bleiben ohne Entschuldigungen und ohne Entschädigungen.
Wir berichteten im Beitrag vom 14.Juni 2022. „Der größte Anteil der vermeidbaren Schäden fiel auf medikamentöse Behandlungen (25 Prozent) und andere Behandlungen (24 Prozent). An dritter Stelle lagen chirurgische Eingriffe (23 Prozent), gefolgt von Infektionen im Krankenhaus (16 Prozent) und Diagnosefehlern (16 Prozent)“.
Was helfen Aufzählungen ohne Veränderungen
Es hat Methode: Lückenhaft erfasst, gemeldet und schon gar nicht transparent veröffentlicht werden Fehler der/des
- unzweckmäßigen Abgabe von Medikamenten 25 %;
- Infektionen, die man im Krankenhaus/Pflegeheim einfängt 16%;
- vermeidbaren Wundliegens (Dekubitus);
- Behandlungs- und Operationsfehler;
- falschen oder verspäteten Diagnosen;
- Fehler in der Pflege.
Die Punkte eins bis drei handeln wir in Folgebeiträgen ab. Zur Ziffer 4 verweisen wir auf den Abschnitt 10 „Beinamputation“ Seiten 107-120 in „Krankenhaus im Ausverkauf“ von Thomas Strohschneider, Westendverlag 2022
1. Unzweckmäßige Abgabe von Medikamenten
Ein Hauptgrund für den fehlerhaften Medikamenteneinsatz sind die vielen Packungen, die ähnlich aussehen und mit phantasievollen Markennamen gekennzeichnet sind.
Patientenorganisationen fordern schon lange, dass
- auf allen Medikamentenpackungen mit der größten Schrift die enthaltenen Wirkstoffe stehen statt Markennamen, und
- Medikamente für die gleichen therapeutischen Anwendungen die gleiche Farbe haben müssen.
Davon will die Pharmaindustrie nichts wissen. Das Werben mit jeweiligen Markennamen ist ihnen wichtiger als die Folgen von Medikamentenverwechslungen für Patientinnen und Patienten.
Die Behörden fühlen sich scheinbar gegenüber den Pharmakonzernen so machtlos, dass sie unverwechselbare Kennzeichnungen der Medikamentenpackungen nicht einmal vorschlagen – auch nicht auf europäischer Ebene.
Dazu kommt: es gibt eine dramatische Marktverengung. Bei 102 Wirkstoffen werden mehr als 50 Prozent der GKV-Versicherten von nur einem einzigen Hersteller versorgt. (Der Verband der Generika- und Biosimilarunternehmen in Deutschland „ProGenerika“ hat eine systematische Erhebung von Arzneimitteln angekündigt).
„Während im Krankenhaus die Arzneimittel (AM) im Sinne eines Stationsbedarfs bestellt und aufbewahrt werden dürfen, gilt dies für Wohn- und Pflegeeinrichtungen grundsätzlich nicht. Hier muss die Einrichtung für jeden Bewohner, sofern es mit der Aufbewahrung und Vergabe von Medikamenten beauftragt ist, die vom Arzt verordneten AM getrennt aufbewahren und dafür sorgen, dass eine vorgeschriebene Einnahme erfolgt. Die Medikamente sind bewohnerbezogen aufzubewahren, d.h. sie sind mit Namensschildern des/r Bewohners/in zu kennzeichnen und in für jede Person eingerichteten Fächern oder Kästen im abschließbaren Medikamentenschrank gesondert aufzubewahren. Andernfalls ist eine Kontrolle durch die Apotheke nicht möglich.
Die früher oft übliche Praxis, nach der in den Pflegestationen oder Wohnbereichen die Medikamente von Bewohnern/innen zusammen aufbewahrt und mehrere Personen aus denselben Packungen heraus versorgt wurden, mag vordergründig praktische Vorteile haben, ist jedoch unzulässig.“ So im Merkblatt des
Landesamtes für Soziales, Jugend und Versorgung Rheinland-Pfalz, mit weiteren wichtigen Hinweisen. Wichtig erscheinen uns auch die Anmerkungen unter:
Hinweise zum Stellen und Verblistern von Arzneimitteln
Werden die dort getroffenen Aussagen befolgt, wird das Stellen der Medikamente durch die Nachtwache oder Pflegehelfer:in nicht nur als unsachgemäß auch als gefährlich angesehen werden müssen. „Die meisten AM sind dazu bestimmt, alsbald nach ihrer Entnahme aus dem Originalblister verabreicht zu werden. Es ist daher grundsätzlich nicht vorgesehen, sie für eine längere Zeit außerhalb ihrer für sie oft eigens entwickelten und geprüften Verpackung aufzubewahren.“
2. Krankenhaus-, Pflegeheiminfektionen
Manche Patienten werden in einem Krankenhaus noch kränker, als sie vorher schon waren. Es gibt keine Killer- oder gar Krankenhauskeime, wie die Medien berichten, dort werden sie festgestellt.
Der Begriff „Nosokomiale Infektionen“ bezeichnet Infektionen, die sich ein Mensch in einer Einrichtung des Gesundheitswesens zuzieht – vor allem im Krankenhaus, weshalb man auch von Krankenhausinfektionen spricht. Laut Definition werden alle Infektionen, die 72 Stunden oder später nach Aufnahme in die Klinik festgestellt werden, als nosokomial eingestuft.
Nosokomiale Infektionen werden in ungefähr 71 Prozent der Fälle durch Bakterien verursacht, während Viren in etwa 21 Prozent der Auslöser sind. Der Rest entfällt auf Pilze und Parasiten. Viele von ihnen kommen auch am oder sogar im Körper von gesunden Menschen vor, richten aber keinen Schaden an, weil das Immunsystem sie unter Kontrolle hält. Bei kranken oder immungeschwächten Menschen kann das Eindringen solcher Erreger aber eine Infektion auslösen. Dies bedeutet bei kranken und/oder Pflegebedürftigen Menschen haben Keime, die sich bereits im Körper befinden, leichtes Spiel und können sich rasant vermehren.
Die Gründe der Zunahme von resistenten Keimen gegen Medikamente sind bekannt. Die Bakterien haben die Eigenschaft entwickelt, gegen zu viel Antibiotika bei Mensch und Massentierhaltung zu sein sie werden Multiresistent (MRSA).
Hoher Arbeitsdruck kann dazu führen, dass das Pflegepersonal und die Ärzte sich nicht mehr genug Zeit für ausreichende Hygienemaßnahmen nehmen.
Das A und O ist die ausreichende Organisation. Sehr selten wird von Organisationsverschulden gesprochen, lieber werden Fehler in Kauf genommen und beim Eintreten verschwiegen, verdeckt, indem die Schuld den Personen zugeschoben wird. Diese wiederum handeln, wider besserem Wissen, in vorauseilendem Gehorsam im Sinne des Trägers. Dem Patienten, dem Bewohner wird so nicht nur seine Gesundheit beschädigt auch sein Recht genommen.
„Bei etwa 3,5 % der Patientinnen und Patienten in Krankenhäusern in Deutschland kommt es zu sogenannten nosokomialen, im Krankenhaus erworbenen, Infektionen. Das sind 400.000-600.000 nosokomiale Infektionen pro Jahr. Andere Schätzungen gehen von bis zu 1 Millionen nosokomialen Infektionen pro Jahr bei einem Anteil von ca. 5,5 % der Patientinnen und Patienten aus. Erreger, die gegen Antibiotika resistent sind, erschweren zunehmend eine Behandlung und bedeuten eine zusätzliche Belastung für die Patientinnen und Patienten. Studien haben gezeigt, dass sich 20-30 % dieser Infektionen durch sorgfältige Organisation der Abläufe in den Krankenhäusern, geeignete hygienische Maßnahmen sowie eine rationale Antibiotikatherapie vermeiden lassen“. Entnommen: Hygiene in Krankenhäusern und in Gemeinschaftseinrichtungen
Es geht auch anders:
Lernen von den Niederlanden
Deutschland hat ein Problem mit sogenannten Krankenhauskeimen: Infektionen mit Bakterien, die gegen mehrere Antibiotika resistent sind, kommen teilweise zehnmal so häufig vor wie im westlichen Nachbarland, den Niederlanden.
Bei der Aufnahme in ein Krankenhaus wird konsequent jeder auf resistente Keime getestet (gescreent). Vor allem dann, wenn ein Patient aus einem Krankenhaus oder Pflegeheim kommt, in dem ein Ausbruch bekannt ist, werden die Screenings teilweise wöchentlich wiederholt. Es ist auch aus volks- und betriebswirtschaftlichen Gründen eine Notwendigkeit zu handeln wie die Niederlande. Die Folgekosten für die Krankenkassen sind um ein Vielfaches höher.
Es ist kein Zufall, wie sich die Erreger verbreiten.
Haben sich Krankenhausträger allein dem Gewinn verschrieben, werden sie dien notwendigen Isolierstationen mit Einzelzimmer nicht ausbauen und die Risikopatienten, die Alten und Pflegebedürftigen, nach Möglichkeit nicht aufnehmen. Es scheint die Politik hat die Augen verschlossen. Hierzu das geltende, verharmlosende Papier aus 2018 im Lande NRW. Bezeichnend der Haftungsausschluss am Ende des Papieres.
–Qualitätssiegel für Krankenhäuser
Akutkrankenhäuser, die Mitglied eines regionalen Netzwerks sind, haben die Möglichkeit, durch das Erfüllen von Qualitätszielen (QZ) das Qualitätssiegel der MRE-Netzwerke NRW zu erwerben. Die entsprechenden Krankenhäuser sind auf einer interaktiven Karte aufgeführt. Wer hier meint die entsprechenden Krankenhäuser direkt zu finden, der irrt. Probieren Sie es aus.
Im dritten Teil wollen wir auch auf Möglichkeiten der Dokumentation und Verfolgung eingehen. Wird fortgesetzt mit:
3. vermeidbares Wundliegen (Dekubitus)
Gut recherchiert. Sehr aussagekräftig.
Ein Satz berührte mich besonders:
Fordern wir die Veröffentlichung der Namen und Kontakte der Verantwortlichen, von der Einrichtungsleitung bis zum Bewohnerbeirat, in allen Einrichtungen!
“Die da oben sieht man nicht” – und erreicht man nicht.
Darüber ließen sich Bücher schreiben.
Darüber berichtete RTL – Team Wallraff – gegenüber ALLO-Heim.
Ergebnis: Prof. Lauterbach kommentierte den TV-Beitrag.
Übrigens passend: „Wir haben etwas die Kontrolle verloren“.
Und vom ALLO-Heim: eine Stellungnahme auf der Homepage.
Mit der Ansprache: „Wir …“ – kein Name, kein Person, kein Verantwortliche.
Ob diese “NO NAME” Mentalität weiterhin sich für den Anwender kühn und kräftig verkaufen ließe? Darüber zu sinnieren wäre ein gute Übung um ohne Valium schnell einschlafen zu können – wenn man sonst wach im Kissen liegt in Anlehnung an Heines Wort:
Habe ich an Pflegequalität gedacht
wurde ich um meinen Schlaf gebracht.