Wie und wann werden die 80 Prozent anerkannt Pflegebedürftigen zu Hause geimpft?
Die Frage stellen sich nicht nur die 4.800 bereits anerkannt Pflegebedürftigen und ihr Angehörigen. Doch wieviel haben keine An- oder Zugehörigen. Wie viele sind immobil? Können das Anmeldeprozedere nicht ausführen.
Wer kümmert sich?
Grundsätzlich ist in Artikel 28, Absatz 2 des Grundgesetzes festgelegt, die Gewährleistung der kommunalen Daseinsvorsorge liegt in der Verantwortung der Kommunen. Der Bundesgesundheitsminister lässt verlauten. Der Ministerpräsident stimmt den Vorgaben zu. Der Bundesebene sind enge Grenzen bei der Einflussnahme auf die kommunale Daseinsvorsorge gesetzt. Die örtliche Altenhilfe als Hilfe in besonderen Lebenslagen liegt nicht in der Zuständigkeit des Bundes. Durch die Landesgesetzgebung gehört es auch nicht zu den Pflichtaufgaben die notwendige Planung in der Kommune umzusetzen. Zur Beruhigung und Anknüpfungspunkt wird im Rahmen der Pflegeversicherung lediglich auf § 71 Absatz 5 SGB XII hingewiesen. Dies sind die Formalien.
Endet damit die Verantwortung der Räte?
Noch immer heißt es im politischen Sprech: „Im Falle von Pflegebedürftigkeit kommt der familiären Unterstützung weiterhin eine bedeutende Rolle zu.“ Wo ist die Familienstruktur, wenn schon jetzt 50% in Singelhaushalte leben. Geschiedene, Unverheiratete, Alleinstehende stehen nicht unter dem Schutz von Artikel 6 des Grundgesetzes. Dann ist es logisch, warum sollten Gebrechliche und Pflegebedürftige einen besonderen Schutz genießen, es reicht der allgemeine Schutz nach § 71 des Sozialgesetzbuches XII: „Die Altenhilfe soll dazu beitragen, Schwierigkeiten, die durch das Alter entstehen, zu verhüten, zu überwinden oder zu mildern und alten Menschen die Möglichkeit zu erhalten, selbstbestimmt am Leben in der Gemeinschaft teilzunehmen und ihre Fähigkeit zur Selbsthilfe zu stärken.“ Sie haben richtig gelesen, „soll“ nicht „muss“. Damit kann und ist es eine Frage der Finanzierung, der Weichenstellung in einem reichen Land.
Derzeit werden von den anerkannt Pflegebedürftigen bereits 80 % im häuslichen Umfeld durch Angehörige allein gepflegt. Nur 40 Prozent können von zugelassenen Pflegedienste unterstützt werden. Gesprochen wird in den Medien über die Pflegeeinrichtungen, deren Nöte mit den knapp 20 Prozent der anerkannt Pflegebedürftigen mit der Hälfte aller Pflegekräfte, die übrige Hälfte der Pflegekräfte versorgen die 40 Prozent von 80 % in der Häuslichkeit. In der Not flüchten viele zu den Kräften aus Osteuropa, einige wenige in Wohngemeinschaften (WG), um Pflegeunterstützung zu erhalten. Die WG sind im Pflegeversicherungsgesetz nicht vorgesehen, deshalb können nur die ambulanten Sätze abgerechnet werden.
Das Land fördert Selbstverantwortete Wohngemeinschaften. Es ist unverständlich, dass in der heutigen Zeit der sehr günstigen Bau- und Darlehenszinsen, sich sehr wenige um die eigene Zukunft oder die der Eltern kümmern. Warum sich nicht rechtzeitig, schon während des Arbeitslebens um das Alter um die letzte Wohnung kümmern.
Für die Weiterentwicklung der Versorgung in einer älter werdenden Gesellschaft sind Projekte und Initiativen wertvoll. Sie können als Erprobung von Konzepten oder als Start für eine grundsätzlich auf Dauer angelegte Weiterentwicklung angelegt sein. Warum auf die Iniativen andere warten.
Die Rolle der Kommunen muss sich ändern, sie sind mit Finanzmitteln auszustatten.
Die Stadträte und Sachkundigen Bürger in den Ausschüssen sind in der Pflicht, ihre Verantwortung sichtbar zu übernehmen, eigene Vorstellung einzubringen. Der richtige Ort ist formal gegeben, die halbjährlich tagende Kommunale Konferenz Alter und Pflege, siehe § 8 Alten- und Pflegegesetz NRW (APG NRW).
Wir Bürger sind gefordert, die Mandatsträger im Rat, Bundestags- und Landtagskandidaten auf notwendige Gesetzesänderungen zu befragen. Es ist zu wenig, die Stimmkarte in die Urne zu versenken und abzuwarten. Wir müssen für die Zukunft über die Wahlperiode hinaus denken und Forderungen formulieren.
Ausblick:
Vom 3. bis 7. Mai findet ein Wochenseminar in Königswinter statt: Hauptthema: Die Entgelterhöhung und die Mitwirkung des Bewohnerbeirates. Es ist eine anerkannte Bildungsveranstaltung. Anmeldungen sind bereits möglich. Das Programm finden Sie auf der Homepage:
- der Moderatoren „aktiv altern in NRW und überall“,
- des AZK www.azk-csp.de
Die Anmeldung zum Seminar Nr. 603 kann
- telefonisch unter 022 23 73-126 oder
- direkt online gebucht werden.
Wir bleiben am Ball: 9.6.21 folgt „Wo und wie Altwerden“
Bleiben Sie gesund, diskutieren Sie mit.