Der Bewohner(bei)rat

Die unbekannte, „frei“ gewählte Interessenvertretung der Bewohner Seit Anbeginn 1994/1995 sieht die Pflegeversicherung (SGB) XI eine indirekte Beteiligung der Bewohner durch ihre alle zwei Jahre freigewählten Bewohnervertretung vor. Die Umsetzung der Wahl beaufsichtigt die Heimaufsicht, nun umbenannt in Wohn- und Teilhabe Gesetz (WTG) Behörde. . Das Bundessozialgericht mahnt, mit Urteil vom 26.09.2019 – B 3… » weiterlesen: Der Bewohner(bei)rat

Heimbeirat: das unbekannte Wesen

Vom Gesetzgeber gewollt: Bewohnerbeirat dient dem selbstbestimmten Leben

Unbekannt und in der Presse sehr, sehr selten zu finden, dass nach zwei Jahren in einer der bekannten Einrichtungen wieder ein Heimbeirat gewählt wurde, oder gar welche Personen das Vertrauen erworben haben. (Die Presse wird über ihr bekannte Informationen berichten.) » weiterlesen: Heimbeirat: das unbekannte Wesen

Beirat für Menschen mit Behinderungen

Ein Ausschuss des Rates, mit 15 ordentlichen Mitgliedern der Ratsfraktionen. Die Sitzungs-Termine  2018    Donnerstag, den 22.Feb. , der 17.Mai, den 05.Juli, den 27.Sept.    Donnerstag, der 22.11.2018 jeweils um 15:00 Uhr im Ratssaal. Der Beirat vertritt unter anderem 24.000 Oberhausener mit Schwerbehindertenausweisen, dies sind 11,3 Prozent der Einwohner.

Seniorenbeirat

Die Stadt Oberhausen bemüht sich seit Jahrzehnten um eine besonders intensive Beteiligung ihrer älteren Einwohnerinnen und Einwohner an den kommunalen Willensbildungs- und Entscheidungsprozessen. Die Mitwirkung der Seniorinnen und Senioren an den kommunalen Willensbildungsprozessen wird seit 25 Jahren durch eine Zusammenarbeit zwischen Seniorenvertreter* Innen der Parteien und Verwaltung praktiziert. In der Regel finden die Sitzung im… » weiterlesen: Seniorenbeirat