Definitionen, Fachbegriffe

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A.

Alterszucker.

Altentagesstätten.

Ambulante Pflegedienste.

Angehörige.

Auszeiten einplanen.

B..

Bankvollmacht

Barbetrag (für Heimbewohner)

Basiswissen IT-Sicherheit

Behandlungspflege.

Behinderung  und Beeinträchtigung.

Beratung.

Pflegeberatung -allgemein-

Kurberatung, siehe unter Kur.

Betreuung.

Betreuungskräfte im SGB XI.

Betreuungsangebot niederschwellig  § 45c SGB XI.

Betreuung in der Einrichtung.

Bewohnerbeirat

Blutvergiftung.

BIVA..

Bundesteilhabegesetz  (BTHG)

Verhältnis Eingliederungshilfe und Pflege.

Ermittlung des Rehabilitationsbedarfs und der Pflegebedürftigkeit

D..

Datenschutz.

Recht auf Auskunft (Art. 15 DSGVO)

Wie ist das Auskunftsrecht durchzusetzen?

Demenz was nun?

vermeintliche Demenz

Je nach Demenzart

Fragen über Fragen?

Meistgesuchte Begriffe

Wichtig zu wissen:

Dekubitus

Delir

Diabetes

Digitalisierung

der Pflege

E..

Elektronische Patientenakte (ePA)

Entlassung aus dem Krankenhaus

Entlastungsbetrag (§45b SGBXI)

Einrichtungs-Einheitliche Eigenanteil (EEE)

F

Finanzierung von Maßnahmen

Familienpflegezeit

G..

Gesundheits-APP

Gesundheit im Alter

Gesundheitskarte -Elektronisch – (eGK)

GKV-IPReG.

H..

Häusliche Pflege, siehe ambulante Pflege

Heim oder Wohngemeinschaft

Heimaufsicht, heute WTG-Aufsicht

Heimbeirat

Heimentgelt

Anteile der Heimentgelte

Hotelkosten

Herzschwäche

Hilfsmittel sind nicht gleich Hilfsmittel

Pflegehilfsmittel

Hinterbliebenenrente

Hospiz

– siehe auch Palliativ-

Das ambulante Hospiz

Hygiene.

I.

Investitionskosten.

K..

Kombination von Pflegegeld und Sachleistung

Kur

L..

Lebensqualität

Leistungen bei Pflegegrad 1.

Leistungen bei häuslicher Pflege

Leistungen Teilstationäre Pflege

Leistungen Kurzzeitpflege

Leistungen stationäre Pflege  (Heim)

Leistungen für Pflegepersonen

Leistungen der Pflegeversicherung im Überblick

M

Medikamente im Alter

Medizinischer Dienst (MDK)

N..

Nachbarschaftshilfe (§ 45 b SGB XI)

Notfallausweis / – infoblatt

P..

Palliativmedizin

Patientenfürsprecher

Patientenverfügung

Pflege

Pflegebedürftigkeit

Pflegeberatung

Pflegeberater nach § 45 SGB XI

Pflegeberater nach § 7a SGB XI

Pflegegrad

Pflegehilfsmittel

Pflegekasse

Pflegeunterstützungsgeld

Voraussetzungen  nach § 3 Pflegezeitgesetz

Ausnahmeregelung aufgrund der COVID-19-Pandemie

Antrag

Pflegewohngeld

Pflegezeitgesetz

Q..

Qualitätssicherung zum Schutz der Pflegebedürftigen

Intern

MDK..

Quartierbüro

R

Rentenproblematik

Riesterrente

Rollator nicht falsch nutzen

S..

Schlaganfall

Schlichtungsstelle

Senioren-(bei)rat

Seniorenrente

Seniorentreffs

Sozialgesetzbuch

Suizidprävention im Alter

T

Tagespflege

Taschengeld im Pflegeheim..

Teilhabe

Trauer

U

Übergangspflege im Krankenhaus

Unterstützungs-Telefon für Angehörige UTA.

Unterstützung im Alltag gem. § 45a SGB XI

Unfallversicherung_häuslicher_Pflegepersonen

V

Veranwortungsgemeinschaft

Verhinderungsrente

Vollmachten

Vorsorgevollmacht

Beitrag (Vorsorge, Patientenverfügung, Betreuung)

Urteil: Unwirksamkeit einer Vorsorgevollmacht

W

Widerspruch gegen Ablehnung von Verordnung

Witwen-/Witwerrente siehe Hinterbliebenenrente

Wörterbuch der

Volkskrankheiten

Krebserkrankungen

Wohnberatung

Wohnberechtigungsschein

Wohnformen

Projekte in Niedersachsen

Wohnform Senioren-WG auf dem Prüfstand

Unschärfen in der Abgrenzung zwischen Wohnformen:

AOK Bayern: muss Personal Kosten übernehmen

Wohnen im Alter

Wohn- und Betreuungsgesetz

Z

Zahngesundheit

Zukunft der Pflege

Zusatzleistungen in der Einrichtung

Zuzahlungen

A

Alterszucker  

Die Wahrscheinlichkeit an Typ-2-Diabetes zu erkranken, erhöht sich mit dem Lebensalter. Mehr als zwei Drittel aller Menschen mit Diabetes sind älter als 60 Jahre. Bei den 75- bis 80-Jährigen ist etwa ein Viertel betroffen. Patientenleitlinie

Altentagesstätten

Ambulante Pflegedienste

Anbieterliste beispielhaft bei der Stadt Oberhausen, Leistungen der häuslichen Pflege  §§ 36 ff. SGB XI.  Haben in Ihrer Kommune entsprechende Fragen, wenden Sie sich an die WTG-Aufsicht (früher Heimaufsicht).

Angehörige

Als einen Angehörigen bezeichnet man eine zu einer anderen Person oder zu einer Gruppe von Personen in einem besonderen rechtlichen oder sozialen Verhältnis stehende Person, wenn man dieses besondere Verhältnis hervorheben will. Der Begriff […] schließt insbesondere den (in der Regel nicht verwandten) Ehegatten oder Lebenspartner und verschwägerte Personen ein. 
Quelle: Nach StGB § 11 Absatz 1.  Bei fehlenden Angehörigen wird oft das Wort Zugehörige benutzt.

Merkmale der pflegenden Angehörigen. Pflege durch Angehörige ist nach wie vor „weiblich“. Der Anteil der Frauen betrug 2017 in der häuslichen Pflege 73% (in Österreich 84%), in der stationären Langzeitpflege 63%. Das Durchschnittsalter der pflegenden Angehörigen zu Hause und im stationären Bereich ist mit knapp über 60 Jahren ähnlich.

Auszeiten einplanen

Für pflegende Angehörige wird es immer wichtiger auch Urlaub von der Pflege zu machen. Sie haben einen Anspruch. Potentiell laufen pflegende Angehörige Gefahr, selbst eine chronische Erkrankung durch die Be- und Überlastung zu bekommen, die sich stetig verschlimmert. Jeder Mensch kann reisen. BERATUNG

B

Bankvollmacht

Eine Bank Vollmacht gilt oft ab Unter­schrift und über den Tod hinaus. In einem Rechts­streit mit der Sparkasse Detmold bekam ein Bevoll­mächtigter recht. Seine Vorsorge Vollmacht hatte die Sparkasse nicht anerkannt. Sie erstattete seinen Zins Schaden und Anwalts­kosten von insgesamt rund 2 580 Euro (Land­gericht Detmold, Az. 10 S 110/14). Sinn­voll ist, neben einer Vorsorge Vollmacht auch eine Bank Vollmacht zu haben. Eine Abhandlung unter Warentest.

Barbetrag (für Heimbewohner)

zur persönlichen Verfügung (sog. Taschengeld) wird pauschal an Personen gezahlt, die in stationären Einrichtungen leben. Er dient zur Befriedigung persönlicher Bedürfnisse des täglichen Lebens, die nicht von der Einrichtung oder durch andere Leistungen des Sozialhilfeträgers gedeckt sind, gemäß § 27b Absatz 2 Satz 2 SGB XII. Wird jährlich festgesetzt und beträgt für das Jahr 2021 = 120,42 €, 2022 = 121,23 € , 2023 = 134,54 € und 2024 = 152 € (entspricht 27 % des Eckregelsatzes der Gruppe 1). Eine Aufstockung dieses Betrags ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Dazu kann eine Bekleidungspauschale Euro beantragt werden. Bitte nicht vergessen: Das Taschengeld ist auch von den Angehörigen für „Selbstzahler“ anzusetzen.

Basiswissen IT-Sicherheit

In 12 kleinen Videos werden Ihnen die Gefahren im Umgang mit und im Internet aufgezeigt.

Behandlungs – fehler

Begutachtung des Medizinischen Dienstes bei vermuteten Behandlungsfehlern
Was Versicherte wissen sollten! Was ist ein Behandlungsfehler?
Wenn eine ärztliche, zahnärztliche, pflegerische oder sonstige medizinische Behandlung nicht angemessen, sorgfältig, richtig oder zeitgerecht durchgeführt wird, handelt es sich um einen Behandlungsfehler. Dies kann unter anderem bedeuten siehe Broschüre

Behandlungs  – pflege

Gemäß der Richtlinie des Gemeinsamen Bundesauschusses über die Verordnung von häuslicher Krankenpflege (Häusliche Krankenpflege-Richtlinie, Stand: 17. Dezember 2015) wird Behandlungspflege definiert als „Maßnahmen der ärztlichen Behandlung, die dazu dienen, Krankheiten zu heilen, ihre Verschlimmerung zu verhüten oder Krankheitsbeschwerden zu lindern und die üblicherweise an Pflegefachkräfte/Pflegekräfte delegiert werden können“.
Quelle: Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses häusliche Pflege

Behinderung  und Beeinträchtigung

Nach dem Übereinkommen der Vereinten Nationen und den Teilhabe Berichten der Bundesregierung (BTDrs. 17/14476 Seite 18f und 18/10940 Seite 19) ist die Behinderung die Folge von gesellschaftlichen Barrieren und Hindernissen. Die Beeinträchtigung ist die körperliche, mentale oder psychische Erschwernis von Menschen, auf die Gesellschaft mit behindernden Maßnahmen und Verhalten, Klischees und Vorurteilen reagiert. Diese Differenzierung ist in den Gesetzen und Verordnungen (noch) nicht eingehalten.

  • Der Behinderungsgrad (GdB) hat nichts mit der sogenannten Leistungsbeeinträchtigung im Beruf zu tun. Er stellt nur eine Beeinträchtigung in Lebensbereichen dar. Dabei ist es egal, ob der Grad 20 oder 70 beträgt.
  • Um einen GdB zu erhalten ist der Grad von wenigstens 20 erforderlich, gilt auch ab 2021 für einen steuerlichen Freibetrag. Dieser Grad wird entweder vom Versorgungsamt oder der Stadtverwaltung bestimmt. Dazu bedarf es ärztlicher Gutachter.
  • Einen Behinderungsgrad von 20 können Sie beispielsweise durch Erkrankungen der Hüfte oder Asthma bronchiale erreichen.
  • Entscheidend für einen Behinderungsgrad sind unter anderem auch die Auswirkungen der verschiedenen Funktionsbeeinträchtigungen. Für die Feststellung werden diese nicht einzeln betrachtet. Der tatsächliche Grad der Behinderung inklusive möglicher Markenzeichen muss stets individuell ermittelt werden.
  • Eine Definition des Begriffs findet sich in § 2 Absatz 1 Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (SGB IX), mit weiteren Hinweisen

Beratung

Ergebnis offener Dialog, in dem der Patient lernt, individuelle Wege zur Krankheitsbewältigung zu finden.

   Pflegeberatung -allgemein-

Seit 2009 ist der Anspruch auf Pflegeberatung für Versicherte gesetzlich festgeschrieben, um Menschen darin zu unterstützen, Zugang zu Pflege-, Versorgungs- und Betreuungsleistungen zu finden. Finden Sie einen Pflegestützpunkt in Ihrer Nähe. Nicht jedes Bundesland bietet die gesondert eingerichtete Pflegestützpunkte an. Dann übernehmen soziale Hilfsdienste oder Kranken- und Pflegekassen den kostenlosen Beratungsauftrag.
Quelle: SGB XI

Pflicht-Pflegeberatung bei alleinigem Bezug von Pflegegeld! Bei Nichteinhaltung droht Kürzung bis 50%. Gekürzt wird die Leistung anschließend zum 1. des auf die Mitteilung folgenden Monats. Bemühen dokumentieren. Pflegekasse rechtzeitig um Hilfe bitten.

Pflegegrad

1. Besuch

2. Besuch

3. Besuch

4. Besuch

Pflegegrad 2

1. Januar bis 30. Juni

1. Juli bis 31. Dezember

 

 

Pflegegrad 3

1. Januar bis 30. Juni

1. Juli bis 31. Dezember

 

 

Pflegegrad 4

1. Januar bis 31. März

1. April bis 30. Juni

1. Juli bis 30. September

1. Oktober bis 31. Dezember

Pflegegrad 5

1. Januar bis 31. März

1. April bis 30. Juni

1. Juli bis 30. September

1. Oktober bis 31. Dezember

   Kurberatung, siehe unter Kur

Betreuung

Die Betreuung ist weitreichender als eine Patientenverfügung und kann vier Interessenbereiche regeln:

  • Aufenthaltsbestimmung,
  • Wohnungsangelegenheiten,
  • Organisation und Kontrolle der häuslichen Versorgung,
  • Vermögenssorge.

Wichtig:  Nach § 1814 Abs. 3 Nr. 2 BGB – Neu – darf eine Betreuung nicht für solche Aufgabenbereiche eingerichtet werden, die durch sogenannte „andere Hilfen“ erledigt werden können. Damit sind insbesondere die Hilfen gemeint, die auf sozialen Rechten und anderen Vorschriften beruhen.  Dazu Empfehlungen vom 1.7.23 der Bundesarbeitsgemeinschaft der überörtlichen Sozialhilfeträger. Siehe auch: Neues Betreuungsrecht und die Auswirkungen für Leistungserbringer der Eingliederungshilfe – contec

Das Betreuungsrecht wird entsprechend den Vorgaben der UN-Behindertenrechtskonvention verstärkt am Selbstbestimmungsrecht der Betreuten ausgerichtet. Darüber hinaus wird ein zeitlich begrenztes Notvertretungsrecht für Ehegatten in Angelegenheiten der Gesundheitssorge eingeführt.“ Reform des Betreuungsrechts gilt ab 1.1.2013
Stärkung der Personensorge (Rechte des Mündels, Erziehungsverantwortung des Vormunds, Verhältnis zwischen Vormund und erziehender Pflegeperson), Vorrang ehrenamtlicher und Gleichrangigkeit beruflicher Vormünder.  Wer kann Betreuer sein? Nach § 19 BtOG

(1) 1Ehrenamtliche Betreuer sind natürliche Personen, die außerhalb einer beruflichen Tätigkeit rechtliche Betreuungen führen. 2Ehrenamtliche Betreuer können sowohl Personen, die familiäre Beziehungen oder persönliche Bindungen zum Betroffenen haben, als auch andere Personen sein.

(2) Berufliche Betreuer sind natürliche Personen, die selbständig oder als Mitarbeiter eines anerkannten Betreuungsvereins rechtliche Betreuungen führen und nach § 24 registriert sind oder nach § 32 Absatz 1 Satz 6 als vorläufig registriert gelten.

Wünsche und Vorschläge der betroffenen Personen bei der Betreuerauswahl
§ 1816 Abs. 5 BGB-Entwurfsfassung (BGB-E), der das Primat der ehrenamtlichen Betreuung bestimmt, sah in der Entwurfsfassung noch vor, dass ein ehrenamtlicher Betreuer auch dann zu wählen ist, wenn der Volljährige die Bestellung eines beruflichen Betreuers ausdrücklich wünscht. Dieser Zusatz ist im Regierungsentwurf nun nicht mehr zu finden.  Eine gute Darstellung.

Pflichten des Betreuers in Vermögensangelegenheiten (§ 1838 BGB-E)
Im Gegensatz zum Referentenentwurf verweist § 1838 BGB-E nun auf den gesamten § 1821 BGB-E und damit auch auf Absatz 1, der den Vorrang der Unterstützung vor der Vertretung regelt.

Haftung des Betreuers (§ 1826 BGB-E)
Die privilegierten Haftungsregelungen für Eltern, Kinder und Ehegatten sind im Regierungsentwurf nicht mehr enthalten.

Einwilligungsvorbehalt (§ 1825 BGB-E)
Der von der Bundesregierung beschlossene Gesetzentwurf wurde bezüglich des Einwilligungsvorbehalts mit dem Zusatz versehen, dass ein solcher nicht gegen den freien Willen des Volljährigen angeordnet werden darf.

Inkrafttreten, den 1. Januar 2023 vor.

Betreuungskräfte im SGB XI

Betreuungsangebot niederschwellig  § 45c SGB XI

Angebote, in denen ehrenamtliche bzw. freiwillige Helfer*Innen unter pflegefachlicher Anleitung die Betreuung von Pflegebedürftigen mit erheblichem Bedarf an allgemeiner Beaufsichtigung und Betreuung in Gruppen oder im häuslichen Bereich übernehmen, um pflegende Angehörige zeitweise entlasten zu können.

  • Angebote zur Entlastung von Pflegenden, zur Entlastung im Alltag
  • Siehe dazu auch § 36 SGB XI Hilfen im Haushalt und die Beiträge – Entlastungsbetrag etc. –

Betreuung in der Einrichtung

Betreuungskräfte nach § 43b und 53c SGB XI oder auch Betreuungsassistenten genannt, sollen Pflegefachkräfte unterstützen und den weitergehenden Betreuungs- und Beschäftigungsbedarf abdecken. Die Einrichtung erhält ebenfalls den Betrag von 125 € monatlich. Die Einbindung in die Organisation ergibt sich durch das Organigramm und zeigt den Stellenwert auf. 

Bewohnerbeirat

Der Bewohnerbeirat als unabhängiger Berater und Interessenvertreter  wird alle zwei Jahre gewählt und hat gesetzliche Mitwirkungsrechte. Bei der Qualitätssicherung und –verbesserung – kommt dem Beirat eine entscheidende Rolle zu. Vor allem bei den Erhöhungsverlangen in den Einrichtungen. Zur Unterstützung der Arbeit des Beirats können in der Regel zusätzliche Angehörigen- oder Betreuerbeiräte gebildet werden.  Siehe auch Schlichtungsstelle. Einen ersten  Leitfaden -Der Bewohnerbeirat – haben wir erstellt, die Leseprobe-Bewohnerbeirat Die Broschüre in DIN A 5 in 2. Auflage mit 180 Seiten können zum Selbstkostenpreis direkt bestellt werden, Hardcover 29,00 €, Paperback 23,00 € und als e-Book 14,00 €. Wir wollen die Stimmen von Bewohner*Innen in Pflegeeinrichtungen stärken. Dazu unsere Stellungnahme, MMST17-4685 aaio, zur Änderungen des WTG-NRW.  Siehe weiter unter „Heimentgelte“.  Helfen Sie mit, Bewohnerbeiräte zu stärken, werden Sie aktiv. Fordern wir Rechte der Mitbestimmung ein, unterstützen wir die Familien in ihrer Pflegeverantwortung.

Blutvergiftung

Die häufigsten Fragen zum Thema Blutvergiftung (Sepsis)

BIVA 

Bundesinteressenvertretung für alte und pflegebetroffene Menschen e.V. (BIVA), tritt ein für würdige Lebensbedingungen in stationären Einrichtungen, Ziel ist die fachgerechte und menschlich zugewandte Pflege und Selbstbestimmtheit bis zum Ende des Lebens. Dies kann nur erreicht werden durch Informationsbereitstellung in jeglicher Form und individuelle Betreuung der Mitglieder und Bewohnervertretungen. Einzig anerkannte Verband „Unterlassungserklärungen“ mit Wirkung für die Betroffenen zu verlangen. Regionalbeauftragte vor Ort unterstützen Mitglieder bei Bedarf.  Jeder Vereinigung ist durch die Mitglieder stark.

Bundesteilhabegesetz  (BTHG)

Offiziell heißt das Bundesteilhabegesetz „Gesetz zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen“. Menschen mit Behinderungen sollen an der Gesellschaft teilhaben und mehr selbst bestimmen können. Sie sollen so leben können, wie Menschen ohne Behinderungen.

  1. Mit dem BTHG soll das SGB IX, Teil 1 gestärkt und verbindlicher ausgestaltet werden, ohne dabei das gegliederte System in Frage zu stellen. Im SGB IX, Teil 1 werden die allgemeinen, für alle Rehabilitationsträger geltenden Grundsätze normiert, während die jeweiligen Leistungsgesetze ergänzende Verfahrensspezifika regeln. Die entsprechenden Änderungen treten zum 1. Januar 2018 in Kraft.
  2. Im SGB IX, Teil 2, wird die aus dem SGB XII herausgelöste und reformierte Eingliederungshilfe unter dem Titel „Besondere Leistungen zur selbst bestimmten Lebensführung von Menschen mit Behinderungen“ geregelt. Die Neuausrichtung der Eingliederungshilfe erfolgt konsequent personenzentriert. Dieser Teil des BTHG tritt zum 1. Januar 2020 in Kraft.

Verhältnis Eingliederungshilfe und Pflege

Ab 1. Januar 2020 wird das Verhältnis von Eingliederungshilfe zur Pflege in § 103 SGB IX geregelt. Demnach umfassen die Leistungen der Eingliederungshilfe die im häuslichen Bereich erbracht werden, auch die Leistungen der Hilfe zur Pflege. Gilt diese Regelung auch, wenn die Leistung der Eingliederungshilfe im Verhältnis zur Leistung Hilfe zur Pflege, einen deutlich geringeren Umfang hat bzw. die Eingliederungshilfe-Leistung nur sporadisch erbracht wird?

Einkommen und Vermögen des Leistungsberechtigten werden nach den Regeln der Eingliederungshilfe und nicht nach denen der Sozialhilfe berücksichtigt.

Etwas anderes gilt nur, wenn der Leistungsberechtigte nach Erreichen des Renteneintrittsalters erstmals Leistungen der Eingliederungshilfe beantragt. Aber auch dann ist eine „Deckelung“ der pflegerischen Leistungen nicht vorgesehen.

Ermittlung des Rehabilitationsbedarfs und der Pflegebedürftigkeit

Das BTHG hat neue Regelungen zur Bedarfsermittlung eingeführt. Da sich die Leistungen aus dem SGB XI und der Eingliederungshilfe im SGB IX n.F. (insb. Assistenzleistungen) teilweise überschneiden und klare Abgrenzungskriterien im Sozialgesetzbuch fehlen bzw. nicht eindeutig sind (Eingliederungshilfe = Leistungen zur Selbstbestimmung und im Sozialraum, Pflege = Leistungen zur Selbstständigkeit und häusliches Umfeld), wird jeweils im Gesamtplanverfahren unter Einbindung der Pflegekasse zu bestimmen sein, welche Bedarfe durch die Eingliederungshilfe und welche durch die Pflege (erforderlichenfalls ergänzt um Leistungen der Sozialhilfe aus dem Siebten Kapitel des SGB XII) zu decken sind. Die Bedarfsermittlungsinstrumente nach § 118 SGB IX n.F. ermitteln nur den Bedarf an Leistungen aus der Eingliederungshilfe. Die Pflegebedürftigkeit wird hier nicht ermittelt. Bei Anhaltspunkten für eine Pflegebedürftigkeit nach SGB XI wird die zuständige Pflegekasse mit Zustimmung des Leistungsberechtigten vom Träger der Eingliederungshilfe informiert und muss am Gesamtplanverfahren beratend teilnehmen (§ 117 Abs. 3 SGB IX n.F.).

  1. Das SGB IX, Teil 3, umfasst das weiterentwickelte Schwerbehindertenrecht. Ein Teil dieser Änderungen gilt bereits seit dem 30. Dezember 2016. Mitwirkung und Mitbestimmung der Beschäftigten von Werkstätten für behinderte Menschen (WfMB) wurde bereits zum 30. Dezember 2016 gestärkt. Die übrigen Änderungen im Schwerbehindertenrecht treten zum 1. Januar 2018 in Kraft.
  2. Neubestimmung des leistungsberechtigten Personenkreises in der Eingliederungshilfe (Artikel 25a BTHG, § 99 SGB IX)  Ab 1. Januar 2023

Weitere Informationen.  Ausführungen für die Bundesländer.

D

Datenschutz

Recht auf Auskunft (Art. 15 DSGVO) 

Wie ist das Auskunftsrecht durchzusetzen?

und anderes mehr – eine Übersicht –

 

Demenz was nun?

Mit 50 Millionen Betroffenen weltweit gilt die Demenz als neue Seuche des 21. Jahrhunderts. Etwa 1,7 Millionen Menschen leiden in Deutschland an einer Demenz. Das Risiko, an einer Demenz zu erkranken, erhöht sich mit zunehmendem Lebensalter, das Alter stellt also den wichtigsten Risikofaktor dar. Demenzielle Erkrankungen beeinträchtigen und beeinflussen die kognitiven, emotionalen und sozialen Fähigkeiten einer Person. Das Risiko, ein demenzielles Syndrom zu entwickeln, steigt mit dem Lebensalter.

Der Verlauf einer Demenz wird zunächst von den unmittelbaren Auswirkungen der Krankheit beeinflusst, dann aber auch von weiteren Faktoren wie beispielsweise dem sozialen Status der Betroffenen, der finanziellen Situation oder der Zugänglichkeit von Hilfen.

Statistisch gesehen weisen ältere Menschen mit Migrationshintergrund ein höheres Gesundheitsrisiko auf. Zudem ist ihr Zugang zur Gesundheitsversorgung und zum Hilfesystem oftmals schlechter als bei Personen ohne Migrationshintergrund. Es kann jeden treffen, wir müssen damit umgehen lernen.

Oder ist es nur eine

vermeintliche Demenz

Wenn das Erinnerungsvermögen nachlässt, fürchten viele ältere Menschen, sie würden dement werden. Doch hinter den Gedächtnisproblemen steckt manchmal keine neurologische, sondern eine psychische Erkrankung.

  1. Erinnerungslücken, Denkstörungen und Apathie kommen nicht nur bei Demenzkranken vorn – die Symptome können auch auf eine Depression hinweisen.
  2. Gerade bei älteren Menschen wird die psychische Krankheit oft übersehen. Mit bestimmten Tests können erfahrene Ärztinnen und Ärzte sie aber erkennen.
  3. Die Diagnose ist wichtig, denn Altersdepressionen lassen sich mit Medikamenten und Psychotherapie lindern. Oft verbessert das auch das Gedächtnis.   Eine gute Einführung >>> hier <<<

Je nach Demenzart

lassen sich dem Krankheitsbild unter anderem diese Auffälligkeiten zuordnen:

  • Beeinträchtigung des Gedächtnisses (Erinnerungs- und Merkfähigkeit)
  • Einschränkung weiterer intellektueller Fähigkeiten (Denken, Rechnen, Orientierung)
  • Veränderung der Emotionen, des Antriebs und des Schlafs (Wutausbrüche, plötzliche Traurigkeit)
  • Wandel im Sozialverhalten (Betroffene ziehen sich beispielsweise zurück oder reagieren zunehmend gereizt auf andere Menschen)

Bis zum Jahr 2030 könnten es zwei Millionen, bis 2050 rund drei Millionen Betroffene sein. Welche Ursachen gibt es? Wie sieht eine angemessene Versorgung aus? Warum sollten pflegende Angehörige besonders unterstützt werden?

Fragen über Fragen?

Wie können wir damit umgehen, eine kleine Hilfe

Die Bundesregierung hat das Problem der Demenz erkannt folgen Sie dem Link

Das Erkrankungsrisiko  beträgt bei den 85- bis 89-Jährigen 26,4 %, bei den über 90-Jährigen bereits 41,1 %. Aufgrund der steigenden Lebenserwartung nimmt die Zahl der Demenzkranken zu. Frauen sind häufiger als Männer betroffen, weil Frauen eine höhere Lebenserwartung haben als Männer. Frauen pflegen demgegenüber viel häufiger demenzkranke Angehörige als Männer.  Geben Sie das Stichwort „Demenz“ ein und Sie finden Artikel.

Praxishilfe für das Verständnis, die Komplexität der Demenz und ihre Auswirkungen, kann die sozialen Beziehungen und den Alltag verbessern.

Wollen Sie tiefer einsteigen hier ein LINK

Meistgesuchte Begriffe

Demenzwiki mit den Oberbegriffen: Angeboten, Alltag, Medizin und Verhalten

Wichtig zu wissen:

Eine Diagnosestellung bei vielen neurodegenerativen Erkrankungen derzeit zu Lebzeiten nicht mit 100%iger Sicherheit möglich. Eine definitive Diagnose ist häufig nur durch eine Untersuchung der entnommenen Gehirn- und Rückenmarksproben möglich. Wer der Erforschung helfen will, hier weitere Infos.

Weiterführend: Korczak D, Habermann C, Braz S, Wirksamkeit von Ergotherapie bei mittlerer bis schwerer
Demenz. Deutsches Institut für Medizinische Dokumentation und Information. Schriftenreihe Health Technology Assessment, 2013. Band 127. Köln.  Siehe auch unsere Beiträge, schnell zu finden über die Suchfunktion >> Demenz <<

Dekubitus 

Prävention und Behandlung von Schädigungen durch Wundliegen (Dekubitus). Eine auch für Laien lesbare Kurzinfo oder eine  Kurzfassung der Leitlinie

Delir

Ein Drittel aller Patienten im Alter von mehr als 70 Jahren leidet während eines stationären Aufenthalts unter akuter Verwirrtheit (Delir), nach Operationen sind es sogar zwei Drittel. Besonders gefährdet sind Personen mit bereits vorhandenen kognitiven Störungen. Selbst ein kurzzeitiges Delir kann zu dauerhaften alltagsrelevanten Einschränkungen beim Patienten oder dessen Tod führen. Rund 40 Prozent der Patienten können sich nach einem stationären Delir nicht mehr selbst versorgen. Dies verursacht hohe Folgekosten. Wann werden ältere Patienten vor, während und nach einem Krankenhausaufenthalt durchgängig versorgt, um einem Delir vorzubeugen oder es frühzeitig und individuell angepasst zu behandeln? Ein berufs- und fachübergreifendes Team kontrolliert dabei regelmäßig den Gesundheitszustand und die Medikation der Patienten. Eine geschulte Pflegekraft begleitet sie zu Operationen und berät die Angehörigen. Fragen Sie gezielt nach der Begleitung.

Diabetes

Weitere Links KrankheitserfahrungenPatienteninfo  und  Patientenleitfaden

Digitalisierung 

der Pflege

Gesetzes zur Modernisierung von Versorgung und Pflege (Digitale-Versorgung-und-Pflege-Modernisierungs-Gesetz – DVPMG), dem dritten großen Digitalisierungsgesetz, werden weitere Anstrengungen unternommen, die Gesundheits- und Pflegeversorgung zu digitalisieren.
– Einführung, respektive Weiterentwicklung, von digitalen Anwendungen in der Gesundheits- und Pflegeversorgung,
– die Weiterentwicklung des elektronischen Rezepts und der elektronischen Patientenakte sowie
– die Weiterentwicklung des im September 2020 eingeführten Nationalen Gesundheitsportals. Die Stellungnahme der Verbraucherzentrale ist lesenswert.

E

Elektronische Patientenakte (ePA)

Die elektronische Patientenakte ist freiwillig. Nicht die elektronische Gesundheitskarte. Die ePA wurde Ende 2015 im E-Health-Gesetz als wesentlicher Teil der Telematikinfrastruktur verankert. Es sollten gespeichert werden:

  • Notfalldatensatz,
  • Medikationsplan,
  • Arztbriefe
  • und weitere medizinische Dokumente, wie etwa der elektronische Impfpass.

Gesundheitsdaten im Sinne des Art. 9 Abs. 1 DSGVO sind besonders schützenwerte Daten. Die Informationen sollen, neu geregelte § 305 Sozialgesetzbuch V (SGB V), allein im geschützten Patient-Arzt-Verhältnis verbleiben. Dies stellte das Bundesverfassungsgericht auf Grund einer eingereichten Verfassungsbeschwerde fest (Beschluss vom 4.1.2021, Az. 1 BvR 619/20). Siehe auch unseren Beitrag. Dazu kommt, es ermöglicht den gesetzlichen Krankenkassen gegenüber ihren Versicherten gezielte Informationen über und Angebote zu Versorgungsinnovationen (§ 68b Abs. 2 und Abs. 3 SGB V) abzufragen und Sie erlauben es (freiwillig) unter bestimmten Voraussetzungen, ohne Pseudonymisierung Datenverarbeitungen zur Qualitätssicherung durchzuführen (§ 299 Abs. 1 Satz 5 Nr. 2 SGB V). Bundesverfassungsgericht vom 26.1.2021

Entlassung aus dem Krankenhaus  

Das Erwachen über die fehlende, aber notwendige Hilfe kommt oft erst in der Häuslichkeit. Hier sind die Krankenhäuser in der Verantwortung. Siehe Beitrag.

  • Den Patienten muss bei Entlassung aus dem Krankenhaus ein Entlassbrief ausgehändigt werden.
  • Bei Bedarf müssen Krankenhäuser 
    • Arznei-, Verbands-, Heil- und Hilfsmittel sowie häusliche Krankenpflege und Soziotherapie für bis zu sieben Tage verordnen.
    • Anschlussaufenthalt in einer Reha oder Pflegeeinrichtung vorbereiten.

Entlastungsbetrag (§45b SGBXI)

Der Entlastungsbetrag in Höhe von 125,00 € monatlich, kann ab Pflegegrad 1 flexibel für die Inanspruchnahme von Leistungen der Tagespflege, der Kurzzeitpflege oder der ambulanten Versorgung durch Dritte, nicht Angehörige, monatlich oder in Ansparung bis zu einem Jahr in Anspruch genommen werden. Weitere detaillierte Informationen >> hier <<< Pflegekassen nutzen zum Nachweis und Erstattung der Ausgabe Formulare.  Siehe Beiträge  

Einrichtungs-Einheitliche Eigenanteil (EEE)

Die Zuzahlung über den einrichtungseinheitlichen Eigenanteil erfolgt für die pflegerischen Aufwendungen und die Schulung des Personals. Die Verteilung und Höhe der durchschnittlichen Eigenanteile variiert je nach Trägerschaft der Pflegeeinrichtung. Die Umstellung auf eine pflegegradunabhängige Zuzahlung nutzt der Einrichtung. Birgt vordergründig Vorteile für Bewohner und Angehörige. Für die Bewohner und die Angehörigen ist eine Höherstufung innerhalb der Pflegegrade durch die gleichbleibende Zuzahlung eine geringere finanzielle Belastung. Ausführlich in „Bewohnerbeirat“ dargestellt. Im Oktober 2020 wurde vom Bundesgesundheitsminister eine Deckelung auf 700 € pro Monat für 24 Monate auf der Datenbasis 2017 in die Öffentlichkeit getragen. Vorsicht die Deckelung gilt nicht für die Hotelkosten = Unterkunft & Verpflegung und Investition.

F

Finanzierung von Maßnahmen

bei der Wohnungsanpassung für Menschen mit Demenz und Pflegebedürftigkeit Zusammenstellung 2017Finanzierung von Maßnahmen

Familienpflegezeit

nach dem Familienpflegezeitgesetz -bis 24 Monate Auszeit möglich.

G

Gesundheits-APP 

Wearables und Apps im Gesundheits- und Fitnessbereich sind für viele Menschen längst Teil ihres Alltags geworden.

Die Nutzungsarten sind verschiedenen:

  • fitnessbezogen,
  • gesundheitsbezogen und
  • krankheitsbezogen

Blutdruck messen, Schrittzahl verfolgen, Schlaf kontrollieren, Zuckerwerte im Blick haben und sogar die Durchführung von EKGs – dies sind nur einige der Anwendungen, die ein gängiges Mobiltelefon oder eine Smartwatch mit entsprechender Software durchführen können. Apps und Wearables (so werden am Körper getragene Computertechnologien genannt) werden in ihren Einsatzmöglichkeiten immer vielfältiger. Wo werden die Daten gespeichert, wer nutzt diese ungefragt. Gefährdet die Nutzung die solidarische Krankenversicherung?

Gesundheit im Alter

Mit zunehmendem Alter verändert sich der Körper. Der Muskelanteil schwindet, der Fettanteil steigt. Wichtig ist, rechtzeitig das Gewicht zu beobachten; ein zu hoher Körperfettanteil ist ungesund und begünstigt Stoffwechselkrankheiten. Bleiben Sie körperlich aktiv; schon die alten Römer wussten, es braucht einen gesunden Körper und wachen Geist. Üben Sie rechtzeitig das ausreichende Trinken und warten Sie nicht auf den Durst.

Krankheitserfahrungen anderer aufbereitet, vom chronischen Schmerz, Diabetes Typ 2, etc.

Gesundheitskompetenz  die Fähigkeit, Informationen zu finden, zu verstehen, zu reflektieren und umzusetzen.

Grundsicherung im Alter

Nach § 19 Absatz 2 SGB XII wird die Grundsicherung nach dem 4. Kapitel des SGB XII an Personen geleistet, wenn die Altersgrenze nach § 41 Absatz 2 SGB XII erreicht wurde oder die Person hat das 18. Lebensjahr vollendet und ist dauerhaft voll erwerbsgemindert und das laufende Einkommen nicht ausreicht.  Weiterführend      Musterberechnung 

Gesundheitskarte -Elektronisch – (eGK)

Keine Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung ohne elektronische Gesundheitskarte.

Das BSG hat mit Urteil vom 20.1.2021 mit Az.: B 1 KR 7/20 R, B 1 KR 15/20 R entschieden, dass gesetzlich Krankenversicherte von ihren Krankenkassen keinen papiergebundenen Berechtigungsnachweis („Krankenschein“) verlangen können.

Die eGK sei mit einem

  • Lichtbild und
  • „Chip“ -Daten-

die Pflichtdaten z.B. Name, Geschlecht, Anschrift, Versichertenstatus und Krankenversicherungsnummer. Diese Daten werden bei Arztbesuchen online mit den bei der Krankenkasse vorliegenden Daten abgeglichen und ggf. aktualisiert. Dafür werde die sog. Telematikinfrastruktur genutzt, die die Akteure der GKV vernetzt. Die eGK diene auch als „Schlüssel“ für die Authentifizierung beim Zugang zur Telematikinfrastruktur, etwa zur elektronischen Patientenakte. Siehe auch „Gesetzentwurf zur „Digitalen Modernisierung von Versorgung und Pflege“ (DVPMG)

Die Vorschriften über die eGK stehen mit den Vorgaben der Europäischen Datenschutzgrundverordnung (DGSVO) in Einklang. Der Gesetzgeber wolle mit der eGK, soweit es um die Pflichtangaben gehe, den Missbrauch von Sozialleistungen verhinderten und die Abrechnung von Leistungen der Ärzte erleichterten.

GKV-IPReG

ist das Intensivpflege- und Rehabilitations­stärkungsgesetz der gesetzlichen Krankenkassen. Auch bekannt als Rehabilitation- und Intensivpflegestärkungsgesetz (RISG). Schließlich unter dem Namen IPReG am 29. Oktober 2020 in Kraft getreten. Gesetz als PDF zum Download. Auf der Seite des Bundesministeriums für Gesundheit finden Sie die wesentlichen Regelungen für die außerklinische Intensivpflege und zur medizinischen Rehabilitation.

H

Häusliche Pflege, siehe ambulante Pflege

Heim oder Wohngemeinschaft

Zum Heimbegriff (hier Abgrenzung: Wohngemeinschaft/Selbst-Verantwortete Wohngemeinschaft)

  1. Lebt der Betroffene aufgrund Mietvertrags in einer Wohngemeinschaft und bezieht von einem gesonderten Anbieter ambulante Pflegeleistungen, so hält er sich damit grundsätzlich noch nicht in einem Heim gemäß § 5 Abs. 3 VBVG a.F. auf (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 28. November 2018 – XII ZB 517/17, BtPrax 2019, 73).
    2. Danach führt es auch nicht zur Einstufung als Heim im Sinne des § 5 Abs. 3 VBVG aF, wenn der Betroffene als Mitglied einer selbstverantworteten Wohngemeinschaft Gesellschafter einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts ist, deren Zweck in der Aufnahme einer Wohngemeinschaft für Senioren unter Sicherstellung der altersgerechten Betreuung ihrer Gesellschafter besteht, und die Gesellschaft entsprechend Wohnraum zur Überlassung an die Gesellschafter anmietet, während die Gesellschafter ambulante Pflegeleistungen individuell mit einem gesonderten Anbieter vereinbaren.     BGH, Beschluss vom 20. Mai 2020 – XII ZB 226/1

Es gilt das Wohn- und Betreuungsgesetz. Dazu eine Broschüre

Heimaufsicht, heute WTG-Aufsicht

Örtlich zuständige Behörde (Ordnungsbehörde) zur Prüfung auf Einhaltung der Wohn- und Betreuungsangebote des  Gesetzes durch die Anbieter. Information und Beratungen der Bürger und Betreiber.  Näheres regelt die Verordnung.

Heimbeirat,

  >>Video<< 

siehe Bewohnerbeirat

Heimentgelt

Die Heimentgelte werden zwischen den Einrichtungsträgern und den Pflegekassen auf Landesebene ausgehandelt. Die Vereinbarung kann formal nur getroffen werden, wenn der federführenden Pflegekasse die Unterschrift des Bewohnerbeirates nach § 85 Absatz 3 Satz 2, letzter Halbsatz SGB XI vorgelegt wird. Das rechtmäßige Zustandekommen der Unterschrift wird nicht geprüft. Nach 25 Jahren der Vorschrift, muss festgestellt werden, dass der Anteil kognitiv eingeschränkter Bewohner zwischenzeitlich bei gut 70, eher 80% angekommen ist. Körperliche Einschränkungen haben fast alle. Das macht die Suche nach geeigneten Beiratskandidaten alle zwei Jahre nicht einfach. Gute Erfahrungen werden mit gewählten Angehörigen, Seniorenvertretern ggf. mit externen Fürsprechern/Vertrauensleuten gemacht.

Anteile der Heimentgelte

  • Pflegebedingter Aufwand,

besteht aus Pflegepersonal-, Pflegesachkosten, anteilige Verwaltungskosten. Zu zahlen ist derzeit das Einrichtungs-Einheitliches-Entgelt (EEE). Es errechnet sich aus den nicht durch die Pflegekasse gedeckten Kosten, die auf alle Bewohner gleichmäßig verteilt werden. Zuzüglich der Umlage nach der AltenPflegeAusgleichsVO und dem Zuschlag PBG. In NRW 2021 über 180 € im Monat. Rheinland-Pfalz geringer.

  • Unterkunft und Verpflegung
  • Investition

Hotelkosten

die Summe aus Unterkunft & Verpflegung und Investitionskosten (Kaltmiete)

Herzschwäche

erkennen und behandeln  Etwa jeder fünfte der über 75-Jährigen hat eine Herzschwäche. Herzschwäche entsteht in den meisten Fällen als Folge anderer Erkrankungen, etwa bei Bluthochdruck oder nach einem Herzinfarkt.

Diese Information richtet sich an Frauen und Männer, die an Herzschwäche erkrankt sind, ihre Angehörigen und andere vertraute Personen. Wenn Sie mehr über Ihre Erkrankung wissen, werden Sie ihr besser begegnen können.

Hilfsmittel sind nicht gleich Hilfsmittel

Pflegehilfsmittel

Der Herdwächter sorgt für einen sicheren Umgang mit dem Herd auch im hohen Alter. Damit trägt er dazu bei, dass Betroffene möglichst lange zuhause wohnen bleiben können. Ab sofort können Personen, die in einen Pflegegrad eingestuft wurden, einen Herdwächter bei ihrer Pflegekasse beantragen (Pflegehilfsmittel-Nr.: 52.40.03.3001).

Hinterbliebenenrente

Die Berechnung der Witwenrente siehe im Beitrag

Hospiz

– siehe auch Palliativ –

Hospizdienste erbringen eine individuelle am Bedarf des Betroffenen und seinen Zugehörigen notwendige psychosoziale Begleitung in der Häuslichkeit, in stationären Pflegeeinrichtungen, Einrichtungen der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung oder im Krankenhaus. Die Inanspruchnahme von Leistungen ambulanter Hospizdienste durch den Betroffenen ist kostenlos. Die Grundlage ergibt sich aus §39a SGB V in Verbindung mit § 18 Abs.1 SGB IV. Das Suchportal 

Das ambulante Hospiz

hilft den Umgang mit dem Tod leichter machen.  Ein  Podcast

Hygiene

Wer Speisen für andere zubereitet, trägt eine hohe Verantwortung. Jedes Jahr werden in Deutschland etwa 100.000 Erkrankungen gemeldet, die wahrscheinlich auf das Vorkommen von Mikroorganismen, insbesondere Bakterien, Viren oder Parasiten, in Lebensmitteln zurückzuführen sind. Die Dunkelziffer dürfte weitaus höher liegen. Vor solchen Krankheitsfällen schützen einfache, aber sehr wirksame vorbeugende Hygienemaßnahmen.

Es gilt eine Übertragung von Krankheitserregern von Menschen zu Mensch, von Pflegepersonen über Pflegeprodukte, von Servicekräften insbesondere durch Lebensmittel zu verhindern. In der Küche auch darauf zu achten, dass keine Keime durch deren Weitergabe von einem Lebensmittel auf andere gelangen. In  Einrichtungen Großküchen arbeiten Personen unterschiedlicher Nationalitäten. Das Merkblatt liegt in 13 Sprachen (Arabisch, Chinesisch, Deutsch, Englisch, Französisch, Griechisch, Italienisch, Persisch, Polnisch, Russisch, Spanisch, Türkisch, Vietnamesisch) vor.

Jährlich erkranken in Deutschland 400.000 – 600.000 Patienten an Krankenhausinfektionen, etwa 10.000 bis 15.000 Menschen sterben laut aktuellen Schätzungen an den Infektionen. Aber erst Corona hat dazu geführt, dass sich die breite Öffentlichkeit mit dem Thema Hygiene beschäftigt. Die Zukunftsprognosen: In 2021 gehen drei Viertel der Deutschen davon aus, dass sie die erhöhten Hygienestandards auch beibehalten werden, wenn die Pandemie vorbei ist. Die Pandemie könnte unser Hygiene-Verhalten also dauerhaft beeinflussen. Achten wir auf uns und unsere Nächsten

I

Investitionskosten

  • 82 SGB XI

(3) Soweit betriebsnotwendige Investitionsaufwendungen nach Absatz 2 Nr. 1 oder Aufwendungen für Miete, Pacht, Erbbauzins, Nutzung oder Mitbenutzung von Gebäuden oder sonstige abschreibungsfähige Anlagegüter nach Absatz 2 Nr. 3 durch öffentliche Förderung gemäß § 9 nicht vollständig gedeckt sind, kann die Pflegeeinrichtung diesen Teil der Aufwendungen den Pflegebedürftigen gesondert berechnen. Gleiches gilt, soweit die Aufwendungen nach Satz 1 vom Land durch Darlehen oder sonstige rückzahlbare Zuschüsse gefördert werden. Die gesonderte Berechnung bedarf der Zustimmung der zuständigen Landesbehörde; das Nähere hierzu, insbesondere auch zu Art, Höhe und Laufzeit sowie die Verteilung der gesondert berechenbaren Aufwendungen auf die Pflegebedürftigen einschließlich der Berücksichtigung pauschalierter Instandhaltungs- und Instandsetzungsaufwendungen sowie der zugrunde zu legenden Belegungsquote, wird durch Landesrecht bestimmt. Die Pauschalen müssen in einem angemessenen Verhältnis zur tatsächlichen Höhe der Instandhaltungs- und Instandsetzungsaufwendungen stehen.

(4) Pflegeeinrichtungen, die nicht nach Landesrecht gefördert werden, können ihre betriebsnotwendigen Investitionsaufwendungen den Pflegebedürftigen ohne Zustimmung der zuständigen Landesbehörde gesondert berechnen. Die gesonderte Berechnung ist der zuständigen Landesbehörde mitzuteilen.

(5) Öffentliche Zuschüsse zu den laufenden Aufwendungen einer Pflegeeinrichtung (Betriebskostenzuschüsse) sind von der Pflegevergütung abzuziehen.  Siehe dazu BSG Urteil B3P 3/07 R

Alle zwei Jahre wird der Investitionskosten-Bescheid erteilt.

Die Instandhaltungspauschale nach § 6 APG DVO erhöhte sich für 2023 um 16,1 % und beträgt für vollstationäre und teilstationäre Pflegeeinrichtungen einheitlich für das Jahr 2023 26,51 € je qm/NRF im Vorjahr 22,83 €. Für 2024 nun 28,56 € je qm/NRF. (Die Netto-Raumfläche (NRF) in m² umfasst nach DIN 277 – Grundflächen und Rauminhalte im Hochbau). Wer im Jahr 2024 eine neue Pflegeeinrichtung eröffnet, erhält 3.195,65 € je qm/NRF für max. 53 qm je Bettplatz zugesagt. Für Einrichtungen, die eine Vollversorgerküche unterhalten, erhöht sich dieser Betrag auf 3.330,03 € je qm/NRF. Dies ist Privatinvestoren noch zu wenig und sie vereinbaren eine höhere Miete. Der Bewohner zahlt nicht nur die Quadratmeter für den Wohnraum, auch anteilig die Gemeinflächen. Alle sprechen über unbezahlbare Heimkosten, wer spricht über die Erhöhung der Kaltmieten, die allein vom Bewohner getragen werden müssen. Nur für anerkannte Investitionen (Bettenwert) kann in NRW Wohngeld beantragt werden. Die Bewohnerbeiräte sind aufgerufen auch die laufenden Investitionen einzufordern. Sie sollten nicht in den Rücklagen oder gar durch Gewinnausschüttung verschwinden. Eine laufende Renovierung ist für den Erhalt der Atmosphäre notwendig. Die Höhe der gesamten Investitionskosten beruht auf den Kosten der Betreiber. Diese sind nicht Bestandteil der Pflegesatzverhandlungen und somit in der Regel nicht einsehbar. Durch die Rückzahlung der Finanzierungskosten vermindert sich die Zinsbelastung, die Erhöhung kann sich prozentual somit nicht um 23,83 % stark auswirken. Das Pflegewohngeld wird erleichtert und vor der Sozialhilfe gewährt.

K

Kombination von Pflegegeld und Sachleistung

In der ambulanten Pflege können Hilfen durch gewerbliche Anbieter auf Kosten der Pflegekasse abgerufen werden. Die Erstattung der sogenannten Sachleistungen sind doppelt so hoch, wie die Geldleistungen. Um den Überblick zu behalten und die nicht ausgeschöpften Sachleistungen durch die Eigenleistung vergütet zu erhalten, ist von Anbeginn die Kombinationspflege angebracht.  Ab dem 1.1.2022 sind die Sachleistungspauschalen erhöht, nicht die Geldleistungen in der Häuslichkeit.

Kur  

Voraussetzung für eine stationäre Vorsorge- oder Rehabilitationsmaßnahme – umgangssprachlich als Kur bezeichnet – ist eine medizinische Indikation notwendig. Anzeichen sind: wenn pflegende Angehörige  berichten, dass sie …

  • erschöpft oder unruhig sind
  • an Schlafstörungen leiden
  • chronische Rücken- und Kopfschmerzen haben
  • sich alleine und isoliert fühlen.

Eine stationäre Vorsorge- oder Rehabilitationsmaßnahme setzt das Vorliegen einer Voraussetzung nach § 23 SGB V, §40 SGB V oder § 15 SGB VI voraus. Eine Maßnahme muss zunächst von einem Arzt/einer Ärztin verordnet und im Anschluss von dem zuständigen Kostenträger – der Kranken- oder Rentenversicherung – genehmigt werden. Siehe auch News März 22 unter Ziffer 5 mit den entsprechenden Links.

L

Lebensqualität

Laut Weltgesundheitsorganisation (WHO) ist Lebensqualität die subjektive Wahrnehmung einer Person über ihre Stellung im Leben, in Relation zur Kultur und den Wertsystemen, in denen sie lebt, und in Bezug auf ihre Ziele, Erwartungen, Standards und Anliegen. Lebensqualität kann nur indirekt als die Zufriedenheit mit ihr gemessen werden– dazu wurde der sogenannte LQ Index (Lebensqualitätsindex) entwickelt. Der LQ Index ist eine dynamische Größe, die sich im Laufe der Zeit verändern kann.

Leistungen bei Pflegegrad 1

folgende Leistungen nach § 28a SGBXI Absatz 1:

  1. Pflegeberatung gemäß den §§ 7a und 7b,
  2. Beratung in der eigenen Häuslichkeit gemäß § 37 Absatz 3,
  3. zusätzliche Leistungen für Pflegebedürftige in ambulant betreuten Wohngruppen gemäß § 38a, ohne dass § 38a Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 erfüllt sein muss,
  4. Versorgung mit Pflegehilfsmitteln gemäß § 40 Absatz 1 bis 3 und 5,
  5. finanzielle Zuschüsse für Maßnahmen zur Verbesserung des individuellen oder gemeinsamen Wohnumfelds gemäß § 40 Absatz 4,
  6. zusätzliche Betreuung und Aktivierung in stationären Pflegeeinrichtungen gemäß § 43b,
  7. zusätzliche Leistungen bei Pflegezeit und kurzzeitiger Arbeitsverhinderung gemäß § 44a,
  8. Pflegekurse für Angehörige und ehrenamtliche Pflegepersonen gemäß § 45.

(2) Zudem gewährt die Pflegeversicherung den Entlastungsbetrag gemäß § 45b Absatz 1 Satz 1 in Höhe von 125 Euro monatlich. …….

Quelle: § 28a SGBXI

Leistungen bei häuslicher Pflege

Siehe §§ 36 bis 40 SGB XI

Leistungen Teilstationäre Pflege

Tages- und Nachtpflege Siehe § 41 SGB XI

NUR  Pflegebedürftige der Pflegegrade 2 bis 5 haben Anspruch,

wenn häusliche Pflege nicht in ausreichendem Umfang sichergestellt werden kann oder wenn dies zur Ergänzung oder Stärkung der häuslichen Pflege erforderlich ist. Die teilstationäre Pflege umfasst auch die notwendige Beförderung des Pflegebedürftigen von der Wohnung zur Einrichtung der Tagespflege oder der Nachtpflege und zurück. Die monatlichen Leistungsbeträge sind nach den Pflegegraden gestaffelt.

Leistungen Kurzzeitpflege

Kurzzeitpflege Siehe § 42 SGB XI gilt:

  1. für eine Übergangszeit im Anschluss an eine stationäre Behandlung des Pflegebedürftigen o d e r
  2. in sonstigen Krisensituationen, in denen vorübergehend häusliche oder teilstationäre Pflege nicht möglich oder nicht ausreichend ist.

Anspruch auf Kurzzeitpflege ist auf acht Wochen pro Kalenderjahr beschränkt.  Was nutzt der Anspruch der nicht verwirklicht werden kann.

Leistungen stationäre Pflege  (Heim)

Pflegegrade-Leistungen  § 43 SGB XI :Der Anspruch beträgt je Kalendermonat

    761 Euro für Pflegebedürftige des Pflegegrades 2,

 1 432 Euro für Pflegebedürftige des Pflegegrades 3,

 1 778 Euro für Pflegebedürftige des Pflegegrades 4,

 2 200 Euro für Pflegebedürftige des Pflegegrades 5.

Abweichend von Satz 1 übernimmt die Pflegekasse auch Aufwendungen für Unterkunft und Verpflegung, soweit der nach Satz 2 gewährte Leistungsbetrag die in Satz 1 genannten Aufwendungen übersteigt. Neu eingefügt § 43 c SGB XI Entlastungsprozente (Leistungszuschlag-Begrenzung) für den pflegebedingten Aufwand

Leistungen für Pflegepersonen

  • 44 SGB XI Leistungen zur sozialen Sicherung der Pflegepersonen
  • 44a SGB XI Zusätzliche Leistungen bei Pflegezeit und kurzzeitiger Arbeitsverhinderung
  • 45 SGB XI Pflegekurse für Angehörige und ehrenamtliche Pflegepersonen

Leistungen der Pflegeversicherung im Überblick

SGB XI Leistungen ab 1.Januar 2017 zusammengestellt

M

Medikamente im Alter

Die kostenlose Broschüre „Medikamente im Alter“ erklärt, was eine sichere Arzneimittelversorgung bedeutet und warum bei älteren Patienten, die Risiken von Neben- und Wechselwirkungen eine große Rolle spielen.

Medizinischer Dienst (MDK)

Der Medizinische Dienst der Krankenkasse (MDK) führt im Auftrag der Kranken- und Pflegekassen Begutachtungen durch. Bitte bereiten Sie die Begutachtung durch schriftlich Aufzeichnungen vor. Inhalt der Pflegebegutachtung für die Einstufung in einen Pflegegrad. Die Pflegequalität der Einrichtungen (ambulant und stationär) sollten einmal im Jahr geprüft werden. Bei Fragen gibt der MDK Hilfestellung

N

Nachbarschaftshilfe (§ 45 b SGB XI)

ist eine Tätigkeit, die Pflegepersonen im Alltag entlasten soll. Die Pflegebedürftigen können stundenweise durch Nachbarschaftshelfer betreut und aktiviert werden. Durch diese können beispielsweise folgende Tätigkeiten erbracht werden:
• Hilfe bei der hauswirtschaftlichen Versorgung
• Gemeinsame Aktivitäten (z. B. Lesen, Basteln, Backen, Kochen)
• Spaziergänge
• Begleitung bei Ausflügen
• Begleitung beim Einkauf oder Arztbesuch
• Anregung und Unterstützung bei sozialen Kontakten
• Begleitung zu öffentlichen Veranstaltungen
• Beaufsichtigung/Sicherheit geben oder vermitteln etc.
Wer kann die Nachbarschaftshilfe erbringen?
• Personen, die nicht mit dem Pflegebedürftigen verwandt oder verschwägert sind (z. B. Nachbarn, Bekannte, Freunde).
• Personen, die mit dem Pflegebedürftigen ab dem 3. Grad verwandt oder verschwägert sind und
nicht im gleichen Haushalt leben (z. B. Neffen, Nichten, Onkel, Tanten)
Personen, die mit dem Pflegebedürftigen bis zum 2. Grad verwandt oder verschwägert sind (z. B. Geschwister, Kinder, Eltern, Großeltern, Enkel) oder in einem gemeinsamen Haushalt leben, können Nachbarschaftshilfe erbringen, aber keine Aufwendungen und Auslagen abrechnen!

Das Angebot der Nachbarschaftshilfe kann nur einem Pflegebedürftigen zur Verfügung gestellt werden. Sollte mehr als ein Pflegebedürftiger betreut werden, handelt es sich um eine Erwerbstätigkeit, welche z.B. bei der Minijobzentrale angemeldet werden muss.
Welche Qualifikation ist als Nachbarschaftshelfer notwendig?
Wer als Nachbarschaftshelfer tätig werden möchte wird von den Pflegekassen unterstützt.
Im Rahmen eines individuellen Pflegekurses werden die möglichen Betreuungsaktivitäten besprochen und der Nachbarschaftshelfer optimal angeleitet.
Welche Aufwendungen und Auslagen können erstattet werden?
Erstattungsfähig sind:
• Verdienstausfall
• Fahrtkosten
• Belege (Quittungen) für Betreuungsaufwendungen, die für die Betreuungskraft im Zusammenhang mit der Nachbarschaftshilfe entstanden sind.
• Pauschale Abgeltung des zeitlichen Aufwandes.

Hilfreich ist das Anmeldeformular wie es von der AOK Rheinland / Hamburg angeboten wird.

Notfallausweis / – infoblatt

Vorsichtshalber sollte in der Geldbörse oder Brieftasche ein Notfallausweis mit den wichtigsten Daten mitgeführt werden. Hier geht es zu einem ausdruckbaren Notfallausweis.  Ein Notfall-Infoblatt  für jedes Familienmitglied sollte mit weiteren wichtigen Angaben für Retter zusätzlich zu Hause aufbewahrt werden.  Siehe auch den Beitrag

P

Palliativmedizin

leidenslindernde Medizin. Ein Netzwerk aus Medizinern, Pflegekräften und ehrenamtlichen Helfern versucht, die Situation von Sterbenskranken zu verbessern (Palliativnetz). Siehe auch unter Anbieter „Ambulantes Hospiz“ oder „Ambulantes Hospiz Oberhausen“.   Eine vorsorgliche Hilfe für Alle Ampel Palliativ

Patientenfürsprecher

  • Patienten im Krankenhaus informieren, sie in der Wahrnehmung ihrer Rechte stärken und unterstützen,
  • in Konfliktsituationen, bei Mängeln oder Problemen zwischen den Patienten, Angehörigen und Mitarbeitern des Krankenhauses vermitteln.  
  • Weitere Aufgaben, siehe  hier ein Überblick.

Patientenverfügung

Eine Patientenverfügung ist eine vorsorgliche Willenserklärung. Sie tritt in Kraft, wenn aufgrund einer unvorhergesehenen Erkrankung oder Pflegebedürftigkeit der Betroffene nicht mehr in der Lage ist seinen Willen bezüglich bestimmter Behandlungsmethoden zu äußern.

In der Patientenverfügung wird festgelegt, welche Schritte im Hinblick auf die ärztliche Versorgung erwünscht sind und welche Schritte unterbleiben sollen.  Eine unterhaltsame Einführung (Antenne-Regenbogen Wuppertal)

Voraussetzung für die Wirksamkeit der Patientenverfügung sei, dass diese mit freiem Willen verfasst wurde. Untersage die Verfügung eine Zwangsbehandlung, die allein dem Schutz des Patienten dienen soll, müssten Ärzte und Pflegekräfte sich daran halten. Anderes könne gelten, wenn die Zwangsmaßnahme auch zum Schutz anderer Menschen erforderlich sei, etwa um tätliche Angriffe des Patienten zu verhindern. Bundesverfassungsgericht, Az.: 2 BvR 1866/17 und 2 BvR 1314/18

Pflege

Professionelle Pflege umfasst die eigenverantwortliche Versorgung und Betreuung, allein oder in Kooperation mit anderen Berufsangehörigen, von Menschen aller Altersgruppen, von Familien oder Lebensgemeinschaften sowie von Gruppen und sozialen Gemeinschaften, ob krank oder gesund, in allen Lebenssituationen. Pflege schließt die Förderung der Gesundheit, Verhütung von Krankheiten und die Versorgung und Betreuung kranker, behinderter und sterbender Menschen ein. Weitere Schlüsselaufgaben der Pflege sind Wahrnehmung der Interessen und Bedürfnisse, Förderung einer sicheren Umgebung, Forschung, Mitwirkung in der Gestaltung der Gesundheitspolitik sowie im Management des Gesundheitswesens und in der Bildung. 
Quelle: unter www.icn.ch/definition.htm  Hilfreich: ist der  kostenlose „Ratgeber Pflege“ Bestellnr. BMG-P-07055; E-Mail: publikationen@bundesregierung.de oder Telefon 030 / 18 272 2721

Obwohl als eigener Berufsstand rechtlich abgesichert, steht Pflege nach wie vor im Spannungsfeld zwischen dem Arzt, dem Patienten und dessen Angehörigen. Eine Hilfe kann die  ENP (European Nursing care Pathways) bilden. Die Pflegeklassifikation ENP wird seit 1989 ständig entwickelt, um im Rahmen einer Pflegedokumentation die Abbildung des Pflegeprozesses in einer einheitlichen, standardisierten Sprache zu ermöglichen. Wird in Europa in 70.000 Einrichtungen angewandt, um den gesamten Pflegeprozess abzubilden und zu dokumentieren. ENP ist als erste Pflegeklassifikation in das Gematikverzeichnis aufgenommen worden.

Pflegebedürftigkeit

Pflegebedürftigkeit ist seit 2017 neu definiert als gesundheitlich bedingte Beeinträchtigung der Selbstständigkeit, die personelle Hilfe in den Bereichen. Maßstab ist nicht mehr der Hilfebedarf in Minuten, sondern der Grad der Selbstständigkeit eines Menschen. Ein Video Schreiben Sie die Hilfen und Tätigkeiten auf, hier ein Muster Pflegetagebuch, nutzen Sie dann einen der kostenlosen Pflegegradrechner. 

  • Mobilität,
  • Bewältigung psychischer Anforderungen und Problemlagen,
  • Selbstversorgung (regelmäßige Alltagsverrichtungen),
  • Bewältigung krankheits-/behandlungsbedingter Anforderungen und Belastungen sowie
  • Gestaltung des Alltagslebens und soziale Kontakte

erforderlich macht. Quelle:  § 14 SGB XI

Pflegeberatung

Auf Wunsch einer anspruchsberechtigten Person, erfolgt die Pflegeberatung auch gegenüber ihren Angehörigen oder weiteren Personen oder unter deren Einbeziehung.  Vor der Beratung greift bereits ein Aufklärungs- und Auskunftsrecht nach § 7 SGB XI Danach haben die Pflegekassen die Eigenverantwortung der Versicherten durch Aufklärung und Auskunft über eine gesunde, der Pflegebedürftigkeit vorbeugende Lebensführung zu unterstützen und auf die Teilnahme an gesundheitsfördernden Maßnahmen hinzuwirken. Es gibt nicht den geschützten Begriff „Pflegeberatung“. Es gibt zertifizierte Berater, die nach dem Gesetz geschult und anerkannt sind. Hier übernehmen die Beratungskosten die Pflegekassen. Damit ist keine Aussage getroffen, dass die Pflegekasse die Maßnahmen auf Antrag direkt bewilligt.

Pflegeberater nach § 45 SGB XI

sind darauf spezialisiert, pflegende Angehörige und Ehrenamtliche in der Pflege zuhause zu schulen, um körperlicher und seelischer Belastung entgegenzuwirken. Sie führen Pflegeschulungen durch und leiten spezielle Pflegekurse bspw. zum Umgang mit Demenz.

Pflegeberater nach § 7a SGB XI

sind umfassend weitergebildet und in der Lage, die Situation im Einzelfall zu betrachten und einen individuellen Versorgungsplan zu erstellen. Sie beraten meist in Pflegestützpunkten und kennen die sozialen Angebote vor Ort, bspw. Seniorentreffs oder Selbsthilfegruppen.

(2) Die Pflegekassen haben die Versicherten und ihre Angehörigen und Lebenspartner in den mit der Pflegebedürftigkeit zusammenhängenden Fragen, insbesondere über die Leistungen der Pflegekassen sowie über die Leistungen und Hilfen anderer Träger, in für sie verständlicher Weise zu informieren und darüber aufzuklären, dass

Pflegegrad

Die Ermittlung des Grades der Pflegebedürftigkeit ist geregelt in § 15 SGB XI .  Siehe auch unter Video:  Wie kommt mein Pflegegrad zustande?  Wichtig ist den Antrag auf Begutachtung schriftlich zu stellen, damit ein Datum gegeben ist. Vor der Begutachtung sind die Unterstützungsleistungen mindestens 14 Tage zu erfassen. Die Einstufung erfolgt durch Gewichtung der Punkte aus den Modulen. Wer mindesten 12,5 bis 27 gewichtete Punkte von 100 maximal möglichen erreicht, erhält Pflegegrad 1. Bis 47,5 Punkte Grad 2, bis 70 Punkte Grad 3, bis 90 Punkte Grad 4. Siehe mögliche Leistungen im Überblick

Pflegehilfsmittel

Vorab: Die Zahlung von Pflegehilfsmitteln und wohnumfeldverbessernden Maßnahmen zählen zu den Pflegeleistungen. Zum Verbrauch bestimmte Hilfsmittel werden pauschal bezahlt.

Pflegehilfsmittel dienen der Unterstützung in der häuslichen Pflege und sorgen für verbesserte Lebensqualität und Selbstständigkeit des Pflegebedürftigen. Die Gesetzliche Grundlage ist § 40 SGB XI. Welche Pflegehilfsmittel von der Kranken- / Pflegekasse bewilligt werden können sind in einem speziellen Hilfsmittelkatalog gelistet.

Pflegekasse

Die Pflegekasse ist Teil Ihrer Krankenkasse. Nicht immer erreichen Sie gleich den richtigen Ansprechpartner, nehmen Sie den Kontakt schriftlich auf. So haben Sie einen Nachweis und können gezielt nachfragen.

Pflegeunterstützungsgeld

Familienmitglieder haben als Arbeitnehmer unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf bis zu zehn Tage unbezahlte Freistellung, wenn Sie einen nahen Angehörigen pflegen. Das Pflegeunterstützungsgeld soll Ihren Verdienstausfall während der kurzfristigen Arbeitsverhinderung zumindest teilweise ausgleichen.  Näher geregelt im Pflegezeitgesetz.

Voraussetzungen  nach § 3 Pflegezeitgesetz

Ihr Arzt oder Medizinischer Dienst  bescheinigt Ihnen schriftlich, dass

  • in Ihrer Familie eine akute Pflegesituation eingetreten ist, die Ihre Unterstützung erforderlich macht und
  • Ihr naher Angehöriger (voraussichtlich) pflegebedürftig ist (mindestens Pflegegrad 1). 
  • Mehr als 15 Arbeitnehmer im Betrieb.
  • Antrag beim Arbeitgeber 

Ausnahmeregelung aufgrund der COVID-19-Pandemie

Während der COVID-19-Pandemie besteht ein Anspruch auf Pflegeunterstützungsgeld auch dann, wenn die häusliche Pflege nicht anderweitig sichergestellt werden kann. Ihr Anspruch erhöht sich hierbei auf bis zu insgesamt 20 Arbeitstage. Diese Regelung gilt befristet bis zum 31. Dezember 2021.

 Antrag

Nehmen Sie bitte so schnell wie möglich Kontakt zur Pflegekasse Ihres nahen Angehörigen auf. 

Wichtig: Das Pflegeunterstützungsgeld kann auch auf mehrere Personen aufgeteilt werden. Insgesamt ist der Anspruch allerdings auf zehn Arbeitstage begrenzt.   Weiterlesen im Pflegezeitgesetz, siehe nach Pflegewohngeld

Pflegewohngeld

Für anerkannte Investitionskosten einer Pflegeeinrichtung kann in Nord-Rhein-Westfalen (NRW) ein Pflegewohngeld beantragt werden. Kinder der/des Heimbewohner werden, wie bei der Sozialhilfe, zum Unterhalt herangezogen bei einem Einkommen von über 10.000 €.  Siehe Urteile 

Pflegezeitgesetz

Regelt: http://www.gesetze-im-internet.de/pflegezg/

  • Die kurzzeitige Arbeitsverhinderung – bis zu 10 Tagen Auszeit,  – siehe Pflegeunterstützungsgeld
  • die Pflegezeit – bis 6 Monate Auszeit und
  • die Sterbebegleitung nach dem Pflegezeitgesetz – bis 3 Monate Auszeit.

Q

Qualitätssicherung zum Schutz der Pflegebedürftigen

Die Träger der Pflegeeinrichtungen sind für die Qualität der Leistungen ihrer Einrichtungen einschließlich der Sicherung und Weiterentwicklung der Pflegequalität verantwortlich   §§ 112 ff SGBXI

Intern

ist ein Qualitätshandbuch notwendig, nach denen die Mitarbeiter handeln. Darin ist auch das interne Beschwerde Management geregelt. Doch oft mangelt es an Anspruch und Wirklichkeit. Wichtig ist die Vereinbarung einer Schlichtungsstelle. Angehörige sollten bei Unstimmigkeiten in der Leistung vorsorglich die Bewohnervertretung einschalten, zumindest eine Kopie zukommen lassen. Ab dem 1.1.2022 müssen die Qualitätsrichtlinien nach § 113 SGB XI zur einrichtungseigenen Qualitätssicherung aus 2018 umgesetzt werden.

MDK

Ergänzend verbleibt die Qualitätsprüfung des Medizinischen Dienstes der Krankenkasse nach § 114 SGB XI.

Quartierbüro

Sind Anlaufstellen in Einrichtungen der Altenhilfe, gefördert durch das Land. Oder auch die Kommune im Rahmen der Pflicht nach § 71 SGB XII. Quartierbüros werden auch gefördert durch das Landesbauministerium im Rahmen der Stadtteilsanierung und -infrastruktur.

Als niederschwelliges Angebot als Treff- und Austauschunkt im Stadtteil für Vereine und Nachbarschaften gibt es verschiedene Bezeichnungen. Siehe auch Seniorentreff. Melden Sie uns Ihre Quartierbüros, Bürgerbüros, per Mail (redaktion(at)raebiger.net. Wir nehmen sie in die Veranstaltungsorte auf.

R

Rentenproblematik

Sie finden Beiträge über die Suchfunktion , wie z.B.

Riesterrente

Rollator nicht falsch nutzen

Die Broschüre „Rollator – Tipps zum sicheren Umgang“

S

Schlaganfall

vorbeugen, erkennen und behandeln. Alles über den Schlaganfall 

Im Notfall richtig handeln. Fakten zum Schlaganfall (Poster), die Sie kennen sollten.

Schlichtungsstelle

Die Neutrale Schlichtungsstelle hilft Verbraucherinnen und Verbrauchern sowie Unternehmen Streitigkeiten außergerichtlich beizulegen. Diese Möglichkeit gibt es auch dann, wenn keine branchenspezifische Schlichtungsstelle, wie z.B. im Pflegebereich, weiterhelfen kann. Die BIVA ist als Verbraucherschutzstelle Klagebefugt.

Senioren-(bei)rat

In den Kommunalparlamenten gibt es teilweise eigenständig freigewählte Seniorenräte. Im Ruhrgebiet gibt es überwiegend Seniorenbeiräte, die von den Räten bestimmt werden. Zu finden über die Homepage der Kommunen: Oberhausen tagt vierteljährlich. Mülheim jeden zweiten Monat, Essen monatlich. Die Sitzungen sind öffentlich und oft zu finden über das Ratsinformationsportal der Kommune. Dort finden Sie auch die Tagesordnungen nebst Anlagen. In 50% der Kommunen sind Seniorenvertretungen unbekannt. Derzeit haben sich auf NRW Landesebene 170 Seniorenvertretungen in der (LSV) zusammengeschlossen. .. weiterlesen ..

Siehe auch die vertiefende Beitragsreihe: Die (eigenständige) Seniorenvertretung

Die direkte Unterstützungsmöglichkeit der Bewohnerbeiräten in den Einrichtungen nach dem Wohn- und Teilhabegesetz (WTG) durch Seniorenbeiräte ist notwendig und darf nicht weiter verdrängt werden. Ein Video der Landesseniorenvertretung NRW

Seniorenrente

Siehe Februar News 2020, April News 2020 und andere Beiträge, zu finden über das Stichwort Rente

Seniorentreffs

Als kulturelle Begegnungsstätte, oft unter der Trägerschaft von Wohlfahrtsverbänden. Die Termine nehmen wir gerne in unseren Veranstaltungskalender auf. Sie können dann gezielt für den Bereich unter Veranstaltungen abgefragt werden. Auf der Seite der Stadt Oberhausen finden sich >> hier <<Termine.  

Sozialgesetzbuch

– Aufbau –Das nach Büchern gegliederte Sozialgesetzbuch

Suizidprävention im Alter

Eine Broschüre der Arbeitsgruppe „Alte Menschen“ im Nationalen Suizidpräventionsprogramm wendet sich an Menschen, die sich in einer Lebenskrise befinden, an Angehörige und Vertrauenspersonen suizidgefährdeter alter Menschen und an Personen, die hauptberuflich oder ehrenamtlich mit alten Menschen arbeiten. [PDF]

T

Tagespflege

Hier eine Einführung: Sendung im Glashaus  53 Min

Taschengeld im Pflegeheim

Wer auf Sozialhilfe angewiesen ist, erhält für die kleinen Wünsche des Alltags pro Monat Taschengeld im Pflegeheim über den Einrichtungsträger ausgezahlt. In Höhe von 27 % der Regelbedarfsstufe 1, für 2021 ist dies ein Betrag von 120,42 € geregelt in § 27b Sozialgesetzbuch Zwölf (SGB XII).

Teilhabe

Das SGB IX bestimmt in § 1 „Selbstbestimmung und gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft“ als Ziel von Pflege und therapeutischer Rehabilitation. >>Hier << finden Sie alle Beratungsangebote der Ergänzenden unabhängigen Teilhabeberatung.

Trauer

Welche Orte braucht die Trauer? Welche Rituale helfen? Wie gehen andere Menschen oder Kulturen mit der Trauer um? Das Online­Magazin Trauer Now beleuchtet das Thema in all seinen Facetten, sucht Antworten, zeigt Lösungswege und gibt Inspirationen, wie heilsames Trauern beim Abschied von einem Menschen gelingen kann.   Trauerbegleitung etc. „Wie kann ich mit Trauer leben

U

Übergangspflege im Krankenhaus

Keine vorzeitige Entlassung zu Weihnachten. Im Jahr 2021 wurde als neue Leistung durch § 39e SGB V die Übergangspflege im Krankenhaus der GKV eingeführt. Ein „Zwischenlagern“ in der Häuslichkeit soll vermieden werden. Keine neue Einweisung mit neuem Befund.

Anspruch auf Übergangspflege im Krankenhaus besteht für längstens zehn Tage je Krankenhausbehandlung, wenn im unmittelbaren Anschluss an die Krankenhausbehandlung erforderliche Leistungen der häuslichen Krankenpflege, der Kurzzeitpflege, Leistungen zur medizinischen Rehabilitation oder Pflegeleistungen nach SGB XI nicht oder nur unter erheblichem Aufwand erbracht werden können. Sie hat in dem Krankenhaus stattzufinden, in dem auch die Krankenhausbehandlung erfolgt ist. Die Übergangspflege umfasst die Versorgung mit Arznei-, Heil- und Hilfsmitteln, die Aktivierung der Versicherten, die Grund- und Behandlungspflege, ein Entlassmanagement, Unterkunft und Verpflegung sowie die im Einzelfall erforderliche ärztliche Behandlung.

Unterstützungs-Telefon für Angehörige UTA

UTA-Pflegeexperten hören zu, haben Zeit und wissen Rat 0800 342 5641 kostenfreies Angebot für Mülheim a.d.R.

Unterstützung im Alltag gem. § 45a SGB XI

Wissen von A-Z

Unfallversicherung_häuslicher_Pflegepersonen

UVschutz_Pflege Wer ist versichert etc.

Ihr Ansprechpartner die Unfallkasse NRW  für Pflegetätigkeiten in Nordrhein  0211 – 2808 0    – Westfalen-Lippe 0251 – 2102 0  Mail: info@unfallkasse-nrw.de Internet: www.unfallkasse-nrw.de

Es gilt der Ort der Pflegetätigkeit (Pflegehaushalt).  Eine Übersicht der gesetzlichen Unfallversicherungsträger finden Sie auf der Internetseite der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung

 

V

Veranwortungsgemeinschaft

siehe unter April News 2024; §§ 1358, 1361b BGB

Verhinderungsrente

Oder auch Urlaubspflege, anteiliges Pflegegeld bei Verhinderungspflege bis zu sechs Wochen

Vollmachten 

Vorsorgevollmacht

 Beitrag (Vorsorge, Patientenverfügung, Betreuung)

Der Beitrag muss aktualisiert werden. Ab dem 1.1.2023 gilt neues Recht. Die Vorsorgevollmacht muss nicht mehr unbedingt zum Wohle des Betroffenen gereichen.

Urteil: Unwirksamkeit einer Vorsorgevollmacht

  1. a) Kann die Unwirksamkeit einer Vorsorgevollmacht nicht positiv festgestellt werden, bleibt es bei der wirksamen Bevollmächtigung (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 3. Februar 2016 – XII ZB 425/14 – FamRZ 2016, 701).
    b) Die Frage, ob der Betroffene im Zeitpunkt der Vollmachterteilung nach § 104 Nr. 2 BGB geschäftsunfähig war, hat das Gericht nach § 26 FamFG von Amts wegen aufzuklären. Dabei ist die Geschäftsunfähigkeit nach § 104 Nr. 2 BGB kein medizinischer Befund, sondern ein Rechtsbegriff, dessen Voraussetzungen das Gericht unter kritischer Würdigung des Sachverständigengutachtens festzustellen hat.  BGH, Beschluss vom 29. Juli 2020 – XII ZB 106/20

Bedenken Sie, fehlt eine Vorsorgevollmacht, können Interessierte schnell eine Betreuung beim zuständigen Amtsgericht erwirken. Nicht immer wird das sogenannte Amtsermittlungsverfahren zu Ihren Gunsten durchgeführt. Pflegeeinrichtungen nehmen den Weg der Beantragung immer öfters, ohne die betroffene Person zu informieren. 

W

Widerspruch gegen Ablehnung von Verordnung

Die Krankenkassen versuchen immer wieder, ohne Rechtsgrundlage die Verordnungszeiträume auf 3 Monate einzukürzen. Widersprüche sind regelmäßig erfolgreich. Haben Sie einen ambulanten Dienst beauftragt, übergeben Sie ihm formal den Widerspruch einzulegen. Denken Sie an die Fristen, handeln Sie: kostenlos prüfen lassen und Widerspruch einlegen. Informieren Sie Ihre behandelnde Ärztin oder Ihr behandelnder Arzt, der die Häusliche Krankenpflege oder Behandlungspflege verordnet hat.

Widerspruch bei Pflege

Nachdem Sie einen Pflegegrad oder eine Höherstufung beantragt haben und begutachtet wurden, erhalten Sie den Pflegebescheid. Seit Oktober 2023 muss das Pflegegutachten dem Bescheid immer beigefügt werden. Es erläutert die Entscheidung der Pflegekasse und ist die Grundlage für einen Widerspruch. Die Fristen sind einzuhalten.

Witwen-/Witwerrente siehe Hinterbliebenenrente

Wörterbuch der

Volkskrankheiten

Krebserkrankungen

Wohnberatung

Zu Hause älter werden – Vorschläge und Hilfen für das Leben in den eigenen vier Wänden, solange wie möglich und möglichst selbstständig, das ist der Wunsch vieler Seniorinnen und Senioren. Das ist auch dann noch möglich,

  • wenn es mit dem Sehen nicht mehr so ist wie früher,
  • wenn man plötzlich alleine wohnt,
  • wenn die Küchenschränke zu hoch hängen, das Bett zu niedrig steht,
  • wenn die Kräfte öfter versagen und das Laufen schwerfällt,
  • wenn man nicht mehr in die Badewanne kommt und die Dusche fehlt.

Oft sind es nur kleine Ursachen, die behindern. Deshalb müssen Gefahrenquellen und Mängel erkannt und beseitigt werden. Dabei unterstützt die Wohnberatung.

Wohnberechtigungsschein

Unser Beitrag

Wohnformen

Projekte in Niedersachsen

Wohnform Senioren-WG auf dem Prüfstand.

Ende 2019 gab es 403 ambulante Wohngemeinschaften mit rund 3.000 Bewohnern in Bayern. Deutschlandweit gab es 2016 rund 3.200 ambulante Wohngruppen, so eine Schätzung des Bundesgesundheitsministeriums. 

Unschärfen in der Abgrenzung zwischen Wohnformen:

  • Während § 71 Abs. 4 SGB XI regeln soll. Richtlinien gem. § 71 Abs. 5 SGB XI bestimmen die Kriterien für welche Wohnformen die Pflegeversicherung lediglich die Pauschale aus § 43 a SGB XI leistet,
  • dient die Definition von Wohnformen in § 42 a SGB XII der Klärung der Frage, wie die Kosten der Unterkunft ermittelt und letztlich finanziert werden.

AOK Bayern: muss Personal Kosten übernehmen

In dem Streit geht es etwa um die Übernahme von Kosten für das Anziehen von Thrombosestrümpfen oder für das Spritzen von Insulin. Dies fällt nach Ansicht der AOK Bayern unter die sogenannte einfache medizinische Behandlungspflege und soll vom Personal in einer Senioren- oder Demenz-WG übernommen werden, so dass für die Krankenkasse keine weiteren Kosten anfallen. Ein Urteil des Bundessozial Gericht (BSG), der höchsten Instanz des Sozialrechts, dürfte richtungsweisend für viele Fälle sein. -Urteile 

Ein Beitrag und andere

Wohnen im Alter

Geben sie das Stichwort im Suchfeld ein und Sie erhalten unsere Beiträge

Wohn- und Teilhabegesetz (WTG)

siehe auch Heimaufsicht – frühere Bezeichnung -.

Wohn- und Betreuungsgesetz

Eine Broschüre

Z

Zahngesundheit

Pflegebedürftige und Menschen mit Behinderungen haben durch die Einfügung eines § 22a SGBV im August 2017 einen verbindlichen Rechtsanspruch auf zusätzliche zahnärztliche Vorsorgemaßnahmen im Rahmen der Gesetzlichen Kranken Versicherung (GKV) in der Häuslichkeit und auch in stationären Einrichtungen. 

Zukunft der Pflege

Verbindliche Altenhilfe Bedarfsplanung. Mit Inkrafttreten des Alten- und Pflegegesetzes Nordrhein-Westfalen (APG NRW) Ende 2014 wurde den Kommunen mit der Verbindlichen Bedarfsplanung wieder nach 20 Jahren ein Steuerungs-Instrument zur notwendigen Einflussnahme an die Hand gegeben. Die Kommunale Konferenz Alter & Pflege ist in der Bevölkerung unbekannt, wie die daran beteiligten Personengruppen, Seniorenbeirat und Bewohnerbeiräte aus den Pflegeeinrichtungen. Die überwiegenden Kommunen erheben bisher keine eigenen Daten und überlassen den Markt den freien Kräften. Die Stadt Bottrop hat Ende 2019 die Landesvorgaben erfüllt und entsprechende Planungen und Ausschreibungen vorgelegt.  Unser Beitrag

Die notwendige Daseinsvorsorge in den Kommunen ist derzeit eine KANN-Bestimmung. Die Defizite im SGB XI werden durch Gesetzesänderungen abgemildert. Die Leistungsansprüche bei den unterschiedlichen Kostenträger (SGB V, SGB IX, SGB XI, SGB XII) werden zu Lasten des Berechtigten oft verzögert oder gar verweigert. Die Corona-Pandemie zeigt Defizite auf. Wenn sich Bürger nicht einbringen, besteht keine Pflicht der Politiker zur Veränderung und Angebot und Nachfrage bestimmen auf dem Gesundheits- und Pflegemarkt weiterhin die Ausgestaltung.

Zusatzleistungen in der Einrichtung 

geregelt in § 88 SGB XI, nur zulässig, wenn

  • in Rahmenverträgen vereinbart und
  • schriftlich vereinbart und mitgeteilt sind.

Zuzahlungen

Wenn Pflicht-Versicherte Hilfsmittel-Leistungen ihrer Kasse verschrieben werden, müssen sie noch zusätzlich zu ihren regulären Beitragszahlungen einen bestimmten Betrag aus eigener Tasche zahlen, z.B. in der Apotheke.

Stand März 2024

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