Es kann nicht sein, dass die Renten 800 Euro niedriger sind als in Österreich

Das dürfen sich die Bürger hierzulande nicht länger bieten lassen. Wir brauchen eine Neuausrichtung der Rentenpolitik in Deutschland.

In der deutschen Debatte zur Rentenpolitik wird in letzter Zeit immer wieder auf das Beispiel Österreich verwiesen. Das hohe österreichische Leistungsniveau provoziert Nachfragen. Der zentrale Unterschied zwischen den Rentensystemen in Deutschland und Österreich ist der Kreis der Personen, die in die Rentenversicherung einzahlen. Während Beamte und die meisten Selbstständigen wie auch Abgeordnete nicht in die Rentenkassen einzahlen, erfasst die österreichische Alterssicherung nahezu sämtliche Erwerbstätige, Selbstständige, Beamte und Politiker eingeschlossen.

In Sachen Rente können wir uns einiges von Österreich abschauen

Trotz vieler Reformen und auch Kürzungen gilt in der Österreichischen Rentenversicherung (ÖRV) nach wie vor das Ziel der weitgehenden Lebensstandardsicherung im Alter (Formel 80/45/65): 80% Bruttoersatzrate bezogen auf das durchschnittliche Einkommen während des Erwerbslebens bei 45 Versicherungsjahren und Renteneintritt mit 65 Jahren. Die individuellen Leistungen bemessen sich an der Höhe des versicherten Einkommens und damit an den gezahlten Beiträgen und gegebenenfalls weiteren rentenrechtlich relevanten Zeiten (z. B. Kindererziehungszeiten). Die Anpassung der Rentenanwartschaften folgt der Entwicklung der beitragspflichtigen Einkommen, jene der laufenden Renten der Inflationsrate.

In die ÖRV sind sukzessiv die Selbstständigen einbezogen worden. Auch für (Bundes-) Beamte gelten die gleichen Regelungen bei Beiträgen und Leistungen (bei Verbeamtung ab 2005, davor anteilig) Auf Renten werden Beiträge zur Krankenversicherung erhoben 5,1 Prozent. Zusätzliche Beiträge zur Abdeckung des Pflegefallrisikos gibt es nicht. Für einen Anspruch auf Altersrente sind mindestens 15 Versicherungsjahre (davon zumindest sieben Erwerbsjahre) erforderlich. Für Erwerbsminderungsrente reicht bis zum 50. Lebensjahr fünf Versicherungsjahre, danach steigt die erforderliche Mindestzahl schrittweise auf ebenfalls 15 Jahre. Das Regelrentenalter beträgt 65 Jahre. Es bestehen Möglichkeiten des früheren Renteneintritts mit Abschlägen. Bei Frauen gilt die Altersgrenze 65 erst ab Geburtsjahr Mitte 1968, für ältere Frauen gilt ein Übergangsrecht.

Die Beitragssätze in Österreich

Der Beitragssatz des umlagefinanzierten Systems beträgt seit 1988 unverändert 22,8 % (12,55 % Arbeitgeber und 10,25 % Beschäftigte). Die Beitragssätze bei den Selbstständigen sind niedriger (Freiberufler 20%, Gewerbetreibende 18,5%, Bauern 17%, sie werden durch einen gesonderten Bundeszuschuss (Partnerleistung) auf 22,8% aufgestockt und damit subventioniert. Darüber hinaus leistet der Bund einen Zuschuss zur ÖRV im Rahmen einer Ausfallhaftung. Da der Beitragssatz fixiert ist, ist der Bundeszuschuss bei Einnahmeschwankungen und Ausgabensteigerungen, die nicht durch die Beschäftigungs- und Lohnentwicklung aufgefangen werden, das variable Element, das die Finanzierung garantiert.

Bruttoaltersrente in Österreich und Deutschland

In Österreich ergebe sich für durchschnittliche Verdienste nach 45 Beitragsjahren ab dem 65. Lebensjahr eine jährliche Bruttoaltersrente von 26.576,80 Euro. Die hiermit nur bedingt vergleichbare Brutto-Standardrente nach 45 Versicherungsjahren betrug im Jahre 2018 in Deutschland 17.026 Euro. Der österreichische Durchschnittsrentner erhält damit 800 Euro monatlich mehr. Frauenrenten, da die Erwerbskarrieren hier viel heterogener sind. Die durchschnittlichen Bruttobeträge liegen hier bei 757 Euro Deutschland, bzw. 1253 Euro in Österreich.

Entwicklung der Ausgaben

Wird die Nachhaltigkeit wie es naheliegt an der mittel bis langfristigen Entwicklung der Rentenausgaben gemessen, bieten sich transparent hergeleitete und vergleichbare Langfristprojektionen an. Für Österreich wird erwartet, dass diese Ausgaben (inklusive Ausgleichszulagen) ausgehend von 13,9 % des Bruttoinlandsprodukts (BIP) im Jahr 2013 auf 14,7 % (um 2040) ansteigen und danach bis 2060 wieder leicht auf 14,4 % absinken werden. Der voraussichtliche Anstieg der relativen Rentenausgaben fällt damit auch in einer langfristigen Betrachtung trotz deutlicher Alterung der Gesellschaft äußerst moderat aus. Eine erhebliche Rolle spielt dabei der mittel bis langfristige Rückgang der Ausgaben für die Pensionen der Beamten (eine Folge der vielen Ausgliederungen aus dem öffentlichen Dienst und der Angleichung das Pensionsrecht der Beamten an die Regelungen in der Rentenversicherung). Das österreichische Rentenrecht wurde umfassend reformiert, und an die demografischen Herausforderungen angepasst wurde, und wurde von der Europäischen Kommission als weitgehend stabil bewertet.

Auf Basis der (Kooperation mit dem österreichischen Finanzministerium erstellten) Langfristprojektionen der EU-Kommission lässt sich die Befürchtung fehlender Nachhaltigkeit des österreichischen Rentensystems damit eindeutig nicht untermauern. Angesichts dieser Ergebnisse erweisen sich dramatisierende Behauptungen aus der deutschen Politik, wie z.B. dass das österreichische System ungebremst auf eine Wand zufahren würde, als haltlos.

Generationengerechtigkeit

Ebenso wie in Deutschland ist der Verweis auf die vermeintliche übermäßige Belastung der jüngeren Generation durch hohe Beitragssätze in Österreich ein Standardargument der Gegner eines starken gesetzlichen Rentensystems. Als Alternative wird in Deutschland der Aufbau und Ausbau kapitalbasierter Versorgeformen empfohlen Damit wird allerdings die Position der heute Jüngeren nicht verbessert, sondern in aller Regel verschlechtert. Verschwiegen wird auch, dass mit niedrigeren Beiträge zum gesetzlichen System ceteris paribus (unter gleichen Bedingungen) auch niedrigere Leistungen verbunden sind. Soll die relative Position der künftigen Rentner nicht wesentlich schlechter werden, so erfordert die Alterung, dass ein gewisser Anstieg der absoluten und relativen Ausgaben, insbesondere für Renten und Pflege in Kauf genommen wird. Grundsätzlich gilt dabei, dass bei einer wachsenden Wirtschaft jedes Jahr auch die Verteilungsmasse wächst, sodass steigende Rentenausgaben mit realen Einkommensgewinnen der Beschäftigten zusammengehen können. Gesamtwirtschaftlich gesehen lässt sich die Finanzierung dieser höheren Ausgaben durch einen Übergang zu einem kapitalgedeckten Rentensystem, in dem als erster Schritt ein Finanzkapitalstock angespart werden muss, nicht besser bewältigen als im Umlagesystem.

Bartsch kritisiert, dass das deutsche Rentensystem stark auf der privaten Vorsorge basiert und dass das Renteneintrittsalter angehoben wurde in Deutschland. Den Unsinn mit Riester und Rente erst ab 67 Jahren hat man in Österreich nicht gemacht, sagt er. Es kann nicht sein, dass im wirtschaftlich stärksten Land Europas die Renten 800 Euro niedriger sind als in Österreich.Wiren brauchen eine Neuausrichtung der Rentenpolitik in Deutschland, aber nicht für Politiker und Beamte.

Belastung des Faktors Arbeit

Der Beitragssatz zur ÖRV beträgt 22,8 % und liegt damit deutlich höher als in Deutschland, Verschiedentlich wird die Frage aufgeworfen, ob dafür in Österreich an anderer Stelle gespart wird und dabei z.B. auf den niedrigeren Krankenversicherungsbeitragssatz und auf das Nichtvorhandensein einer Pflegeversicherung verwiesen. Damit würden hohe Renten durch Defizite in anderen Bereichen erkauft. Zudem wird kritisch angemerkt, dass eine starke Belastung des Faktors Arbeit Arbeitslosigkeit hervorruft und damit die Finanzierungsbasis der Sozialversicherung unterminiert. Die Gründe für die Beitragssatzunterschiede in der Krankenversicherung sind vielfältig, sie liegen in erheblichem Ausmaß in der Ausgestaltung des deutschen Systems (niedrigere Beitragsbemessungsgrenze, Opting-Out, Vielzahl an Versicherungsträgern, Werbekosten etc.) Dazu kommt, dass in Österreich die Hospitalkosten etwa zur Hälfte aus Steuermitteln gedeckt werden. Die Ausgaben für das Pflegegeld sind in Österreich zur Gänze steuerfinanziert. Demgegenüber wird dort eine Reihe anderer Ausgaben (Familienlastenausgleich, Wohnbauförderung und Gemeindefinanzierung) durch lohnbezogene Abgaben mitfinanziert.

Daten der Taxing Wages der Datenbank der OECD zeigen, dass der höhere Beitragssatz zur ÖRV in ein Abgabensystem eingebettet ist, bei dem die Arbeitgeber deutlich höhere Beiträge tragen als die Arbeitnehmer und auch als die Arbeitgeber in Deutschland. Mit anderen Worten: Der höhere Rentenbeitrag wird nicht an anderer Stelle (über-) kompensiert, sondern ist Teil eines Systems, dass insgesamt höhere Arbeitgeber-Abgaben vorsieht. Ein Vergleich der gesamtwirtschaftlichen Entwicklungen von Deutschland und Österreich zeigt, dass das höhere Leistungsniveau der ÖRV und die höheren Beitragssätze der österreichischen Wirtschaft nicht geschadet haben.

Fazit

Ebenso wie in etlichen anderen Länder ist auch Österreich die Entwicklung der Rentenkosten seit vielen Jahren eines der zentralen Themen. Die vor allem zu Beginn der 2000er Jahre sehr heftigen Kontroversen mündeten letztlich in eine Rentenstrategie, die auch für die heute Jüngeren vor allem auf starke gesetzliche Renten setzt. Die Analyse zeigt, dass das österreichische Rentensystem einer sinnvoll angelegten Prüfung der Nachhaltigkeit durchaus standhält. Die Tatsache, dass ohne stichhaltige Begründung immer wieder anderslautende Befunde kolportiert (eine ungesicherte, unzutreffende Information verbreiten) werden, signalisiert, dass die Infragestellung der Nachhaltigkeit Teil einer Diskursstrategie sein kann, die darauf abzielt, das Vertrauen der Versicherten zu erschüttern und damit im Sinne einer selbsterfüllenden Prophezeiung die gesellschaftliche Nachhaltigkeit zu untergraben. Aus deutscher Sicht zeigt der Blick auf das österreichische Rentensystem, dass das sozialpolitisch Möglich ist, anders als oft behauptet von der deutschen Politik nicht ökonomisch determiniert (festlegen, Grenzen setzen) ist. So gesehen kann der Fall Österreich auch helfen, für die deutsche Rentenpolitik Alternativen aufzuzeigen. Dies betrifft zentrale Themen wie die Verbesserung des Leistungsniveaus,  die Verbesserung der Grundsicherung und den Übergang zur Erwerbstätigenversicherung, aber auch die Grundhaltung zum Sozialversicherungs-Staat als einem politisch gestaltbaren, leistungsfähigen und bewahrenswerten Teil der deutschen Gesellschaft.

In Österreich wird die Rente in 14 Raten ausgezahlt, es gibt also Urlaubsgeld und Weihnachtsgeld. Da die Dauer der Einzahlung hoch bewertet wird, erhalten auch Geringverdiener, die über viele Jahre arbeiten, eine ordentliche Rente. Zudem: Wer weniger als 933 Euro Rente im Monat bekommt, wird unabhängig vom Vermögen auf diese Summe aufgestockt. Auf zwölf Zahlungen umgerechnet liegt die Mindestrente also bei 1089 Euro, deutlich über der durchschnittlichen Rente in Deutschland.

Allerdings besteht seit 2003 eine Betriebsrentenpflicht, bei dem die Arbeitgeber einen Pflichtbeitrag von 1,53 % des Bruttomonatslohns für jeden Arbeitnehmer in Vorsorgekassen einzahlen. Bei Renteneintritt kann der Arbeitnehmer zwischen einer Gesamtauszahlung oder monatlicher Zusatzrente wählen.

Nach den Rentenreformen in den frühen 2000er Jahren, hat jeder Erwerbstätige ab dem Jahrgang 1955 ein sogenanntes Pensionskonto. Jedes Berufsjahr wird mit 1,78 % des jährlichen Bruttoverdienstes, bei einem Höchstbetrag von rund 5000 Euro, gutgeschrieben. Mit Erreichen des Renteneintrittsalters, wird die Summe der beruflichen Lebensleistung auf dem Pensionskonto durch 14 geteilt. Urlaubsgeld und Weihnachtsgeld auch füRentner

In Österreich wird die Rente in 14 Raten ausgezahlt, es gibt also Urlaubsgeld und Weihnachtsgeld. Da die Dauer der Einzahlung hoch bewertet wird, erhalten auch Geringverdiener, die über viele Jahre arbeiten, eine ordentliche Rente. Zudem: Wer weniger als 933 Euro Rente im Monat bekommt, wird unabhängig vom Vermögen auf diese Summe aufgestockt. Auf zwölf Zahlungen umgerechnet liegt die Mindestrente also bei 1089 Euro, deutlich über der durchschnittlichen Rente in Deutschland.

Allerdings besteht seit 2003 eine Betriebsrentenpflicht, bei dem die Arbeitgeber einen Pflichtbeitrag von 1,53 % des Bruttomonatslohns für jeden Arbeitnehmer in Vorsorgekassen einzahlen. Bei Renteneintritt kann der Arbeitnehmer zwischen einer Gesamtauszahlung oder monatlicher Zusatzrente wählen.

Nach den Rentenreformen in den frühen 2000er Jahren, hat jeder Erwerbstätige ab dem Jahrgang 1955 ein sogenanntes Pensionskonto. Jedes Berufsjahr wird mit 1,78 % des jährlichen Bruttoverdienstes, bei einem Höchstbetrag von rund 5000 Euro, gutgeschrieben. Mit Erreichen des Renteneintrittsalters, wird die Summe der beruflichen L

14 Monatsrenten sind das Ergebnis!

Beispiel: 50.000 Euro Brutto Jahresgehalt

50.000 Euro* 1,78 Prozent = 890 Euro Gutschrift

Arbeiter / Angestellter 40 bis 45 Jahre gearbeitet Jahresgehalt 50.000 Euro, ergibt das

890 Euro * 40 (45) Jahre / 14 Monate = 2543 Euro Bruttorente / im Monat.

73 Prozent der Verbraucherinnen und Verbraucherbraucherinnen und Verbraucher zusätzlich zur gesetzlichen Rente einzahlen können.*
*Repräsentative Umfrage von KantarEmnid im Auftrag des vzbv, April 2019

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