80 % der Pflegebedürftigen in der Häuslichkeit erhalten weniger als die Einrichtungsträger, die Bewohner nach Pflegegraden ausgesucht und aufgenommen haben.
1,13 Milliarden Euro Gesamtschaden durch Abrechnungsbetrug und Korruption im Gesundheitswesen fügen der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung große finanzielle Schäden zu. Es sind alle gesetzlich Versicherten betroffen. Derzeit sind für die Pflegeversicherung nach SGB XI nur Daten aus 2022 offiziell verfügbar. 2024 werden 66 Mrd. € in die Pflegekassen eingezahlt. Wir sollten nicht bis Ende 2025 auf die nächsten Daten und die nächste Bundesregierung warten. Die Fragen stellen sich jetzt. Die Pflegekatastrophe ist gegeben. Der Interessenverband der Leistungsanbieter fordert weniger Gesundheitspolitik mehr Management, dies bei fehlendem Markt. Die Lobby der Betroffenen fehlt. Die Parteien schweigen.
Die Kooperation verschiedener Profis mit unterschiedlichen Kompetenzen unter klaren Bedingungen der individuellen bzw. der koordinierenden Verantwortung ist eine zentrale Herausforderung, bedarf aber der Mitwirkung aller Betroffenen zu gleichen Teilen.
Wo bleiben die Einnahmen der Pflegeversicherung?
Jeder Buchhalter erklärt Beträge, die größer als 1 Prozent ausmachen. In der Pflegeversicherung werden 18,3 % als sonstige Leistungsausgaben deklariert. Sind 10,3 Mrd. € wirklich so unbedeutend oder wo bleibt das Geld der Versicherten in den 96 Pflegekassen kleben? Schaubilder aufzubereiten ist schon eine Kunst. Es kommt immer auf die Interessenlage an. Hier eine offizielle Darstellung:
Die pflegenden Angehörigen der 4.044.126 anerkannt Pflegebedürftigen in der Häuslichkeit, erhielten 14,9
Mrd. € an direkten Geldleistungen. 827.449 Pflegebedürftige wurden in stationären Einrichtungen gepflegt, dies sind 20,46 %. Die Einrichtungsträger erhielten dafür 16 Mrd. €. Dazu kommt, dass den Angehörigen im Jahr ca. 12 Mrd. € durch fehlende Bewilligungen oder fehlende Angebote von Leistungen vorenthalten werden. Es ist schon bezeichnend, dass 80 % der Pflegebedürftigen in der Häuslichkeit
weniger erhielten als die Einrichtungsträger, die Bewohner nach Pflegegraden ausgesucht und aufgenommen haben.
Im Jahr 2023 sind den Einrichtungsträger Sonderzahlungen durch Corona und andere Hilfen größtenteils weggebrochen. Dies hat betriebswirtschaftlich gut aufgestellte Träger veranlasst, ihr Angebot durch Insolvenzen in Eigenverwaltung zu bereinigen. Die Privaten Träger haben sich nicht gescheut offen zuzugeben, dass sich schwere Pflegegrade nicht mehr rechnen. Bereits die Belegungsstruktur im Jahr 2022 zeigt die Tendenz offen. Zur Stützung und Sicherung der Pflegegelderlöse wurden mehr Pflegegrade 2 und 3 aufgenommen, die durch das Einrichtungs-Einheitliche-Entgelt die Personalgelder der Pflegekräfte in den Graden 4 und 5 subventionieren. Ist es sachlich nicht geboten, dass gerade schwere Pflege durch geschultes Personal versorgt wird. Das Schaubild verzerrt die Lage, es sind die effektiven Zahlen zu betrachten.
Einen wirklichen Markt von mehr Angebot als Nachfrage wird es durch die fehlenden Pflegekräfte nicht geben. Die Forderung des Bundesverbandes Managed Care e.V. nach der Weiterentwicklung des jetzigen Gesundheitssystems zum Gesundheitsmarkt der Zukunft bedeutet keinesfalls die Aufgabe des Solidarprinzips. Die Finanzierung muss auf eine breitere Basis gestellt werden, durch Abkopplung vom Arbeitseinkommen und Stärkung der Eigenverantwortung der Versicherten.
Das Solidaritätsprinzip der Sozialversicherten darf nicht länger zum Schlagwort für Lobbyverbände verkommen. Wir brauchen ein Umdenken in der Gesellschaft, keine weitere Spaltung der Gesellschaft. Die Parteien müssen Ihre Versprechungen für ihre Wähler nicht für ihre Sponsoren einhalten. Wir brauchen eine solidarische, starke Einheitspflegeversicherung für Alle ohne Sachleistungsentgelte mit Gewinnabsicherung, keine 96 Pflegekassen.
Gesundheit und Pflege müssen sich alle in Würde leisten können. Gesundheit und Pflege sind kein Luxusgut, Sozialversicherungen dürfen nicht länger geschützte Selbstbedienungskassen der Anbieter sein. Wer öffentliche Mittel in Anspruch nimmt, muss die Mittelverwendung transparent nachweisen und bei Missbrauch diese und den Schaden begleichen. Die Mitwirkung der Verbraucherverbände ist zu gewährleisten. Die Schutzgesetze für den Bürger sind zu stärken und umzusetzen. Die Ordnungsfunktion der Behörden ist wieder herzustellen. Nicht die Träger sind zu beraten und zu schützen.
Das Hinweisgeberschutzgesetz trat am 2. Juli 2023 in Kraft. Ob sich dadurch der Abrechnungsbetrug oder die Korruption im Gesundheitswesen eindämmen lassen können? Wir werden in einem der nächsten Beiträge versuchen, Licht in den Dschungel zu bringen.
Je nützlicher die Arbeit, je geringer die Entlohnung
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