Genau diese Frage beantwortet am Mittwoch, 4. Februar 2026, ab 17 Uhr Oliver Chlosta vom Sozialdienst katholischer Frauen e. V. im Quartiersbüro Hagelkreuz, Concordienplatz 7 in 47906 Kempen.
„Eine Vollmacht ist notwendig, wenn man selbst nicht mehr in der Lage ist, persönliche Angelegenheiten zu regeln“, erläutert Oliver Chlosta und fügt an, dass dies im besten Fall frühzeitig – sogar ab der Volljährigkeit – vorbereitet werden könne.
„Und niemand ist vor Unfällen oder schweren Krankheiten gefeit; keiner weiß, ob und wann man betroffen sein wird“, ergänzt Chlosta. Daher sollte jeder rechtzeitig, solange er dazu in der Lage ist, sich darum kümmern.
Durch eine Vorsorgevollmacht entstehen keine Nachteile, da diese erst in Kraft tritt, wenn eigene Entscheidungen nicht mehr möglich sind. „Aber ohne eine Vollmacht können wichtige Angelegenheiten durch einen Angehörigen nicht geregelt werden“, betont Chlosta.
Die Mitarbeiter des Sozialdienstes katholischer Frauen e. V., stehen zudem jeden Donnerstag nach Terminabsprache rund um die gesetzliche Betreuung, Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung und Betreuungsverfügung zur Verfügung. Die Beratung ist kostenlos.
Unter der Rufnummer 02152 2387 oder per E-Mail: info@skf-kempen.de können gern weitere Informationen angefragt werden. /rs
