Änderungen für 2021 sollten Sie kennen
Jedes Steuerjahr bringt neue Regeln, das gilt ganz besonders, wenn es in eine Pandemie fällt. Gibt es immer noch die Homeoffice-Pauschale? Alle Neuerungen im Überblick.
Auch die Steuererklärung für 2021 steht wieder unter dem Einfluss der Corona-Pandemie. Homeoffice, Kurzarbeit, andere Fristen als üblich, manch einer mag ein Déjà-vu erleben. Doch im Vergleich zu 2020 hat sich beim Thema Steuern einiges bewegt. Was genau, haben wir für Sie zusammengefasst, und aufgeteilt nach Arbeitnehmern, Eltern, Selbstständige, Kapitalanlegern, Rentnern und Pensionären.
Änderungen für alle Steuerzahler
Steuerfreier Grundfreibetrag: Sie müssen nicht auf Ihr gesamtes Einkommen Steuern zahlen. Einen Teil rührt das Finanzamt gar nicht erst an, den sogenannten Grundfreibetrag. Für das Steuerjahr 2021 steigt er von 9.408 Euro auf 9.744 Euro. Für Ehepartner, die eine gemeinsame Steuererklärung abgeben, gilt der doppelte Betrag von 19.488 Euro.
Solidaritätszuschlag
Für etwa 90 Prozent der Lohn-und Einkommensteuerzahler ist der Soli 2021 weggefallen. Die Grenzen liegen bei einer zu zahlenden Einkommensteuer von 16.956 Euro im Grundtarif und bei 33.912 Euro im Splittingtarif. Für höhere Beiträge ist der Soli weiterhin je nach Höhe des Einkommens steigt er allmählich auf den vollen Satz von 5,5 Prozent an.
Steuerfreibeträge für Ehrenämter
Die Übungsleiterpauschale steigt für das Veranlagungsjahr 2021 von 2.400 Euro auf 3.000 Euro, bei der Ehrenamtspauschale können Sie statt bislang 720 Euro 840 Euro geltend machen. Bis zu diesen Beträgen sind Einnahmen aus bestimmten nebenberuflichen Tätigkeiten wie Übungsleiter, Ausbilder, Erzieher oder Betreuer steuerfrei.
Behindertenpauschbetrag
Menschen mit Behinderung können in der Steuererklärung 2021 eine doppelt so hohe Pauschale geltend machen wie 2020. Je nach Grad der Behinderung (GdB) liegt dieser zwischen 384 Euro (GdB 20) und 2.840 Euro (GdB 100). Einen besonders hohen Pauschbetrag von 7.400 Euro gibt es für Menschen, die regelmäßig und dauernd fremde Hilfe brauchen, um ihre Existenz zu sichern. Zusätzlich gibt es einen Fahrkosten-Pauschbetrag von 900 Euro oder 4.500 Euro je nach Art der Behinderung.
Pflegepauschbetrag
Wer sich 2021 zu Hause um pflegebedürftige Angehörige ab Pflegegrad 4 gekümmert hat, kann jetzt 1.800 Euro absetzen (bisher 924 Euro) Außerdem gibt es erstmals auch für die Pflegegrade 2 und 3 Pauschbeträge, in Höhe von 600 Euro und 1.100 Euro.
Spenden
Bis zu einer Höhe von 300 Euro (bisher 200 Euro) reicht ein Kontoauszug oder Bareinzahlungsbeleg aus, um Spenden als Sonderausgaben geltend zu machen.
Steuerzinsen
Das Bundesverfassungsgericht hat den hohen gesetzlichen Zinssatz für Steuerrückzahlungen und Erstattungen von monatlich 0,5 Prozent für verfassungswidrig erklärt. Steuerbescheide, die noch nicht bestandskräftig sind und Verzinsungszeiträume ab 2019 betreffen, müssen nun korrigiert werden. Der Staat hat dafür bis zum 31. Juli 2022 Zeit.
Verlustrücktrag
Steuerzahler haben die Möglichkeit, bei der Einkommensteuer und Körperschaftssteuer Verluste aus einem Jahr mit Gewinnen aus dem Vorjahr zu verrechnen. Die Grenze für diesen Verlustrücktrag wurde für 2021 mit dem Dritten Corona-Hilfsgesetz auf 10 Millionen Euro angehoben (20 Millionen bei Zusammenveranlagung).
Gut zu wissen
Auch bei der Übermittlung der Steuererklärung ans Finanzamt ändert sich etwas. Nachdem für das vergangene Steuerjahr bereits Elster Formular abgeschafft wurde, entfällt für 2021 ein weiteres Verfahren, die komprimierte Steuererklärung. Dabei konnten Sie bisher Ihre Daten per Elster ans Finanzamt schicken und eine kurze Zusammenfassung ausgedruckt und unterschrieben abgeben. Nun müssen Sie sich entscheiden, entweder komplett elektronisch abgeben oder komplett drucken.
Änderungen für Arbeitnehmer
Homeoffice: Streng genommen ist es keine Änderung, sondern eine Fortsetzung, denn schon 2020 galt eine Homeoffice-Pauschale von 5 Euro pro Tag. Die Ampelkoalition will die Regel sogar bis Ende 2022 verlängern.
Pendlerpauschale
Die Homeoffice-Pauschale hat eine Kehrseite. Für die Tage, an denen Sie sie geltend machen, können Sie nicht gleichzeitig auch von der Entfernungspauschale profitieren. Schließlich waren Sie entweder im Homeoffice oder im Büro. Für die Tage aber, an denen Sie die Pauschale nutzen, gilt: Ab dem 21. Kilometer können Sie seit 2021 35 Cent statt 30 Cent geltend machen. Wer von diesem Steuervorteil nicht profitiert, weil sein zu versteuerndes Einkommen zu gering ist, kann sich die Prämie über das neue Formular Anlage Mobilitätsprämie direkt von Finanzamt auszahlen lassen.
Sachbezüge
Kommt Ihr Arbeitgeber für Ihre Verpflegung und Unterkunft auf, müssen Sie diese Sachbezüge versteuern. 2021 gelten zum Teil höhere Werte als im Jahr zuvor. Für Frühstück müssen Sie 1,83 Euro angeben, für Mittagessen oder Abendessen 3,47 Euro und für gestellte Unterkunft 7,90 Euro pro Tag.
Dienstreisen ins Ausland
Für einige Länder hat das Bundesfinanzministerium die sogenannten Pauschbeträge angehoben. Bis zu deren Höhe kann der Arbeitgeber seine Mitarbeitern die Kosten für Übernachtungen steuerfrei erstatten und die Angestellten dürfen Ihre sogenannten Verpflegungsmehraufwand als Werbungskosten absetzen.
Umzugskosten
Mussten Sie 2021 aus beruflichen Gründen umziehen, entscheidet das Datum darüber, wie viel Sie von der Steuer absetzen können. Lag der Umzug vor dm 1. April, können Sie 860 Euro für sich ansetzen und 573 Euro für jede weitere Person, die mit umzieht (Ehepartner, Lebenspartner, ledige Kinder). Ab dem 1. April steigen die Pauschalen für die Umzugskosten auf 870 Euro plus 580 Euro für jede weitere Person. Notwendigen Nachhilfeunterricht der Kinder können Sie ab dann mit 1.160 Euro statt 1.146 Euro ansetzen.
Wohnungsbauprämie
Bausparer werden seit 2021 besser gefördert. Die Wohnungsbauprämie ist von 8,8 Prozent auf 10 Prozent gestiegen. Die Prämie bekommt jeder Bausparer ab 16 Jahren, solange das zu versteuernde Einkommen eine gewisse Grenze nicht übersteigt. Diese liegt seit 2021 höher, für einen Single bei 35.000 Euro (vorher 25.600 Euro) pro Jahr, bei Ehepaaren oder Lebenspartnern 70.000 Euro (vorher 51.200 Euro). Auch die Höhe der geförderten Einzahlung ist gestiegen, für Alleinstehende auf 700 Euro pro Jahr (vorher 512 Euro) und für Verheiratete auf 1.400 Euro (vorher 1.024 Euro) Das heißt, Haben Sie 2021 700 Euro auf Ihren Bausparvertrag überwiesen, erhalten Sie dafür 70 Euro vom Staat geschenkt.
Corona-Bonus
Haben Sie einen einmalige Corona-Bonus von Ihrem Arbeitgeber erhalten, ist dieser bis zu einer Höhe von 1.500 Euro für Sie steuer und sozialversicherungsfrei.
Kurzfristige Beschäftigung
Zwischen dem 1. März und dem 31. Oktober 2021 galten für sozialversicherungsfreie kurzfristige Beschäftigungen höhere Zeitgrenzen. 102 statt 70 Arbeitstage.
Kurzarbeitergeld
Gab es für Sie 2021 einen Zuschuss vom Arbeitgeber zum Kurzarbeitergeld, ist dieser für das komplette Jahr steuerfrei.
Vermögensbeteiligung
Gewährte Ihr Chef Ihnen eine vergünstigte oder kostenlose Mitarbeiterbeteiligung, ist diese bis zu einer Höhe von 1.440 Euro steuerfrei (bisher 360 Euro).
Änderungen für Eltern
Kinderfreibetrag. Wer Kinder hat, dem steht neben seinem persönlichen Grundfreibetrag noch ein Kinderfreibetrag zu. Das heißt, ein größere Teil Ihres Einkommens bleibt steuerfrei. 2021 wurde der Kinderfreibetrag von 2.586 Euro auf 5.460 Euro angehoben.
Erziehungsfreibetrag
Auch der Freibetrag für den Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf eines Kindes hat sich erhöht, auf 2.928 Euro. Vom Kinder- und Erziehungsfreibetrag profitieren Steuerzahler mit Kindern, wenn der Vorteil höher ist als das Kindergeld.
Kinderbonus
Der einmalige Bonus für ein Kind, für das Anspruch auf Kindergeld besteht, wurde 2021 auf 150 Euro halbiert.
Änderungen für Selbstständige
Computer und Software: Wenn Sie 2021 einen Computer oder dazugehörige Geräte wie Drucker und Software gekauft haben, können sie die Kosten sofort komplett von der Steuer absetzen, egal wie hoch sie waren. Bisher war das nur für Arbeitsmittel möglich, die nicht mehr als 950 Euro kosteten. Teurere Geräte mussten Steuerzahler über mehrere Jahre abschreiben.
Änderungen für Kapitalanleger
Termingeschäfte: Machen Sie sogenannte Termingeschäfte, beispielsweise Optionsgeschäfte, und erleiden damit Verluste, dürfen Sie diese bis zu einer Höhe von 20.000 Euro pro Jahr nur noch mit Gewinnen aus gleichartigen Geschäften verrechnen, die im selben Jahr entstanden sind und beispielsweise nicht mehr mit Gewinnen aus Aktien. Nicht verrechnete Verluste können Sie auf Folgejahre vortragen, aber auch jeweils nur bis zu eine Höhe von 20.000 Euro. Das bedeutet, dass Sie Gewinne aus Termingeschäften voll versteuern müssen, während Sie im Gegenzug Verluste nur noch begrenzt anrechnen können.
Änderungen für Rentner und Pensionäre
Jahr für Jahr müssen Neurentner einen größeren Teil Ihrer Rente versteuern, haben Sie 2021 zum ersten Mal gesetzliche Rente bezogen, müssen Sie auf 81 Prozent davon Steuern zahlen. Nur noch 19 Prozent bleiben steuerfrei. Für Altrentner ändert sich nichts am Freibetrag. Haben Sie bemerkt: jährliche erhöht sich der zu versteuernde Anteil durch den jeweiligen Betrag der Rentenerhöhung ab Rentenbezug.
Versorgungsfreibetrag
Haben Sie 2021 erstmals Beamten oder Betriebspensionen erhalten, ist davon ebenfalls nur ein kleiner Teil steuerfrei. Dieser Versorgungsfreibetrag sinkt 2021 auf 15,2 Prozent der Pension, höchstens jedoch 1.140 Euro. Der Zuschlag zum Versorgungsfreibetrag sinkt auf 342 Euro. Zusammen dürfen Sie also auf maximal 1.482 Euro keine Steuern zahlen.
Hinzuverdienstgrenze
Frührentner dürfen seit 2021 mehr verdienen, ohne dass Ihre vorgezogene Altersrente gekürzt wird. Die Hinzuverdienstgrenze steigt von 44.590 Euro auf 46.060 Euro pro Jahr.
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