Für den Fall, dass Sie Ihre Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln können, sollten Sie rechtzeitig vorsorgen. Mit einer schriftlichen Vorsorgevollmacht können Sie einer Person Ihres Vertrauens die Wahrnehmung Ihrer Interessen für den Fall übertragen, dass Sie es selbst nicht mehr können. Der Bevollmächtigte kann dann stellvertretend für Sie handeln und entscheiden. Das Gericht wird nur eingeschaltet, wenn es zur Kontrolle des Bevollmächtigten erforderlich ist.
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4:00 PM - Treff "Garten der Vielfalt"
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10:00 AM - Kulturfrühstück im Museum BERGHEIMAT
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6:00 PM - Bürger.Mit.Wirkung in Zieverich
2:00 PM - Stadtführung "Bergheims süße Seite"
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7:00 PM - Kölsch-Führung durch Bergheim
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6:00 PM - Summer in the City
11:00 AM - Mittelalterfest und Tag der Offenen Tür
1:00 PM - Bergheim aktiv
1:00 PM - Mittelalterfest im Museum Bergheimat
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