Neues aus der Nachbarschaft-Strafe muss sein

Kaum hatte das neue Jahr begonnen, trieb es meinen Nachbarn wieder um und er studierte aufmerksam die ihm zugeschickten Reiseangebote. Seine Frau, die wenig begeistert war von der Vorstellung, schon wieder die Koffer packen zu müssen, versuchte ihn zu bremsen – leider nicht mit vollem Erfolg.

Ich hole gleich die Koffer aus dem Keller“, erklärte mein Nachbar Anfang Januar seiner Frau beim Frühstück. Sie schreckte hoch und erkundigte sich: „Warum?“ „Wir fahren übermorgen für ein paar Tage an die Mosel“, lautete die Erklärung ihres Mannes. Sie stöhnte nur und ergab sich in das Unvermeidliche.

Nach einer Woche meldeten sich meine Nachbarn aus dem Urlaub zurück und luden mich für den kommenden Tag zum Kaffee ein. Während wir gemütlich zusammensaßen, berichteten sie mir über das Hotel, die geschlossenen Bekanntschaften, unternommene Ausflüge etc.

Das Thema Ausflüge wurde dann näher erörtert und ich erfuhr, dass mein Nachbar und seine Frau auch einen Ausflug nach Trier unternommen hatten. Sie waren durch die Stadt gebummelt und gelangten nach und nach in eine etwas ruhigere Gegend.
Nach einer Weile wurde mein Nachbar unruhig, weil er einen starken Harndrang verspürte. Leider waren weit und breit weder Lokale oder Geschäfte zu sehen.
Aus diesem Grund bog er in eine kleine Gasse ab. Diese stellte sich als Sackgasse heraus, an deren Ende ein Zaun stand. Dahinter ging es eine Böschung hinunter, die mit Bäumen und Sträuchern bepflanzt war. Schnell schaute er sich noch einmal um – niemand war zu sehen. Dann stellte er sich unmittelbar an den Zaun…

Froh, dass er das Problem noch rechtzeitig hatte lösen können, wandte sich mein Nachbar um – und hielt erschrocken inne. Vor ihm standen zwei Männer in der Dienstkleidung des Ordnungsamtes.

Ich schaute meinen Nachbarn an und fragte: „Wieviel musstest Du zahlen?“
Verblüfft fragte er mich: „Hast Du gewusst, dass man für’s „Wildpinkeln“ zahlen muss?“ Ich bejahte. „Warum wusste ich das denn nicht? 45,00 Euro habe ich zahlen müssen“, meinte er und zeigte mir die entsprechende Quittung.

Als er dann aber noch schmunzelnd erklärte: „Unmittelbar nach unserer Rückkehr aus dem Urlaub habe ich meinen Schwager angerufen. Der ist Steuerberater von Beruf und den habe ich gefragt, ob man die Quittung von der Steuer absetzen kann.“, brach ich – genau wie wahrscheinlich der Schwager – in schallendes Gelächter aus.

 

von Christa Commer

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