Personalausweis demnächst nur mit Fingerabdruck

Ist handeln angesagt?

Bald schon, ab August 2021, gibt es keinen Personalausweis mehr ohne Fingerabdruck. Ausweise gelten 10 Jahre.

In der Flut an Corona-Nachrichten wurde, am 05. November 2020 das Gesetz zur Stärkung der Sicherheit im Pass-, Ausweis- und ausländerrechtlichen Dokumentenwesen“ beschlossen.

Fingerabdrücke sind in, ob zum Entschlüsseln des Smartphones, im Online-Banking, beim Einkaufen: Den Finger hat man immer dabei.

Niemand hat die Absicht, einen Überwachungsstaat aufzubauen

Ein Plus an Sicherheit und Bequemlichkeit, den zahlreichen Datenschutz- den Grundrechtsbedenken zum Trotz.

Die Fingerabdruckpflicht in Personalausweisen diene der Abwehr von Terrorismus und grenzüberschreitender Kriminalität, biete also ein Mehr an Sicherheit.

Wirklich?

Die Antwort der Bundesregierung: „Bisher sind keine konkreten Fälle von als terroristisch eingestufter Straftaten bekannt, in denen das Nichtvorhandensein gespeicherter Fingerabdrücke auf Personalausweisen sowie anderen Ausweisdokumenten mutmaßlich dazu geführt hätten, dass die Taten nicht verhindert bzw. nicht aufgeklärt und die Täter [nicht] ermittelt werden konnten.“

Nehmen wir mal an, Sie würden politisch verfolgt. Sie können Ihren Wohnort wechseln, einen anderen Namen annehmen, untertauchen. Wären Sie auch bereit, Ihre Finger einzubüßen?

O.K. sie denken, das passiert in meinem Alter nicht mehr.

Sie werden gehackt? Dann ändern Sie Ihr Passwort. Doch was ist zu tun, wenn jemand an Ihren Fingerabdruck gelangt?

Pech gehabt, könnte ja passieren.

Fingerabdrücke zählen nicht ohne Grund zu den nach Art. 9 Abs. 1 DSGVO besonders sensiblen personenbezogenen Daten. Biometrische Daten nach Art. 4 Nr. 14 DSGVO wie Fingerabdrücke sind so gut wie unveränderlich, begleiten uns unser Leben lang.

Schlagworte, wie Terrorismus, Kinderpornografie oder organisierte Kriminalität ziehen immer – wenn sie fallen, handelt der Großteil der wogenden Masse von Bürgerinnen und Bürgern instinktiv, emotional: Angst und Panik übernehmen, die Vernunft versinkt. Der Fingerabdruckzwang impliziert jedoch einen Generalverdacht gegen alle Bürger.

Georg Orwell lässt grüßen!

Der Fingerabdruckzwang für zwei Finger für Personalausweise ist nicht erforderlich, es gibt mildere Mittel, es reicht ein Fingerabdruck, oder Teilabdruck.

Fingerabdrücke wecken Begehrlichkeiten

– von Polizei, Geheimdiensten, diversen Behörden, Unrechtsstaaten.

Nationale Kennziffern sind persönliche Zuordnungsmerkmale, die innerhalb eines Staats, aber auch staatsübergreifend umfassend genutzt werden können. Dabei ist Art. 87 S. 2 DSGVO zu beachten:

Es werden notwendigen Garantien der Nutzungsbeschränkung gefordert. Dies können sein:

  • eine Beschränkung der Nutzungsberechtigten,
  • eine Beschränkung der Zwecke,
  • eine Beschränkung der Art der Datenverarbeitung,
  • besondere Betroffenenrechte z.B. mehr Transparenz
  • und technische Vorkehrungen.

Werden die auf dem Ausweisdokument gespeicherten Fingerabdrücke für unterschiedliche Zwecke und durch unterschiedliche Stellen genutzt, liegt eine nationale Kennziffer nahe.

Welche Garantien werden eingehalten?

Was passiert, wenn die auf dem Personalausweischip gespeicherten Daten von Unbefugten ausgelesen werden?

Sind die im Chip gespeicherten Abdrücke

  • nur mittels eines hoheitlichen Berechtigungszertifikats auslesbar,
  • durch kryptographische Maßnahmen geschützt,

ist ein Einfallstor für Hacker weltweit gegeben.

Nun liegt es an Ihnen

Sie können diesem Ansinnen zumindest vorübergehend ein Ende setzen. Die Fingerabdruckpflicht besteht nämlich erst ab dem 02. August 2021. Wenn Sie in nächster Zeit „zufälligerweise“ einen neuen Personalausweis brauchen, sollten Sie der zuständigen Behörde schnell einen Besuch abstatten. Die Wartezeiten in der Pandemie sind lang. Noch können Sie die Besorgungen bei den Ämtern nicht digital abwickeln. In Österreich ist es schon seit über 10 Jahren üblich, vom heimischen oder betrieblichen Computer aus die notwendigen Abwicklungen zu gestalten, immer unter datenschutzrechtlichen Bedingungen der EU. Datenschutz ist kein Hindernis für effizientes Handeln. Die Notwendigkeit des Fingerabdruckes der Bürger ist für staatliches Handeln nicht  nachvollziehbar.

Wer soll vor wem geschützt werden? Alle wollen nur unser Bestes!

Wir wünschen allen Lesern ein gesegnetes und gesundes Neue Jahr 2021.

Waren die Informationen hilfreich, sagen Sie es weiter. Wollen Sie keinen Beitrag verpassen, abonnieren Sie den kostenfreie Newsletter.  Interessante Hinweise für Senioren, Veranstaltungen etc., nehmen wir gerne auf. Helfen wir uns mit RAT und TAT unentgeltlich gegenseitig. Unsere Arbeit können Sie mit einem Beitrag unterstützen

Ergänzen Sie den Beitrag mit einem Kommentar

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahren Sie mehr darüber, wie Ihre Kommentardaten verarbeitet werden .