Wir wünschen auf diesem Wege unseren Newsletterabonennten und Besuchern der Homepage ein frohes Osterfest 2019.
Beiträge:
In Kürze veröffentlichen wir
- 12.04. 19 Lebensqualität durch Palliativmedizin
- 20.04. 19 Durchbruch in der Krebswissenschaft
- 26.04. 19 Rollatoren helfen oft
- 03.05. 19 Demenz IV
Termine
Siehe Veranstaltungskalender
Sonstiges
Künftig muss Ihre Krankenkasse die Impfung gegen Gürtelrose (Herpes zoster) bezahlen, wenn Sie 60 Jahre oder älter sind oder eine erhöhte gesundheitliche Gefährdung vorliegt und Sie mindestens 50 sind. Die Regelung tritt mit Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft – wahrscheinlich innerhalb der nächsten Wochen. Einige Krankenkassen übernehmen die Kosten bereits freiwillig.
Urteile
Längeres Leben kein Schaden
Keinen Schadensersatz bekommt ein Kläger, dessen Vater lange Zeit künstlich am Leben gehalten wurde. Der Vater litt an Demenz, lag reglos im Bett, konnte nicht sprechen und musste mehr als fünf Jahre lang über eine Magensonde ernährt werden. Der Sohn verklagte den Hausarzt, weil dieser nicht zuließ, dass der Vater früher stirbt: Die künstliche Ernährung habe seinen Vater sinnlos leiden lassen.
Der Kläger verlangte Schmerzensgeld als Erbe desjenigen, der Schmerzen erlitten hat, sowie Ersatz für Behandlungs- und Pflegekosten. Der Bundesgerichtshof lehnte beides ab. Das menschliche Leben sei ein „höchstrangiges Rechtsgut“ und absolut erhaltungswürdig. Deshalb könne ein längeres Leben – auch wenn es mit Leiden verbunden ist – niemals als Schaden eingestuft werden (BGH Az. VI ZR 13/18).
Das ganze Dilemma kann vermieden werden, wenn frühzeitig eine Patientenverfügung erstellt wird. Ärzte sind daran gebunden.
Das Urteil ist lesenswert und zeigt auch die Brisanz zur Palliativmedizin auf. Die Patientenverfügung allein hilft bedingt. Es bedarf eines Bevollmächtigten, der die Umsetzung auch aktiv wahrnimmt.