Auf Ihrem Kontoauszug erscheint ein abgebuchter Betrag, mit dem Sie nichts anfangen können oder Sie entdecken, dass ein Rechnungsbetrag gleich zweimal eingezogen wurde? Durch das Lastschriftverfahren können Bankkunden auf unangenehme Überraschungen stoßen. So können Sie vorgehen, um ihr Geld zurückzuerhalten und ihr Konto gegen solche Vorfälle abzusichern.
Bei einem Girokonto hat der Kunde nicht die volle Kontrolle darüber, wer auf sein Geld zugreift. Die Banken können oft nicht zweifelsfrei klären, ob eine Lastschrift autorisiert und in der richtigen Höhe erfolgt. Wenn der Kontoinhaber sich gegen unberechtigte Abbuchungen wehren möchte, muss er sein Konto regelmäßig überprüfen und bei Auffälligkeiten schnell handeln.
Fristen für die Rücklastschrift.
Wenn ein Betrag ohne ihre Zustimmung von ihrem Girokonto abgebucht wurde, haben Sie die Möglichkeit, eine Lastschrift zurückbuchen zu lassen. Dafür haben Sie jedoch nicht unbegrenzt Zeit.
Welche Frist Sie für eine Rücklastschrift einhalten müssen, hängt davon ab, ob Sie der abbuchenden Stelle grundsätzlich eine Einzugsermächtigung erteilt haben. Liegt diese vor, aber der abgebuchte Betrag stimmt nicht, dann spricht man von einer fehlerhaften Abbuchung. Gegen diese können Sie innerhalb von acht Wochen Widerspruch einlegen.
Haben Sie nie eine Einzugsermächtigung erteilt, liegt eine unautorisierte Abbuchung vor. In dem Fall haben Sie 13 Monate lang die Möglichkeit, den Betrag zurückbuchen zu lassen.
Doch auch hier sind Sie im Vorteil, wenn Sie schnell handeln. Innerhalb von acht Wochen können Sie jeder Lastschrift widersprechn, ohne Gründe anzugeben. Nach dieser Zeit müssen Sie der Bank gegenüber glaubhaft machen, warum eine Buchung rückgängig gemacht werden soll und warum der Widerspruch erst so spät erfolgt.
Es kann vorkommen, dass sich die Geldinstitute zunächst einmal quer stellen. Die Rücklastschrift ist für diese mit Aufwand verbunden und wird komplizierter, je mehr Zeit vergeht. Nach Ablauf der Fristen wird davon ausgegangen, dass Sie dem Vorgang stillschweigend zustimmen.
Der Kontoinhaber muss nicht für die Kosten einer Rücklastschrift aufkommen. Diese zieht die Bank von der abbuchenden Stelle ein. Sollte sich jedoch herausstellen, dass die Lastschrift rechtmäßig erfolgt ist, hat der Abbuchende einen Anspruch auf eine Erstattung durch den Kontoinhaber.
Auch um eventuelle Mahngebühren zu vermeiden, ist es ratsam, genau zu prüfen, ob eine Buchung tatsächlich unberechtigt ist, bevor man eine Rücklastschrift veranlasst. Manchmal verbirgt sich hinter einem unbekannten Namen ein Dienstleister, der die Transaktion im Auftrag für ein anderes Unternehmen durchführt.
So schränken Sie Abbuchungsmöglichkeiten ein.
Wenn Sie bemerken, dass jemand tatsächlich ihre Daten missbraucht, um in betrügerischer Absicht Geld von ihrem Girokonto abzubuchen, können Sie einzelne Empfänger bei ihrer Bank für die Zukunft vorsorglich auf eine Blacklist setzen lassen. Deren Lastschriftaufträge darf ihre Bank dann nicht mehr ausführen.
Wenn Sie ihr Konto noch restriktiver schützen möchten, können Sie auch eine Whitelist aktivieren. Das bedeutet, dass ausschließlich die darin vermerkten Empfänger Geld abbuchen dürfen.
Einmal gekauft, doppelt bezahlt.
Neben Betrugsversuchen und Uneinigkeiten in Bezug auf Rechnungsbeträge kommt es zufolge auch immer wieder vor, dass aufgrund von technischen Fehlern entweder aufseiten der Bank oder des Händlers Abbuchungen doppelt erfolgen. Tritt ein solcher Fehler auf, betrifft er meist viele Kunden und wird dadurch relativ schnell entdeckt. die Korrektur erfolgt in der Regel automatisch.
Ärgerlich ist es für den Inhaber allerdings, wenn sein Konto durch eine unberechtigte Buchung oder fehlerbedingte Doppelbuchung überzogen wird und Dispozinsen fällig werden. Nach Erfahrung werden diese dem Bankkunden nicht automatisch erstattet. In einem solchen Fall sollten Sie zunächst Aufklärung darüber verlangen, wo der Fehler genau entstanden ist.
Lag das Problem bei der eigenen Bank, können Sie einfordern, dass die Rückbuchung valutagerecht durchgeführt wird also so, als wäre die zweite Abbuchung nie erfolgt. Somit gäbe es auch keine Grundlage für Überziehungszinsen. Wenn der Fehler beim Händler oder Dienstleister lag, können Sie sich an diesen wenden und die Erstattung der angefallenen Zinsen einfordern.
So können Sie vorbeugen.
Kontrollieren Sie ihre Kontoauszüge mindestens monatlich und melden Sie Unregelmäßigkeiten so schnell wie möglich ihrer Bank.
Geben Sie ihre Kontodaten nur dort an, wo es absolut notwendig ist. Nutzen Sie alternative Bezahlmöglichkeiten wie den Kauf auf Rechnung.
Schützen Sie ihren Computer vor Schadsoftware und klicken Sie keine verdächtigen Links an. Betrüger gelangen oft über diese Wege an sensible Daten.
Achten Sie darauf, dass ihre Pin-Eingabe an der Kasse oder am Geldautomaten nicht beobachtet werden kann.
Lassen Sie ihre Kundenkarte bei Diebstahl oder Verlust umgehend sperren.