Verwirrspiel

Weil mein derzeitiger Stromanbieter mich über eine nicht unerhebliche Anhebung des Strompreises zum 1. Januar 2016 informierte, entschloss ich mich, den Anbieter zu wechseln. Zunächst verglich ich die Angebote verschiedener Firmen. Unter Bezugnahme auf die Preiserhöhung machte ich sodann von meinem Sonderkündigungsrecht Gebrauch und kündigte dem bisherigen Stromlieferanten fristgemäß zum 31. Dezember 2015. Anschließend setzte ich mich mit dem neuen Anbieter in Verbindung und bat um Stromversorgung ab 1. Januar 2016.

Zwei Tage später fand ich in meinem Briefkasten zwei Schreiben des neuen Stromanbieters. Ich öffnete den ersten Umschlag. Er enthielt ein freundliches Schreiben, in dem man sich für meinen Auftrag bedankte, den Abschluss des Stromliefervertrages und die Stromversorgung ab 1. Januar 2016 bestätigte.
Neugierig, was der zweite Umschlag enthalten würde, öffnete ich diesen.
Sie können sich vielleicht meine Verwirrung vorstellen als ich las, dass man mich sehr gerne als neuen Kunden begrüßt hätte, aber leider die Anmeldung nicht vornehmen könne. Der Grund hierfür liege in der Ablehnung des „alten“ Stromanbieters.

Umgehend rief ich bei dem Stromversorger an und erklärte der dortigen Mitarbeiterin, dass ich an einem Tag zwei widersprüchliche Schreiben erhalten hätte. Ich bat um Auskunft, welches der beiden Schreiben denn nun für mich maßgebend sei.

Zunächst war es in der Leitung sehr still. Ich vermutete, die Dame hätte meine Frage nicht verstanden und erklärte ihr mein Anliegen erneut. Ich erhielt die Antwort, dass sie nun eine neue Stromberatung durchführen werde. Als ich dies ablehnte, stellte sie mir ein Beratungsgespräch mit einem ihrer Kollegen für den nächsten Tag in Aussicht und verabschiedete sich.

Momentan überlege ich, ob ich mir nicht doch lieber einen anderen Stromanbieter aussuchen oder diesem Unternehmen noch eine Chance geben soll.

von Christa Commer

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