Satt und Sauber ist zu wenig!
Pflegekräfte sind über Gebühr gefordert. Die Schutz- und Vorsichtsmaßnahmen sind nicht immer nachvollziehbar. Regelprüfungen sind ausgesetzt, Anlassprüfungen während der Corona-Pandemie werden nicht veröffentlicht.
Der Pflege-Rettungsschirm gemäß COVID-19-Krankenhausentlastungsgesetz entschädigt Pflegeheime in der Corona-Krise pauschal mit 21.600 €uro/monatlich bei 80 Bewohnern, unabhängig von Mehrausgaben oder Mindereinnahmen. Private Träger fordern mehr zur Gewinnsteigerung.
- Aufgrund der von der Qualitätsdarstellungsvereinbarung nach § 115 Abs. 1a SGB XI für die vollstationäre Pflege (QDVS) abweichenden Regelungen für die Personenstichprobe ist keine Veröffentlichung dieser Prüfergebnisse vorgesehen. Es ist daher nicht erforderlich, den Landesverbänden der Pflegekassen Daten nach der QDVS zur Verfügung zu stellen.
- Es erfolgt keine Plausibilitätskontrolle.
Die Lage in den Pflegebereichen ist unübersichtlich. Neue Kriterien der Prüfung wurden zwischen Betreiber und Pflegekassen vereinbart. Verbraucher waren bei der Ausarbeitung der Qualitätsstandards und Prüfpunkte indirekt beteiligt. Das Mitberatungsrecht beinhaltet nach § 118 SGB XI auch das Recht zur Anwesenheit bei Beschlussfassungen. Die neu geltenden Vereinbarungen sind im Internet schwer zu finden. Notwendige Wirtschaftlichkeitsprüfungen, wie bei den niedergelassenen Ärzten, wurden nicht vereinbart.
Neues Qualitätssystem seit Oktober 2019
- Einmal im Jahr werden die aktuellen Qualitätsstandards der mehr als 25.000 deutschen ambulanten und stationären Pflegeeinrichtungen benotet.
- Die Berichte werden durch die Kassen auf Vollständigkeit und Plausibilität überprüft.
- Danach erhalten die Pflegeeinrichtungen über eine Web-Oberfläche die Möglichkeit, die Berichte zu prüfen, zu ergänzen, zu kommentieren und auszudrucken, um diese beispielsweise auch in der Pflegeeinrichtung auszuhängen. Die Bewohnerbeiräte sind im Prüfgeschehen nicht vorgesehen oder gar eingebunden.
- Nach der fristgerechten Bearbeitung durch die Pflegeeinrichtungen prüfen die Landesverbände der Pflegekassen die Qualitätsberichte und geben diese für die Veröffentlichung im Internet frei.
Wer kennt schon die halbjährliche interne Qualitätssicherung mit den 15 Qualitätsindikatoren und die Berichte. Die MDK-Prüfungsberichte der Einrichtungen sind wie die Prüfungen der WTG-Behörden (früher Heimaufsicht) im Internet einsehbar.
Die Ergebnisse aus
- dem indikatorenbasierten, internen Qualitätsmanagement der Einrichtungen (halbjährlich) und
- der externen Qualitätsprüfung durch den MDK werden
- um eine dritte Informationssäule ergänzt. Die Pflegeheime sind verpflichtet, Informationen über die strukturellen Angebote bereitzustellen. Dazu zählen beispielsweise Angaben zur personellen Ausstattung der Einrichtung wie der Fachkräfteanteil in der Pflege oder wie viele Mitarbeiter die Einrichtung in den letzten sechs Monaten verlassen haben. Oder auch Informationen darüber, ob ein Probewohnen möglich ist oder die Heimmitarbeiter eine Fremdsprache sprechen und wenn ja, welche. Diese Angaben der Einrichtungen unterliegen keiner externen Prüfung oder Plausibilitätskontrolle. Auf die Mitarbeit darf man gespannt sein.
- Welche Einrichtungen werden als erstes die gewählte Interessenvertretung zum Beispiel im AOK-Pflegenavigator nennen und die zugehörige E-mail oder gar die Informationsseite verlinken?
Verbraucher, Angehöriger und Pflegebedürftige
Die Caritas und Diakonie haben die Transparenz als ein Mittel zur Glaubwürdigkeit erkannt und im Januar 2019 für die Mitgliedseinrichtungen niedergelegt. Durch die Verschlankung und die Konzentration auf das Wesentliche soll sowohl der Aufwand für die anwendenden Organisationen reduziert als auch die Übersichtlichkeit für die Nutzerinnen und Nutzer gesteigert werden. Wer aber meint die Pflegequalität soll gestärkt werden irrt. Transparenz schafft Vertrauen. Im Verbund mit Transparency International Deutschland können entsprechende Siegel erworben werden.
Die Transparenz-Berichte-Pflege über die „ausgesuchte Qualität“ von Pflegeeinrichtungen werden durch die Landesverbände der Pflegekassen im Internet ( www.pflegelotse.de; www.aok-Pflegenavigator.de und andere) als auch in anderer geeigneter Form kostenfrei veröffentlicht. Diese Regelung und nähere Bestimmungen wurden in § 115 Absatz 1a SGB XI eingefügt.
Welche Vergleichs- und Aussagekraft
Interessieren Sie sich für eine Pflegeeinrichtung, informieren Sie sich zuerst auf der Homepage der ausgesuchten Einrichtung. Finden Sie keine Information über die aktuellen Heimentgelte, Ansprechpartner des Bewohnerbeirates ist es mit der gelebten Transparenz in der Einrichtung nicht zum Besten bestellt.
Befragen Sie Bekannte und Nachbarn. Kennen Sie keine Einrichtung in Ihrer Nähe, finden sie keine Heimentgelte, suchen Sie im Internet der Pflegekassen, pflegelotse.de oder, hier finden Sie auch die letzten MDK-Berichte.
Haben Sie Einrichtungen in die engere Wahl genommen, sehen Sie sich die Häuser frühzeitig unvoreingenommen an. Ihr erster Eindruck über die Atmosphäre ist wichtig, lassen Sie sich nicht von Äußerlichkeiten blenden. Eine Pflegeeinrichtung ist kein besseres Hotel, die Pflege sollte im Vordergrund stehen.
Gute Pflege garantieren zufriedene Pflegekräfte.
Öffentliche Zuschüsse für Corona-Test garantieren ohne Neueinstellungen schlechtere Pflege und Gewinne für den Träger. Auch „Satt und Sauber“ kann eine Qualität sein!
Entscheiden Sie durch den frühzeitigen Besuch, lassen Sie die Atmosphäre des Hauses auf sich wirken. Prüfen Sie Ihre Entscheidung vor der Unterschrift.
Sich wohlfühlen ist eine Qualität.
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