Kreis Kleve

Herzogtum Kleve; 1092 wird der Name „Cleve“ erstmals urkundlich erwähnt. Am 23. April 1816 wurde der Kreis Kleve als einer von 29 Kreisen der Provinz Jülich-Kleve-Berg, der späteren Rheinprovinz. Heute der nördlichste Teil des Regierungsbezirkes Düsseldorf.

Seniorenbeiräte

Stadt Kleve – 16 Mitglieder im   Generationenbeirat

Kreis Kleve – 38 Mitglieder  

Die Kreisseniorenvertretung Kleve ist ein kreisweiter Zusammenschluss aller kommunalen Seniorenvertretungen im Kreis Kleve. Sie besteht aus je zwei Mitgliedern aus jeder Kommune im Kreis Kleve und je einem Mitglied der Fraktionen/Gruppen des Kreistages Kleve. Mindestens zweimal im Kalenderjahr findet eine ordentliche Sitzung der Kreisseniorenvertretung statt. In die Hauptsatzung des Kreises wurde mit dem 1.12.2020 eingefügt:

§ 15 a Seniorenvertretung
(1) Die demografische Entwicklung im Kreis Kleve und damit einhergehend die wachsende Anzahl von Seniorinnen und Senioren in den Kommunen machen es erforderlich, die Interessen dieser Menschen verstärkt wahrzunehmen. Sie sollen die politische Willensbildung mitgestalten und ihre Interessen auch auf überörtlicher Ebene zur Geltung bringen. Vor dem Hintergrund der politischen Teilhabe nach § 27a GO NRW wird im Kreis Kleve unter Beteiligung der im Kreis Kleve bestehenden kommunalen Seniorenvertretungen eine ehrenamtliche Kreisseniorenvertretung gegründet.
(2) Die Kreisseniorenvertretung hat den Kreistag, die weiteren Ausschüsse und Gremien sowie die Verwaltung in allen Fragen, die die Belange der Seniorinnen und Senioren berühren, zu beraten, zu unterstützen und zum Wohle der Seniorinnen und Senioren mitzuwirken.
(3) Die Tätigkeit der Kreisseniorenvertretung richtet sich nach der vom Kreistag beschlossenen Satzung. 

Kreis Kleve
EinwohnerSeniorenbeirat
Stadt Kleve

50.301

bis 2020 
Stadt Emmerich         30.775  1Mitglieder
Stadt Geldern         33.862  1Mitglieder
Stadt Goch         33.804  1Beratung
Issum,         11.929  1Adresse
Stadt Kevelaer        28.018  1Mitglieder
Stadt Rees        21.052  1Mitglieder
Stadt Straelen,         16.230  1Mitglieder
Uedem            8.286  1Mitglieder
Weeze        11.208  1Adresse
    
Seniorenbeiräte      230.465          10   
Stadt Kalkar13.884neu 2020Mitglieder
Bedburg-Hau12.996 Mitglieder
Kerken12.548 ./. 
Kranenburg10.7196 Senioren-Stuben
Rheurdt6.515  
Wachtendonk8.129  
übrige                16.154    
Einwohner Gesamt 311.410  

Wohn- und Betreuungsangebote

Altenpflegeeinrichtungen 31.12-

2019

52

3.266

Plätze

2021

54

 

3.380

Plätze

Eingliederungshilfeeinrichtungen

12

1.296 Plätze

12

1.269

Kurzzeitpflegeeinrichtungen

4

72 Plätze

2

23

Tagespflegeeinrichtungen

15

206 Plätze

22

312

Hospize

2

21 Plätze

2

26

anbieterverantwortete Wohngemeinschaften

26

173 Plätze

29

185

anerkannt Pflegebedürftige

Pflegebedürftige

per 31.12. (2019 = 19.563)  2021 = 20.778

Davon waren in Einrichtungen untergebracht = (3.126) 3.138)

In der Häuslichkeit mussten (16.437 = 84.02 %) 17.640 = 84,9% gepflegt werden, doch nur 4.521 erhielten fachliche Unterstützung. Die Kurzzeitpflegeplätze wurden abgebaut, Tagespflege zugebaut. Die Investitionskosten werden den Einrichtungen erstattet.

WTG-Aufsicht

mit Ansprechpartner, Telefon und Informationen über die Regelprüfungen der Einrichtungen. Diese können nach Kommunen sortiert werden. Die Berichte sind nicht aussgekräftig. Es gibt keinen Hinweis auf Bewohnerbeiräte.

Ausschuss für Arbeit, Gesundheit, Soziales und Demografie

besteht aus 16 stimmberechtigten Parteienvertreter

Kommunale Pflege und Gesundheitskonferenz

Um eine sachgerechte Beteiligung der kreisangehörigen Städte und Gemeinden zu gewährleisten, den Vorgaben des neuen Gesetzes zu entsprechen und um im Übrigen die Arbeitsfähigkeit der KPGK nicht durch eine zu große Teilnehmerzahl zu belasten, hat sich die Verwaltung mit den Bürgermeistern der Kommunen darauf verständigt, dass diese mit insgesamt einem festen Teilnehmerplatz in der KPGK vertreten sein werden. Das Entsendungsrecht zu den Sitzungen obliegt dem jeweiligen Vorsitzenden der „Konferenz der Bürgermeister und des Landrates“. Wer konkret entsendet wird, kann dann auch themen- und situationsbedingt wechseln. Die Sitzungsunterlagen und Niederschriften werden allen Kommunen zur Kenntnis gegeben. Ob durch diese gefilterte Transparenz die Zukunft der Senioren, wie vom Land vorgesehen, gestaltet werden kann oder nur wahrgenommen werden soll?  Die Durchführungsverordnung des Landes zu § 8 APG.

Kreistagsinformationssystem

Wir wollen mit dieser Homepage Anregungen und Hilfestellung geben, damit die Belange der Senioren gesehen und eingebracht werden können. >>>Zurück zu Senioren in Kommunen“<<<