Spürnasen riechen keinen Rauch im Schlaf

„Brand in einem Mehrfamilienhaus, mehrere Personen befinden sich im Gebäude und das Treppenhaus ist verraucht, der Fluchtweg ist abgeschnitten.“ So oder ähnlich lauten Meldungen der Feuerwehr. Das Risiko, bei einem Wohnungsbrand ums Leben zu kommen, ist für Senioren doppelt so hoch wie für die restliche Bevölkerung.

  • 95,6 % der Senioren wohnen in der Regel selbstständig in Privathaushalten.
  • 60 % der über 75-jährigen Frauen leben in einem Single-Haushalt.
  • Mit zunehmendem Alter leiden Senioren unter Krankheiten, wie z. B. Alzheimer oder Demenz.  75 % der Pflegebedürftigen werden zu Hause gepflegt.

Seit dem 1.1.2017 ist auch der Wohnungseigentümer in NRW verpflichtet Rauchmelder einzubauen. Damit erhöht sich die Sicherheit aller Mieter für eine frühzeitige Alarmierung. Die ersten Minuten sind entscheidend.

Installation und Kauf

Entscheidend ist, die Installation und der Kauf der Rauchmelder dürfen nicht auf die Betriebskosten umgelegt werden. Rauchmelder sind ein Mindeststandard, rauchfreie Rettungswege dürfen kein Luxus bleiben.

Wartung durch verantwortlichen Eigentümer – Keine Selbstvornahme durch Mieter

Die Wartung der Rauchmelder kann nicht durch die Mieter selbst durchgeführt werden, da dem Vermieter eine sog. Verkehrssicherungspflicht zukommt. Bei einem Brand muss der Vermieter die sachgemäße Wartung nachweisen, was bei einer Kontrolle die lediglich durch die Mieter durchgeführt würde, nicht gegeben wäre. Die Wartungskosten sind in vollem Umfang auf den Mieter umzulegen, so entschied bereits 2007 das AG Lübeck.

Ausblick

Was hilft allein die gesetzliche Alarmierung des Mieters, wenn die Mitbewohner zu spät gewarnt werden und sich nur durch verrauchte Treppenhäuser retten können oder wegen Gebrechlichkeit auf die Feuerwehr warten müssen. Kommt die Feuerwehr nicht innerhalb von 10 Minuten, kann sie nur mit schwerem Atemgerät retten. Dunkle Wolke über dem Schläfer, der Rauchmelder ertönt an der DeckeEine Eigenrettung durch das verrauchte Treppenhaus ist oft nicht mehr möglich. Das Problem des Verrauchens des Fluchtweges ist damit nicht beseitigt. Im Anbetracht der älter werdenden Mieter reicht es nicht aus nur Rauchmelder in der Wohnung anzubringen. Notwendig ist in Mehrfamilienhäusern eine zentrale Alarmeinrichtung, eine Vernetzung der Rauchmelder; nur so werden alle Mieter rechtzeitig alarmiert.

In Österreich oder der Schweiz sind Druckbelüftungsanlagen, zertifiziert nach DIN EN 12101-6,  für Häuser mit mehr als 4 Etagen vorgeschrieben, damit wird das Treppenhaus als Fluchtweg rauchfrei gehalten.

Ein Anfang ist gegeben. Die verschiedenen Melder müssen nicht nur eingebaut auch gewartet werden.  Damit die Sensoren wirken können, müssen die Geräte mindestens halbjährlich vom Staub befreit werden.