Schonen Sie Ihre Rente, vermeiden Sie laufende Zuzahlungen oder gar Einkommenssteuervorauszahlungen.
Jeder elfte gesetzlich krankenversicherte Bürger oder mehr als sechs Millionen Menschen sind bislang von der Zuzahlung für rezeptpflichtige Medikamente befreit – Jetzt einen (neuen) Befreiungsantrag für 2019 bei ihrer Krankenkasse stellen. Rentner aufgepasst, die ein planbares Einkommen haben und regelmäßige Zuzahlungen (z.B. auf ärztlich verordnete Medikamente gegen chronische Krankheiten) erwarten. Sind sie chronisch krank, müssen zwar sämtliche Zuzahlungen bis zur Belastungsgrenze von einem (1) Prozent selbst getragen werden, darüber hinaus sind Sie jedoch von allen Zuzahlungen befreit.
Voraussetzung für die Befreiung ist, dass die finanzielle Belastung zwei Prozent des jährlichen Bruttoeinkommens überschreitet, wobei auch Freibeträge zur Anwendung kommen. Wichtig: Bei chronisch kranken Patienten ist es nur ein Prozent. Wenn Sie immer in die gleiche Apotheke gehen, erhalten Sie einen Jahresausdruck des vergangenen Jahres für Ihre Steuererklärung und haben gleichzeitig einen Anhaltspunkt für das kommende Jahr. Sind Sie unsicher ob sich die Zuzahlungsbefreiung ergeben könnte, nutzen sie den aktuellen Zuzahlungsrechner auf www.aponet.de.
Eine zum Jahresbeginn ausgestellte Befreiungsbescheinigung nutzt in der Apotheke, beim Arzt- und auch bei Klinikaufenthalten. Wenn vom verordnenden Arzt ein Befreiungsvermerk auf dem Rezept eingetragen ist oder der Patient einen entsprechenden Bescheid in der Apotheke vorlegen kann, wird keine gesetzliche Zuzahlung für die Krankenkasse eingezogen. Bei rezeptpflichtigen Arzneimitteln beträgt die Zuzahlung ansonsten zehn Prozent des Preises, mindestens aber fünf Euro und höchstens zehn Euro.