September News

  1. # Patientenverfügung darf Zwangsbehandlung verbieten

  2. # Ein Krankenhausfall kostete 2019 durchschnittlich 5.088 €

  3. # Bundeskabinett verabschiedet den Sozialbericht 2021

  4. # Konto­voll­macht – gilt über den Tod hinaus

  5.  # Korian, der französischer Pflegekonzern, weiter TOP 1 in Europa

  6.  # Europäische Norm zu Anforderungen an Barrierefreiheit im Bauwesen

  7.  # Parteien zur Bundestagswahl für die Digitalisierung


1. # Patientenverfügung darf Zwangsbehandlung verbieten

Das Bundesverfassungsgericht stärkt Patientenrechte gegen Zwangsbehandlung und betont in seinem Urteil das Recht auf „Freiheit zur Krankheit“. Zum Schutz von etwa Ärzten sei eine Zwangsbehandlung jedoch gestattet.

Voraussetzung für die Wirksamkeit der Patientenverfügung sei, dass diese mit freiem Willen verfasst wurde. Untersage die Verfügung eine Zwangsbehandlung, die allein dem Schutz des Patienten dienen soll, müssten Ärzte und Pflegekräfte sich daran halten. Anderes könne gelten, wenn die Zwangsmaßnahme auch zum Schutz anderer Menschen erforderlich sei, etwa um tätliche Angriffe des Patienten zu verhindern.

Im konkreten Fall müssen die Fachgerichte noch einmal prüfen, ob die Patientenverfügung wirksam vom Beschwerdeführer verfasst wurde und ob die Zwangsmedikation auch dem Schutz Dritter dient.

Bundesverfassungsgericht, Az.: 2 BvR 1866/17 und 2 BvR 1314/18

2. # Ein Krankenhausfall kostete 2019 durchschnittlich 5.088 €

In der Diskussion der Corona-Pandemie wird von der Aus- oder Überlastung der Krankenhäuser gesprochen. Angst machen gilt nicht, deshalb die nachfolgende Zusammenstellung.

Die Kosten der stationären Krankenhausversorgung in Deutschland sind im Jahr 2019 gegenüber dem Vorjahr um 5,7 % auf rund 98,8 Milliarden Euro gestiegen. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, stiegen die Krankenhauskosten im Fünfjahresvergleich von 2014 bis 2019 um 18,8 Milliarden Euro oder knapp ein Viertel (+23,5 %). Die Behandlungskosten je Fall stiegen in diesem Zeitraum um 912 Euro oder gut ein Fünftel (+21,9 %; 2014: 4 176 Euro). Der Ländervergleich zeigt deutliche Unterschiede in den Kosten pro Behandlungsfall: Am höchsten waren die durchschnittlichen stationären Kosten je Fall in Hamburg mit 6 146 Euro. 

Jeder Fall hatte 2019 eine durchschnittliche Verweildauer von 7,2 Tagen.

In den 341 (1991 waren es 485 mit 160.128 Betten, bei 3.470.148 Fällen) Krankenhäuser in Nordrhein-Westfalen, von insgesamt 1.914 Krankenhäusern in Deutschland, wurden 4.656.623 Fälle behandelt. Diese kosteten 27,1 Milliarden €, bei  16,8  Mrd. € Personal- und 9,9 Mrd. € Sachkosten. Damit kommt NRW pro Fall, abzüglich der nicht stationären Kosten, auf bereinigte Kosten von 23 Mrd. € und landet mit Fallkosten von 4.936 € im Mittelfeld. Die Statistik sagt wenig über die Auslastung und das eingesetzte Personal pro Fall aus. Wer sich weiter damit beschäftigen will, >>>hier<<< .

Interessant wäre eine Auflistung der Krankenhausfälle nach Altersgruppen. Geschätzt wurde 2005, dass im Jahre 2020  19,2 % von über 80jährigen und 34,4 % der über 60jährigen im Krankenhaus behandelt werden. Wer wird die effektiven Zahlen 2020 liefern für die Diskussion der wohnortnahen pflegerischen Versorgung und Betreuung?

Zu den Zahlen (4. Feb.2021 für 2019) der zur Verfügung stehenden Intensivbettplätze sind noch die Intermediate Care Plätze in den Krankenhäusern hinzuzufügen. Welche Betten stehen in 2021 effektiv zur Verfügung?

Die Zahlen der Intensivbetten und IC Betten sind durch die neue Covid 19 Verordnung zur Inzidenzbestimmung wichtig geworden.  In NRW ist der Maximale Wert an Intensivbetten 7.000 und bundesweit 30.000.

 AnzahlBettplätzedavon Intensiv

IC Betten

FallzahlenVerweil- DauerAus-lastung
Öffentlich545235 76713 9333 4989 382 8497,279,0
Wohlfahrt645162 9587 7961 7026 592 8386,976,1
Private72495 6014 5902 1643 439 8687,674,4
Gesamt1.914494.32626.3197.36419.415.555 
N R W341117.8696.3089704.656.0237,176,6

3. # Bundeskabinett verabschiedete den Sozialbericht 2021

Das Bundeskabinett der CDU/CSU/SPD Koalition unter Kanzlerin Merkel hat am 04.08.2021 den Sozialbericht 2021 verabschiedet. Die Bundesregierung dokumentiert den Umfang und die Bedeutung der sozialstaatlichen Leistungen zum Ende der Legislaturperiode aus ihrer Sicht. Interessant sind die Ausblicke bis 2025 und die Veränderungen der Finanzierungsstrukturen des Sozialbudget seit 1991 bis heute (Seite 308).

  • 1991 brachten die Arbeitgeber 36 %,  die Arbeitnehmer 30 %, der Staat 34 % der Mittel auf.
  • 2020 brachten die Arbeitgeber 27 %,  die Arbeitnehmer 32 %, der Staat 41 % der Mittel auf. In absoluten Zahlen zahlten die Unternehmen 315 Mrd. € und die Arbeitnehmer und Selbstständige 350 Mrd. €.

Interessant sind im Vergleich die Ausgaben in den europäischen Staaten  im Altenhilfe- und Krankenhausbereich. Deutschland liegt in der Altenhilfe unterhalb des Mittelwertes, aber bei Krankheit und Invalidität an der Spitze (Abb.10 Seite 311). 

Zum 355 seitigen Bericht: BMAS  

4. # Konto­voll­macht – gilt über den Tod hinaus

Konto­voll­macht. Am besten früh kümmern. Dann kann eine Person des Vertrauens zum Beispiel Rechnungen begleichen, wenn man dazu selbst nicht mehr fähig ist.

Ob Filiale oder Online­bank – die Stiftung Warentest zeigt, was bei welcher Bank in Sachen Bank­voll­macht möglich ist. Einschränkungen gibt es vor allem bei ausländischen Banken.

5. # Korian, der französischer Pflegekonzern, TOP 1 in Europa und Deutschland

In Deutschland wuchs der Umsatz um 5,8 % (gegenüber 5 % im ersten Halbjahr 2020) auf 525,7 Millionen Euro. Der Gesamtumsatz in Europa beläuft sich mit einer Steigerung von  12,3 % auf 2.107,5 Millionen Euro im 1. Hj 2021. Die Aktivitäten im Bereich der häuslichen Pflege wuchsen um 50 Prozent.

„Die kontinuierliche Stärkung unserer Kompetenz in der Rehabilitation und Postakutversorgung Nachsorge und der Pflege von Patienten, insbesondere durch ambulante Pflege, zusammen mit der Entwicklung unserer Community Care-Aktivitäten hat zu einer nachhaltigen Wachstumsdynamik von 10 % geführt, von denen mehr als die Hälfte organisch ist.   Unser Ziel ist es, durch die Bereitstellung eines breiten Spektrums an Dienstleistungen in den Gemeinden, in denen wir vertreten sind auf den wachsenden Bedarf an qualitativ hochwertiger, lokaler Pflege zu reagieren“, so Sophie Boissard, CEO von Korian.

6. # Europäische Norm zu Anforderungen an Barrierefreiheit im Bauwesen

Die DIN EN 17210 ist da! Sie formuliert auf über 300 Seiten und in 159 Bildern erstmals einen umfassenden europäischen Barrierefrei-Standard und geht weit über die DIN 18040 hinaus. Die erforderliche Umsetzung in deutsches Recht hat Konsequenzen für das barrierefreie Bauen. Es werden Anforderungen mit Bezug auf die Nutzung von Einrichtungen in Gebäuden, auf das Verlassen von Gebäuden unter normalen Umständen sowie im Evakuierungsfall genannt. Die in der DIN EN 17210 beschriebenen Anforderungen und Empfehlungen sind qualitativ formuliert und beschreiben zu erreichende Ziele. Denken Sie an einen Neu- oder Umbau, fragen Sie gezielt nach der neuen Norm, dem aktuellen Standard. Warten Sie nicht ab, bis es formal im DIN-Ausschuss von den Marktteilnehmern umgesetzt wird. Lassen Sie sich die DIN EN 17210 schriftlich zusichern.

7. # Parteien zur Bundestagswahl für die Digitalisierung

Was fordern die Parteien zur Bundestagswahl für die Digitalisierung im Gesundheitswesen? Lesen Sie hier die Zusammenfassung der Positionen von SPD, Grünen und Linken. Und hier die von Union, FDP und AfD

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