Die Senioren-WG / Wohnformen im Alter – 01 –

Wohngemeinschaft statt Altersheim

Menschen haben ganz unterschiedliche Vorstellungen, wie sie im Alter wohnen wollen. Die meisten verbindet der Wunsch, ihr Leben auch bei Unterstützungsbedarf möglichst selbstständig gestalten zu können. Das muss kein Traum bleiben. – Vorsicht ist geboten. –

Nicht nur die öffentlich verbreitete Meinung: Heime sind nicht Ideal, auch den Lebenserfahrenen Senioren-WGlern ist es oft ganz wichtig, sich nicht von Heimleitern oder anderen Vorgesetzten bevormunden zu lassen. So wünschen sich die Mieter die Selbstverwaltung selbst zu übernehmen.  Die (eigene) Selbstverwaltung von Senioren oder An- / Zugehörigen ist aber in Nordrhein-Westfalen im Gegensatz zu Baden-Württemberg derzeit nicht die Regel. Die längsten Erfahrungen in der Gemeinschaft des Zusammenlebens haben die Beginen

Mehrheitlich wird ein  „Service-Wohnen“  oder auch „Betreutes Wohnen“ angeboten, mit einem Mietvertrag und ein Servicevertrag. Eine feste Definition oder Unterscheidung ist nicht vorhanden. In der Regel sind die Verträge faktisch nicht zu trennen. Die Entscheidung bleibt, entweder in das gesamte Paket einzuwilligen oder eben nicht zu unterschreiben. Hierzu siehe auch Antworten der Stadtverwaltung zur großen Anfrage 60 plus im 31. Sitzung des Rates vom 25.6.18, Antworten 39 bis 47.  Vor der Vertragsunterzeichnung sollte vorsorglich die WTG-Aufsicht, besser unter Heimaufsicht bekannt, auf Erkenntnisse angefragt werden. Zu erwähnen ist das Angebot der Ruhrwerkstatt „Wohngemeinschaften für Menschen mit Demenz“

Meist werden die Serviceleistungen pauschal abgerechnet, unabhängig davon, ob man sie tatsächlich nutzt, sind die vertraglichen Entgelte zu zahlen. Wird nach Zeit abgerechnet, könnte eine grobe Faustregel sein:  1,00 € pro Minute.

Wer eine Senioren-WG betreibt, muss die Pflege für die Bewohner anderswo „einkaufen“ und darf diese nicht mit eigenen Kräften leisten. Prof. Dr.Thomas Klie Freiburg, warnt davor, diese Trennung aufzuheben. „Am Markt bewegen sich auch unseriöse Anbieter. Deshalb genau prüfen, die Verbraucherzentrale zeigt in dem Beitrag die grobe Richtung an.

Rechtsprobleme beim betreuten Wohnen für Senioren

Die Broschüre der  BIVA hilft bei Abschluss eines Vertrages für betreutes Wohnen falsche Erwartungen und Fehlentscheidungen zu vermeiden. Eine Übersicht über die wesentlichen Rechtsfragen bei der Verknüpfung von Wohnen und Betreuung.

Schon jetzt kann gesagt werden, Service-Wohnen ist nicht preiswert, bei einer Vollkostenbetrachtung mit Pflege mindestens so teuer wie ein Altenheim.  Der Stadtverwaltung liegen, laut ihrer obigen Antwort auf Frage 43, keine Preise oder Kalkulationen  vor. In einem späteren Beitrag werden Kostenpositionen und Kosten als Anhaltspunkte dargestellt. Dazu auch der Beitrag aus März: 

Wer hat Informationen, konkrete Zahlen aus bestehenden Service- oder Betreuungsverträgen? Jede Information hilft zur Transparenz.

[contact-form][contact-field label=’Name‘ type=’name‘ required=’1’/][contact-field label=’E-Mail‘ type=’email‘ required=’1’/][contact-field label=’Kommentar‘ type=’textarea‘ required=’1’/][/contact-form]