Für den Fall, dass Sie Ihre Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln können, sollten Sie rechtzeitig vorsorgen. Mit einer schriftlichen Vorsorgevollmacht können Sie einer Person Ihres Vertrauens die Wahrnehmung Ihrer Interessen für den Fall übertragen, dass Sie es selbst nicht mehr können. Der Bevollmächtigte kann dann stellvertretend für Sie handeln und entscheiden. Das Gericht wird nur eingeschaltet, wenn es zur Kontrolle des Bevollmächtigten erforderlich ist.
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11:00 AM - Sitzgymnastik "Gemeinsam gegen Einsam"
3:00 PM - Aktions- und Spielenachmittag
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2:00 PM - Handarbeitstreff
10:00 AM - Rücken-Fit - Gymnastik mit Entspannung
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11:00 AM - Sitzgymnastik "Gemeinsam gegen Einsam"
3:00 PM - Aktions- und Spielenachmittag
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11:00 AM - Sitzgymnastik "Gemeinsam gegen Einsam"
7:00 PM - Mit Behinderungen muss gerechnet werden
2:30 PM - Café Vogelwäldchen
10:00 AM - Rücken-Fit - Gymnastik mit Entspannung
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