Warum braucht man eine Vorsorgevollmacht oder eine Patientenverfügung?

Am 24.06.2024 um 17.30 Uhr können sich die Besucher der Veranstaltung kostenlos über die Möglichkeiten der Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung informieren. Eine Vollmacht ist notwendig für den Fall, dass man selbst nicht mehr in der Lage ist, seine persönlichen Angelegenheiten zu regeln, erläutert Oliver Chlosta vom Sozialdienst katholischer Frauen e.V., in den Räumlichkeiten des Quartiersbüro Hagelkreuz, Concordienplatz 7 in 47906 Kempen.

Dies geschieht am besten schon frühzeitig und zwar schon ab der Volljährigkeit, um für den Fall der Fälle vorbereitet zu sein. Besteht keine Vollmacht, können wichtige Angelegenheiten durch einen Angehörigen nicht geregelt werden. Daher sollte sich jeder rechtzeitig, solange er dazu in der Lage ist, darum kümmern.

Die Mitarbeitenden des Sozialdienstes katholischer Frauen e. V., Frau Nicole Ullrich, Herr Oliver Chlosta und Frau Ingrid Welzel, stehen zudem jeden Donnerstag nach Terminabsprache zu allen Fragen rund um die gesetzliche Betreuung, Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung und Betreuungsverfügung zur Verfügung. Die Beratung ist kostenlos.

Sie erreichen den SkF unter der Rufnummer 02152 2387 oder per E-Mail: info@skf-kempen.de