Für den Fall, dass Sie Ihre Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln können, sollten Sie rechtzeitig vorsorgen. Mit einer schriftlichen Vorsorgevollmacht können Sie einer Person Ihres Vertrauens die Wahrnehmung Ihrer Interessen für den Fall übertragen, dass Sie es selbst nicht mehr können. Der Bevollmächtigte kann dann stellvertretend für Sie handeln und entscheiden. Das Gericht wird nur eingeschaltet, wenn es zur Kontrolle des Bevollmächtigten erforderlich ist.
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3:00 PM - 7. Tour de Flönz in Glessen
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3:00 PM - Aktions- und Spielenachmittag
6:00 PM - Stammtisch SHG Handicap ...
8:00 PM - Der Frauentester
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2:00 PM - Handarbeitstreff
2:30 PM - Café Vogelwäldchen
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11:00 AM - Bergheimer City - Biathlon
12:00 PM - Museum BERGHEIMAT - Tag der Bewegung
1:00 PM - Frühlingsmarkt
9:30 AM - Frühstück
10:15 AM - Redaktionssitzung Seniorenportal
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3:00 PM - Bingo-Nachmittag
10:00 AM - Gymnastik mit Entspannung
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10:00 AM - 4. Demenzwoche im Rhein-Erft-Kreis
9:30 AM - Gesundes Frühstück
11:00 AM - Sitzgymnastik
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9:00 AM - Migration - Alter - Demenz
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9:00 AM - Dem Vergessen die Stirn bieten
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10:00 AM - Gymnastik mit Entspannung
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9:30 AM - Frühstück
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10:00 AM - Gymnastik mit Entspannung
7:00 PM - Grüner Kaktus, Abba und Co.
7:00 PM - Brauhaus- und Kneipentour
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