Vom Gesetzgeber gewollt: Bewohnerbeirat dient dem selbstbestimmten Leben
Unbekannt und in der Presse sehr, sehr selten zu finden, dass nach zwei Jahren in einer der bekannten Einrichtungen wieder ein Heimbeirat gewählt wurde, oder gar welche Personen das Vertrauen erworben haben. (Die Presse wird über ihr bekannte Informationen berichten.)
Der Heimbeirat ist ein wichtiges, gesetzlich vorgeschriebenes Organ im Heim-Leben und soll überwiegend als Vermittler zwischen Bewohnern und Heimleitung dienen. Menschen, die aufgrund eines Hilfebedarfs in einer Wohn- und Betreuungseinrichtung versorgt werden, haben einen eigenen Anspruch, trotz Abhängigkeit von Dritten, selbstbestimmt zu leben und ihr Leben zu gestalten. Das Heimrecht mit seinen Komponenten aus Leistungs-, Vertrags- und Ordnungsrecht schützt dieses Recht. Es muss aber wahrgenommen werden.
Freiwilliges Engagement bereichert den Alltag aller
Die Vertreter im Beirat nehmen sich der Anliegen und Bedürfnisse von Bewohnern an und lösen sie im beiderseitigen Interesse von Leitung und Bewohnern.
„Wir wissen, dass es Probleme gibt“
Einrichtungsleitungen mit wenig Sozial- und Führungskompetenz finden eine Mitbestimmung und Mitwirkung eines Schutzgremiums wenig hilfreich. Oft für Angehörige und Betreuer schon im Betriebsklima zu erkennen. In der heutigen Zeit mit dem Pflegefachkraftmangel, überhaupt mit dem Personalmangel, springen Angehörige oft helfend ein. Schon ist das nächste Problem im Anmarsch, Mitarbeitern fühlen sich kontrolliert oder zu stark gefordert. Den Angehörigen wird dann mit „Hausverbot“ gedroht und im schlimmsten Fall mit Kündigung des Heimplatzes. Hier spätestens ist der Heimbeirat einzuschalten.
Der Beirat ist die kollektive gesetzliche Interessenvertretung von Heimbewohnerinnen und Heimbewohnern gegenüber der Einrichtungsleitung und dem Einrichtungsträger. Der Beirat wird von den Bewohnerinnen und Bewohnern einer Einrichtung in regelmäßigen Abständen gewählt. Die Ländergesetze sehen zwei Jahre der Amtszeit vor. Träger mit einer Mitbestimmungskultur sind stolz auf gut funktionierende und lange Amtszeiten der Heimbeiräte. Nur wenige Einrichtungen zeigen in ihrem Internetauftritt den Punkt „Heimbeirat“, noch weniger nennen Namen oder gar direkte Kontaktmöglichkeiten per E-Mail.
Beiratsmitglieder können nicht nur Heimbewohnerinnen und Heimbewohner sein, sondern auch sogenannte externe Personen aus dem Kreis:
- der Angehörigen und
- sonstigen Vertrauenspersonen,
- Mitglieder von örtlichen Senioren- und Behindertenorganisationen
- sowie von der Heimaufsicht vorgeschlagene Personen.
- Falls es wegen der örtlichen Gegebenheiten oder der Bewohnerstruktur sachdienlich ist, können für Teile der Einrichtung eigene Beiräte gebildet werden.
Wo ist die Beiratsarbeit geregelt?
Zu den Rechten und Pflichten des Beirats gibt es in jedem Bundesland ein eigenes Gesetz. Es handelt sich dabei um Durchführungs- oder Ausführungsverordnungen zu dem Landesheimgesetz zu dem Bereich der Mitwirkung. Die Landesheimgesetze tragen unterschiedliche Namen, dies ist bei den Verordnungen zur Mitwirkung ebenso. Eine Übersicht finden Sie auf der Homepage der BIVA e.V. unter der Rubrik „Länderheimgesetze“. In den Ländern, in denen noch kein eigenes Landesheimgesetz erlassen wurde oder eine Durchführungsverordnung zur Mitwirkung noch aussteht, gilt die vormalige Bundesregelung „Verordnung über die Mitwirkung der Bewohnerinnen und Bewohner in Angelegenheiten des Heimbetriebes“ (HeimmwV), die auf § 10 des Heimgesetzes („Mitwirkung der Bewohnerinnen und Bewohner“) zurückgeht, weiterhin bis zum Erlass einer landesspezifischen Regelung.
Verbraucherschutz ist bei fehlenden Angeboten um so wichtiger.
Kommentar von R.Leopold
Heimbeirat heißt inzwischen übrigens (richtigerweise) Bewohner-Beirat – Warum? Weil es die Interessenvertretung der Bewohner sein soll.
=> „Der Beirat ist die kollektive gesetzliche Interessenvertretung von Heimbewohnerinnen und Heimbewohnern gegenüber der Einrichtungsleitung und dem Einrichtungsträger.“
Aufgrund des Alters und der gesundheitlichen Einschränkungen braucht es allerdings zunehmend Unterstützung von externen engagierten, couragierten und wissenden Menschen … der BIVA-Pflegeschutzbund bietet dazu hilfreiche Infos unnd Uterstützung.
Beitrag „Heimbeirat“ wird fortgesetzt.
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