertreten. Diese geben bei dem Event live Interviews über ihre Schwerpunkte und Aktivitäten.
Bürgermeister Volker Mießeler: „Ich bin begeistert, dass so viele Vereine und Institutionen, Ehrenamtler und Engagierte mitmachen und für „Bergheim aktiv“ ein so facettenreiches Programm zusammengestellt haben. Denn das Vereinsleben ist vielfältig und breit vertreten in Bergheim und die Möglichkeiten, die Freizeit hier aktiv zu gestalten, sind groß. Da ist für jeden etwas dabei“.
Alle, die nicht live am Bildschirm dabei sein können, haben auch später noch die Möglichkeit, sich die Veranstaltung auf Youtube oder der Facebookseite der Kreisstadt Bergheim anzuschauen.

Citymanagement & Stadtmarketing Petra Kokisch
Telefon: 02271 / 89 778
E-Mail: petra.kokisch@bergheim.de

Neues Jahresprogramm Gästeführungen 2021

Bergheim aus unterschiedlichen Blickwinkeln entdecken

Auch wenn zum jetzigen Zeitpunkt noch ungewiss ist, ab wann und in welcher Form kulturelle Veranstaltungen wieder möglich sein werden, hat die Kreisstadt Bergheim ein vielfältiges Programm an Stadtführungen für 2021 auf die Beine gestellt. Die erste Führung soll Mitte Juni stattfinden. Ob das Programm wie geplant durchgeführt werden kann, hängt natürlich von der jeweils aktuellen Pandemielage ab. Trotzdem will die Stadt gerade jetzt ein positives Zeichen setzen. “Es wird ein Leben nach der Corona-Pandemie geben und genau darauf arbeitet die Kreisstadt Bergheim aktiv hin“, so Bürgermeister Volker Mießeler.

Die Bergheimer Gästeführungen bieten Bürgerinnen und Bürgern sowie Gästen aus dem Umland seit mehr als zehn Jahren erfolgreich die Möglichkeit, die Kreisstadt aus ganz unterschiedlichen Blickwinkeln zu entdecken. Angeboten werden wieder klassische Stadtführungen im Zentrum, Kirchenführungen in St. Remigius und der Georgskapelle sowie Radtouren zum Thema „Braunkohletagebau und Rekultivierung“. Naturführungen locken Flora- und Faunabegeisterte in die Erftauen und erstmals auch in den Paffendorfer Schlosspark. Mal kölsch, mal mittelalterlich und immer amüsant geht es bei den Erlebnistouren zu. Und wer an einem Nachmittag gleich mehrere Orte in Bergheim und Umgebung kennenlernen möchte, ist beim Regio-Hopping genau richtig. Bei dieser Tour werden drei aufeinanderfolgende Kurzführungen an drei Orten angeboten, zu denen die Teilnehmer jeweils „hinhoppen“, also selbstständig mit dem PKW oder Fahrrad fahren. Für Kinder und Familien gibt es ebenfalls wieder ein vielseitiges Programm in den Sommer- und Herbstferien, das auf spielerische Art und Weise die Geschichte der Kreisstadt vermittelt und so manchen Nachmittag in ein Abenteuer verwandelt.

Das gesamte Jahresprogramm sowie aktuelle Informationen sind auf der Homepage der Kreisstadt Bergheim unter bergheim.de einsehbar. Die Programmbroschüre kann zudem bei der Abteilung Wirtschaftsförderung und Tourismus per Email unter Stadtfuehrung@Bergheim.de oder per Telefon unter 02271-89250 angefordert werden.

Weitere Öffnungen im Rhein-Erft-Kreis

Sinkende Inzidenz ermöglicht Lockerungen in Bergheim

Ab heute greifen die „unter 100“-Regeln und somit folgen weitere Öffnungsschritte im Rhein-Erft-Kreis. Das heißt, dass ab morgen wieder die Landesverordnung gilt und somit auch die nächtliche Ausgangsbeschränkung wegfällt. Was noch alles bei einer 7-Tages-Inzidenz unter 100 erlaubt ist, zeigt die Tabelle.

Ab Freitag, 28. Mai 2021, sieht die Coronaschutzverordnung ein 3-Stufenmodell vor:
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••• Stufe 3 – Inzidenz 100 bis 50,1 (gilt zur Zeit im Rhein Erft Kreis):

Kontaktbeschränkungen:
Treffen im öffentlichen Raum sind ohne Begrenzung erlaubt für Angehörige aus zwei Haushalten
Außerschulische Bildung:
Präsenzunterricht ohne Begrenzung nach Personen oder Inhalten, innen mit Test
Musikunterricht mit Gesang/Blasinstrumenten, innen mit 5 Personen
Kinder-/ Jugendarbeit:
Gruppenangebote innen 10, außen 20 junge Menschen ohne Altersbegrenzung mit Test
Ferienangebote und Ferienreisen mit Test
Kultur:
Veranstaltungen außen mit bis zu 500 Personen (Sitzplan) und Test, Sitzordnung nach Schachtbrettmuster
Konzerte innen, Theater, Oper, Kinos mit bis zu 250 Personen (Sitzplan) und Test, Sitzordnung nach Schachtbrettmuster
nicht-berufsmäßiger Probenbetrieb außen ohne Personenbegrenzung, innen mit 20 Personen, Test, ohne Gesang/Blasinstrumente
Sport:
Kontaktfreier Außensport auf und außerhalb von Sportanlagen mit bis zu 25 Personen
Freibäder für Sportausübung (keine Liegewiesen) mit Test
Außen bis zu 500 Zuschauer mit Test, Sitzplan, ohne prozentuale Kapazitätsbegrenzung
Freizeit:
Öffnung kleinerer Außen-Einrichtungen: Minigolf, Kletterpark, Hochseilgarten mit Test
Freibäder für Sportbetrieb mit Test
Ausflugsfahrten mit Schiffen usw. mit den Außenbereichen und Test
Einzelhandel, der nicht Grundversorgung ist:
Wegfall click & meet, ohne Test, Kundenbegrenzung auf 1 Person pro 20 qm
Messen/ Märkte:
Messen und Ausstellungen mit Personenbegrenzung und Hygienekonzept
Tagungen/ Kongresse:
Private Veranstaltungen (ohne Partys):
Partys:
Große Festveranstaltungen:
Gastronomie:
Öffnung Außengastronomie mit Test und Platzpflicht
Wegfall Umkreis- Verzehrverbot
Beherbergung/ Tourismus:
„Autarke“ Übernachtungen (Ferienwohnungen, Camping, Wohnmobile) mit Test
Öffnung von Hotels ohne Kapazitätsbegrenzung auch für private Übernachtungen mit Frühstück, aber ohne weitere Innengastronomie; mit Test
Busreisen mit Test und Kapazitätsbegrenzung (60 Prozent), falls nicht ausschließlich Geimpfte/Genesene teilnehmen oder alle Masken tragen
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••• Stufe 2 – Inzidenz 50 bis 35,1:

Kontaktbeschränkungen:
Treffen im öffentlichen Raum sind ohne Begrenzung erlaubt für Angehörige aus drei Haushalten; außerdem für zehn Personen mit Test aus beliebigen Haushalten
Außerschulische Bildung:
Präsenzunterricht mit Test ohne Mindestabstände bei festen Sitzplätzen mit Sitzplan
Musikunterricht mit Gesang/Blasinstrumenten innen mit 10 Personen mit Test
Kinder-/ Jugendarbeit:
Gruppenangebote innen 20, außen 30 junge Menschen ohne Altersbegrenzung mit Test
auch innen ohne Maske
Kultur:
Konzerte innen, Theater, Oper, Kinos mit bis zu 500 Personen (Sitzplan) und Test, Sitzordnung nach Schachtbrettmuster
nicht-berufsmäßiger Probenbetrieb innen mit 20 Personen, Test, mit Gesang/Blasinstrumenten
Museen usw. ohne Termin
Sport:
Außen Kontaktsport mit bis zu 25 Personen, kontaktfreier Sport ohne Personenbegrenzung
Innen (einschl. Fitnessstudios) kontaktfreier Sport ohne Personenbegrenzung, Kontaktsport mit bis zu 12 Personen, jeweils mit Kontaktverfolgung und Test
Außen bis zu 1.000 Zuschauer, max. 33 Prozent der Kapazität, ohne Test, innen bis zu 500 Zuschauer mit Test und Sitzordnung nach Schachbrettmuster jeweils mit Sitzplan
Freizeit:
Öffnung aller Bäder, Saunen usw. und Indoorspielplätze mit Test und Personenbegrenzung
wenn Landesinzidenz ebenfalls ≤ 50: Freizeitparks und Spielbanken mit Test und Personenbegrenzung
wenn Landesinzidenz ebenfalls ≤ 50: Ausflugsfahrten mit Schiffen, Kutschen, historischen Eisenbahnen und ähnlichen Einrichtungen mit Test
Einzelhandel, der nicht Grundversorgung ist:
Reduzierung der Kundenbegrenzung auf eine Person pro 10 qm
Messen/ Märkte:
Jahr- und Spezialmärkte mit Personenbegrenzung, mit Test auch Kirmeselemente zulässig
Tagungen/ Kongresse:
außen und innen bis zu 500 Teilnehmer mit Test
Private Veranstaltungen (ohne Partys):
außen bis zu 100,
innen bis zu 50 Gäste mit Test
• Partys:
Große Festveranstaltungen:
Gastronomie:
Außengastronomie ohne Test
Öffnung von Innengastronomie mit Test und Platzpflicht
Öffnung von Kantinen (für Betriebsangehörige ohne Test)
Beherbergung/ Tourismus:
volle gastronomische Versorgung für private Gäste
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••• Stufe 1 – Inzidenz ≤ 35:

Kontaktbeschränkungen:
Treffen im öffentlichen Raum sind ohne Begrenzung erlaubt für Angehörige aus fünf Haushalten;
außerdem für 100 Personen mit Test aus beliebigen Haushalten
Außerschulische Bildung:
ohne Maske am festen Sitzplatz
wenn Landesinzidenz ebenfalls ≤ 35: auch innen ohne Test
Kinder-/ Jugendarbeit:
Gruppenangebote innen 30, außen 50 junge Menschen ohne Altersbegrenzung ohne Test
Kultur:
Veranstaltungen außen und innen, Theater, Oper, Kinos mit bis zu 1.000 Personen (Sitzplan) und Test, Sitzordnung nach Schachtbrettmuster
nicht-berufsmäßiger Probenbetrieb innen mit 30 bzw. 50 Personen, mit Test, mit Gesang / Blasinstrumenten
ab 01.09.: Musikfestivals mit bis zu 1.000 Zuschauern mit Test und genehmigtem Konzept
Sport:
Außen und innen Kontaktsport mit bis zu 100 Personen mit Test
Außen über 1.000 Zuschauer, max. 33 Prozent der Kapazität, innen bis zu 1.000 Zuschauer mit Test, max. 33 Prozent der Kapazität, jeweils mit Sitzplan, Sitzordnung nach Schachtbrettmuster
wenn Landesinzidenz ebenfalls ≤ 35: Innensport ohne Test
ab 01.09.: Sportfeste ohne Personenbegren-zung mit genehmigtem Konzept mit Test
Freizeit:
Freibäder ohne Test
Bordelle usw. mit Test
Clubs und Diskotheken mit Außenbereichen bis zu 100 Personen mit Test
ab 01.09.: wenn Landesinzidenz ebenfalls ≤ 35:
Clubs und Diskotheken auch Innenbereich und ohne Personenbegrenzung mit Test und genehmigtem Konzept
Einzelhandel, der nicht Grundversorgung ist:
Wegfall Sonderregel für über 800 qm große Geschäfte
• Messen/ Märkte:
ab 01.09.: auch Jahr- und Spezialmärkte mit Kirmeselementen ohne Test
• Tagungen/ Kongresse:
außen und innen bis zu 1.000 Personen mit Test
• Private Veranstaltungen (ohne Partys):
außen bis zu 250 Gäste ohne Test, innen bis zu 100 Gäste mit Test
• Partys:
außen bis zu 100, innen bis zu 50 Gäste jeweils mit Test ohne Abstand
• Große Festveranstaltungen:
ab 01.09.: Volksfeste, Schützenfeste, Stadtfeste usw. bis zu 1.000 Besucher mit genehmigtem Konzept; wenn Landesinzidenz ebenfalls ≤ 35: ohne Besucherbegrenzung
• Gastronomie:
wenn Landesinzidenz ebenfalls ≤ 35: auch Innengastronomie ohne Test
• Beherbergung/ Tourismus:
Busreisen ohne Kapazitätsbegrenzung, wenn alle Teilnehmer aus Regionen mit Inzidenz unter 35 kommen

*Hinweis: Genesene (Immunisierte) und Geimpfte stehen negativ getesteten Getesteten gleich

Eine ausführliche Definition aller Lockerungen finden Sie unter https://www.mags.nrw/coronavirus-regeln-nrw

 

 

Stadtverwaltung informiert …

Kreisstadt Bergheim bietet Hilfe bei der Suche nach sozial geförderten Wohnungen


Ab dem 01.06.2021 ist eine Anmeldung für Wohnungssuchende möglich. Wer im Stadtgebiet Bergheim eine sozial geförderte Wohnung sucht, erhält zukünftig hierbei auf Wunsch Unterstützung durch die Abteilung „Wohnen und Bürgerhilfen“. Voraussetzung ist ein in Nordrhein-Westfalen gültiger Wohnberechtigungsschein.
Über die Homepage der Kreisstadt Bergheim www.bergheim.de und dort den Suchbegriff Formularservice ist unter „Bauen und Wohnen“ die „Anmeldung zur Wohnungssuche“ zu finden. Diese ist online ausfüllbar und geht nach Absendung direkt in das Postfach der zuständigen Sachbearbeiterin. Wer nicht die Möglichkeit hat, die Anmeldung online vorzunehmen, kann sich den entsprechenden Vordruck auch im Foyer des Rathauses aus einem dort stehenden Prospektständer besorgen.


Die Personen, die sich für die Unterstützung bei der Wohnungssuche angemeldet haben, erhalten von der Abteilung „Wohnen und Bürgerhilfen“ schriftliche Mitteilungen, wenn sozial geförderte Wohnungen frei gemeldet werden, die dem angezeigten Bedarf entsprechen.


Fachauskunft erteilt:
Wohnen und Bürgerhilfen
Ralf Schaffrath (Abteilungsleiter) Telefon: 02271 / 89 432
E-Mail: ralf.schaffrath@bergheim.de

Stadtverwaltung informiert …

Kreisstadt Bergheim verschärft Corona- Maßnahmen


Um dem aktuellen hohen Inzidenzwert in Bergheim von derzeit über 240 umgehend verstärkt entgegen zu wirken, hat der Krisenstab der Kreisstadt Bergheim am heutigen Tag erweiterte Maßnahmen zur Eindämmung der Corona- Pandemie in Bergheim beschlossen


Voraussichtlich ab dem 09.05.2021 bis zum 31.05.2021 gilt für den gesamten öffentlichen Raum des Bergheimer Stadtgebietes
– ein Picknickverbot, welches auch das Verbot des Rauchens von Shishas beinhaltet
– ein Grillverbot
Des Weiteren wird für den o.g. Zeitraum für ausgewählte Bereiche des Bergheimer Stadtgebietes ein Alkoholkonsumverbot ausgesprochen. Die betreffenden Bereiche werden per Allgemeinverfügung bekannt gegeben. Hierzu gehören:
– Innenstadt Bergheim (Fußgängerzone, Parkhaus Marienstraße und Grüne Lunge)
– Tierpark Quadrath-Ichendorf
– Erftaue (Freizeitpark am Lukas-Podolski- Sportpark)
– Grünfläche hinter dem Bürgerzentrum „FUNTASTIK“ (Meißener Str. 7, 50126 Bergheim) – Grüne Lunge Niederaußem
Die Bereiche für das Alkoholkonsumverbot werden außerdem vor Ort entsprechend gekennzeichnet. Das Grill-, Picknick-, Shisha-, und Alkoholkonsumverbot wird per Allgemeinverfügung, im Einvernehmen mit dem Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales, erlassen.
Als weitere Maßnahme wird der Lukas-Podolski Sportpark in Bergheim- Zieverich ebenfalls zunächst bis zum 31.05.2021 geschlossen. Ausgenommen hiervon wird das regelgerechte Training für Kinder und Jugendliche, dieses findet weiterhin statt.
Die Schließung des Lukas- Podolski- Sportparks tritt ab sofort in Kraft. Es erfolgt eine entsprechende Beschilderung.
Das städtische Ordnungsamt wird bei seinen verstärkten Kontrollen zusätzlich durch einen Securitydienst unterstützt, der die Einhaltung der geltenden Regelungen kontrolliert, damit die Infektionszahlen in Bergheim schnell und deutlich zurückgehen.
Soweit die Inzidenzen an drei aufeinanderfolgenden Tagen unter dem Wert von 200 sind, wird über die Aufhebung oder eine Modifizierung der Einschränkungen entschieden.

Die Kreisstadt Bergheim appelliert nochmals im Interesse aller Bürgerinnen und Bürger an jede/n Einzelne/n, sich unbedingt an die geltenden Regelungen, insbesondere an das Tragen von Masken und an die Abstandsregelungen zu halten.

Die zahlreichen Möglichkeiten zu Testungen sollten intensiv genutzt werden. Die Testzentren in der Kreisstadt Bergheim stehen allen Bürgerinnen und Bürgern für kostenlose Corona- Tests zur Verfügung.


Eine Übersicht der Testzentren in Bergheim finden Sie auf der städtischen Homepage www.bergheim.de. Hier finden Sie auch alle weiteren interessanten und wichtigen Informationen, wie u.a. die aktuelle Coronaschutzverordnung und die Allgemeinverfügungen.


Ebenso werden die Bürgerinnen und Bürger gebeten, vorhandene Impfangebote zu nutzen. Zurzeit werden Infektionsschwerpunkte identifiziert, mit dem Ziel eines zusätzlichen Impfangebotes auch in diesen Bereichen, sobald hierzu entsprechende Impfdosen zur Verfügung gestellt werden.

Ausgetrickst – Nicht mit uns!

Aufklärungsvideo des Altentheaters Köln

Das Ensemble des Altentheaters des Freien Werkstatt Theaters Köln hat in einem gemeinsamen Projekt mit der Polizei Köln und dem Sozialwerk der Kölner Polizei e.V verschiedene Situationen nachgespielt, die zeigen, welche Tricks Diebe und Betrüger anwenden, um ältere Menschen zu bestehlen.

Aufklärung ist und bleibt einfach wichtig, um es solchen Betrügern so schwer wie möglich zu machen, so das Regionalbüro Alter, Pflege und Demenz Köln und das südliche Rheinland.

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