Die Träger und Medien lamentieren über die Kostensteigerungen im Gesundheitsbereich.
Kein Wort, keine Zeile über der Kostensenkung durch effiziente Prozesse und durch (Mit)-Verantwortung, dagegen Widerstände gegen die Krankenhausreform. Wir brauchen einen ganzheitlichen Ansatz im Gesundheitswesen, von den ambulanten Dienste, wie Hausarzt, Apotheke bis hin zur Pflege zu Hause und stationär. Die Rosinenpickerei der Anbieter des Angebotes nach optimierten Erlösen, ist ein Ende zu setzen. Privates Equity Denken ist im solidarisch finanzierten Gesundheitsbereich gegen Verantwortungseigentum (Purpose:Health) auszuwechseln.
Zukunftssicherung durch Gute Arbeit
Nachhaltigkeit muss gestaltet werden und ist eine drängende Herausforderung.
Der Schutz der Investoren im Gesundheitswesen ist aufzubrechen. Gesundheits- und Pflegekonzerne dürfen nicht länger ohne effektive Kosten- und Qualitätskontrolle bevorzugt werden. Wer eine Leistung anbietet, muss nachweisen, dass er die notwendigen finanziellen Eigenmittel vorhält, die versprochene Qualität durch Fachkräfte auf Dauer erbringen kann. Jede Einrichtung ist eigenständig und zeitnah von unabhängigen Dritten zu bewerten. Die Ergebnisse sind zu veröffentlichen.
Gesundheit in Eigenverantwortung
Die qualitativ hochwertige ganzheitliche Versorgung ist heute allein in einen gewinnorientierten „freien“ Markt und nicht in ein solidarisches transparentes Vergabeprinzip eingebettet. Hochwertige Versorgung muss bezahlt werden. Private Beiträge und Zusatzaufwendungen sind längst die Regel, nicht mehr die Ausnahme. Die verminderte, oft unzureichende gesundheitliche Versorgung betrifft vor allem sozial benachteiligte Bevölkerungsgruppen. Das eingeschränkte Solidarsystem für Arbeitnehmer zerfällt in der Praxis zusehends. Die Bürger leisten ihre Zwangsbeiträge im gesetzlich vorgegebenen Rahmen an die Sozialkassen zur Sicherung der Grundversorgung. Die Einrichtungsträger haben ihre gesicherten Erlöse und suchen gleichzeitig ihre optimierten direkten und indirekten Gewinnmöglichkeiten durch die Glaubhaftmachung der Kosten und selbst definierten Qualitätsbeschreibungen.
Fehlende Wirtschaftlichkeit oder/und Missmanagement
Die gesundheitliche, pflegerische Versorgung ist gesteuert von finanziellen und rechtlichen Vorgaben, nicht von der Sinnhaftigkeit der Versorgung der Patienten und Pflegebedürftigen. Die verschiedenen Zuständigkeiten und Verantwortungen auf staatlicher Seite erlauben den Betreibern, neben notwendigen Optimierungen, ungesühnte Gesetzesübertretungen. Das größte Bundesland NRW muss insbesondere im SGB XI Bereich aufwachen; Pflege ist Teil der kritischen sozialen Infrastruktur. Durch die gesetzlichen Vorgaben (§§ 276ff HGB) werden im Konzernbereich (§§291ff. HGB) Kontrollen verhindert. Die notwendigen Berichte nach § 289c, Abs. 2 HGB werden nicht eingefordert, dem Missbrauch und der Verschwendung der Sozialversicherungen, Mittel der sozialversicherten Arbeitnehmer, wird dadurch weiterhin Vorschub geleistet.
Private Equity
ist immer als temporäre Unternehmenskontrolle angelegt. Je geringer das eingesetzte eigene Kapital, je größer der Gewinn.
2022 wurden im deutschen Gesundheitsmarkt 3,3 Milliarden Euro investiv angelegt – 1,4 Milliarden allein in Pflegeheime und 321 Millionen in Betreutes Wohnen. Damit der Leser eine Vorstellung des Umsatzes allein aus den Sozialversicherungskassen (SGB V + XI ) ohne SGB IX und XII erhält, die derzeit veröffentlichten Werte ohne die zusätzlichen Eigenbeteiligungen.
Die Ausgaben im
SGB V – betrugen im Jahre 2023 494,7 Mrd. €. Weitere Gewinnmöglichkeiten ergeben sich bei der „Insolvenz in Eigenverantwortung“, die genutzt werden, sich von nicht so gewinnträchtigen Einrichtungen auf Kosten der Allgemeinheit zu entledigen. Der Umsatz ist ein Vielfaches zum eingesetzten Kapital. Als Teil-Antwort ist die Rückforderung der geleisteten unverbrauchten Fördermittel im neuen § 28a Krankenhausgestaltungsgesetzes NRW, Drucksache MMD18-11265.pdf, vorgesehen, ein analoger Tatbestand muss in der Altenhilfe geschaffen werden.
SGB XI – Pflege – 2024 sind 66 Mrd. € allein durch die 95 sozialen Pflegekassen zu verteilen. Die Pflegeeinrichtungen mit 10% der anerkannt Pflegebedürftigen erhalten davon 42%. Die 5,2 Millionen Pflegebedürftigen in der Häuslichkeit erhalten 48% der Erlöse als Kostenersatz aus dem SGB XI.
Die Gesamtausgaben der Sozialversicherungen belaufen sich in 2024 auf über 550 Mrd. €. Zum Vergleich: der mit Abstand größte Etat im Bundeshaushalt 2024 ist der Einzelplan 11 (Bundesministerium für Arbeit und Soziales) mit 175,67 Milliarden Euro. Der gesamte Bundeshaushalt 2024 beträgt 476,8 Mrd. €.
Verantwortungseigentum als Alternative
Ziel muss das Dauer angelegte Verantwortungseigentum im Gesundheitswesen sein, in die alle Mitarbeiter ihre Kraft, Erfahrung und Wirksamkeit ins Team zum Wohle der Patienten und Bewohner einbringen, indem sie mitbestimmt und verbunden mit ihrer Einrichtung den Alltag für sich und die zu Versorgenden bestreiten können.
Die Kontrolle des Eigentums
- Entscheidungsbefugnis bleibt dauerhaft bei Menschen, die mit dem Unternehmen und entsprechenden Fach-Kenntnissen verbunden sind,
- die Jahres-Überschüsse und das Grund-Vermögen verbleiben langfristig an das Unternehmen gebunden.
Der Vorstand
hat das Ziel zu verfolgen,
- mit möglichst geringem Ressourceneinsatz das bestmögliche Ergebnis zu erzielen,
- die Qualität der Dienstleistungen als auch
- die Kosten im Blick behalten.
Dies gelingt, wenn die Mitarbeiter in die Entscheidungen einbezogen sind; nur so können sie verantwortungsvoll handeln.
Überfällige Gesetzesänderungen:
Bundestagsabgeordnete können dies im Gesundheitswesen durch ganzheitliches Denken ändern. Die bisherigen Teiländerungen, Ergänzungen in Einzelgesetzen dienen überwiegend der Verschleierung und Bevorteilung des Ansatzes „Privat vor Staat“. Der obige Ansatz in NRW mit der Rückforderung der Fördermittel ist ein Lichtblick.
- Die größenabhängige Erleichterung nach dem HGB (§§ 276ff) sind ersatzlos zu streichen, damit die notwendigen Entgeltverhandlungen auf testierten Zahlen der Einrichtungen erfolgen und nicht im Konzern untergehen. So können gleichzeitig die Einhaltungen der Krankenhaus- und Pflegebuchhaltungsverordnungen gewährleistet werden.
- Konzernregelungen nach §§ 291ff. HGB müssen entfallen, Einzel-Bilanzen von Gesundheitseinrichtungen sind offen zu legen.
- Sanktionsmöglichkeiten bei Verstoß sind einzuführen.
- Ordnungsbehörde sind zu stärken. Die Kommunen können nicht gleichzeitig Träger von Einrichtungen sein, solange die Daseinsvorsorge der Pflege privatwirtschaftlich organisiert ist.
- Mitbestimmung für der Arbeitnehmervertreter und Sozialverbände sind verbindlich einzuführen.
- Bei den Verhandlungen sind frei gewählte Patienten- / Bewohnerbeiräte mit Rechten am Verhandlungstisch vorzusehen.
- 85 Abs. 3 Satz 2 SGB XI ist umzusetzen.
Keine weitere Reparatur
Ein Ganzheitlicher Ansatz im Gesundheitswesen ist notwendig! Die Verantwortung eines jeden Bürgers ist gefordert. Entscheidungen in Fachgremien können nur vorbereiten. Bei Transparenz und Offenheit kann die Akzeptanz aller Verantwortlichen wachsen. Die politischen Verhältnisse erfordern das verantwortliche Einstehen in der Kommune. Ein weiteres Abwarten auf Entscheidungen auf Bundes- oder Landesebene verschlimmert durch Zeitablauf die Verhältnisse.
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