Patienten(un)sicherheit

„Mangelernährung – ein unterschätztes Risiko: Zahlen, Fakten“

Bleib der Bürger weiter auf der Strecke
– Das Bundesministerium wirbt
– Wir hoff(t)en
– Aktuell
– Sicherheit mit und für Patienten, nicht allein die Absicherung für Gesundheitsdienste!
Patientensicherheit als Leitgedanke
– Zielbestimmung
– Umsetzungsvoraussetzungen
– Allgemein gültige Qualitätsstandards
– Patienten werden weiterhin allein gelassen

Krankenhausreform muss Auftakt zu weiteren Reformschritten sein

Bleib der Bürger weiter auf der Strecke

Die Gesetzesüberschriften verheißen viel, doch die Interessen der Bürger, Patienten, Zahler und Betroffene, werden nicht gesehen. Die ganzheitlichen Zusammenhänge und die ganzheitliche Sichtweise werden ausgeblendet.

Das Bundesministerium wirbt auf der Homepage:

Mit dem Patientenrechtegesetz wurde die Patientensicherheit in der medizinischen Versorgung durch wichtige Maßnahmen weiter gestärkt. Der Begriff „Patientenrechte“ wird uneinheitlich verwendet. Wer weiter forscht, erkennt, ein eigenes Schutzgesetz für Patienten existiert nicht. Den Gesetzesdschungel für Patienten haben wir beschrieben und weiter ausgeführt im Juni 2024 mit „Patientenrechte“.

Wir hoff(t)en

Die Krankenhäuser werden Patientenbeauftragte bestellen. Sie arbeiten nach einer abgestimmten Handlungs-Empfehlung und sind (un)bekannt.

Aktuell

Der Bundestag beschloss am 17.10.24 nach heftiger Diskussion das Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG). Die Medien berichten, die Länderkammer (Bundesrat) ist uneinig. Sie beschloss am 22.11.24, das Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz zu billigen, weil ein Antrag auf Anrufung des Vermittlungsausschusses keine Mehrheit fand. Ziel des Reformpaketes ist es unter anderem, Leistungen in spezialisierten Kliniken zu konzentrieren. Dies soll nach dem Willen der Bundesregierung die Qualität der Behandlungen steigern. Zudem sollen ambulante und stationäre Sektoren enger verzahnt werden.
HinweisBürger sind von den Auswirkungen betroffen, wenige kennen das Gesetz. Der Titel des Gesetzes lässt Deutungen offen. Die Länder sind für die Investitionskosten zuständig. Die Krankenkassen für die Betriebskosten.
• Die Abgeordneten in Bund und den Ländern argumentieren vordergründig um das Wohl der Patienten.
• Die Landesregierungen sehen ihre Landeshaushalte und zahlen seit Jahren nicht die notwendigen Investitionskosten.
• Die Krankenkassen erheben den Zusatzbeitrag zusätzlich zum gesetzlich festgeschriebenen allgemeinen Beitragssatz von 14,6%. Die Finanzierung durch die sozialversicherten Arbeitnehmer ab dem 1.1.2025 erhöht sich weiter. Betroffen sind 73 Mio. Versicherte.
o Die Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze von 5.175 Euro brutto im Monat auf 6.150 Euro, die Steigerung von 18,8 % wird zwar mehr Arbeitnehmer erfassen, jedoch nicht die 10 Millionen Gutverdiener von 100.000 € und mehr, die Abgeordneten und Beamten.
o Anhebung des Zusatzbeitrages (allein vom Arbeitnehmer zu leisten) ist sehr unterschiedlich bei den 95 Krankenkassen. Im Durschnitt 1,7% in 2024 wird auf 2,5% steigen.

Sicherheit mit und für Patienten, nicht allein die Absicherung für Gesundheitsdienste!

Mit dem Begriff „Patientensicherheit“ sollen notwendige Rahmenbedingungen in der Gesundheitsversorgung im Sinne der behandelten Menschen aufgezeigt werden, wie die Anbieter im Gesundheitsdienst die Ziele in ihrem (nicht Patienten) Sinne erreichen können:
• nachhaltige und beständige Senkung der Risiken
• Reduzierung des Auftretens von vermeidbaren Schäden
• Verringerung der Wahrscheinlichkeit eines Fehlers
• Minimierung von problematischen Auswirkungen der eintretenden Schäden

Für die Sicherheit der Patienten werden mit organisierten Aktivitäten verschiedene Voraussetzungen geschaffen, wie im Altenhilfebereich soll zur Unterstützung ein Qualitätsbegriff der Betreiber, nach Vorbild der Industrie, als Mindestmaß eingeführt werden.

Patientensicherheit als Leitgedanke

Zielbestimmung

Im Gesundheitswesen ist die Patientensicherheit für variantenreichen ambulanten und stationären Anbieter ein allgemein geforderter zentraler Leitgedanke. Damit sollen die eigenen Handlungen der Anbieter und die Zusammenarbeit mit den Patienten gestärkt werden.

Umsetzungsvoraussetzungen

Um das allgemeine Ziel zu erreichen, müssen insbesondere allgemeine Sicherheits- und Qualitätsvorschriften eingehalten werden. Jeder Krankenhausträger entwickelt seine eigenen Mindeststandards, die er einhalten will, um Schäden bei Behandlungen zu vermeiden. Detailliert definierte Verpflichtungen zu Qualitätssicherungsmaßnahmen verbessern die Sicherheit der Patienten, wenn sie eingehalten werden und nicht formal dazu dienen Schadensersatzansprüche abzuwehren.

Allgemein gültige Qualitätsstandards

Das „Institut für Qualitätssicherung und Transparenz im Gesundheitswesen“ ( IQTIG) soll Patienten helfen, die Qualität von Arztpraxen und Krankenhäusern besser einzuschätzen. Mit dem unausgesprochenen Argument: Wer will schon die Pflegequalität beurteilen oder gar einfordern. In der Industrie gilt ebenso die Normreihe DIN EN ISO 9000 ff. Sie ist universell einsetzbares und hat sich produkt- und branchenunabhängig als Modell bewährt und wird international eingesetzt. Bevor ein Produkt das Werk verlässt, wird eine Endkontrolle solange durchgeführt, bis die Qualitätskriterien erfüllt sind, die Sache mangelfrei ist. Im Gesundheitswesen gibt es oftmals keinen zweiten Versuch.

Der Grundgedanke ist:
Patienten und Nicht-Mediziner können im Regelfall nicht verlässlich über die Qualität eines Krankenhauses, einer Gesundheitseinrichtung und/oder Arztpraxis urteilen – anders als das beispielsweise bei gewöhnlichen Produkten und Dienstleistungen außerhalb des Gesundheitswesens der Fall ist. In der Folge hat der Gesetzgeber mehrere Kontrollorgane etabliert, deren Verantwortlichkeiten sich teils überschneiden.

So fällt es in die Hand der Krankenhausbetreiber, Arztpraxen und der jeweiligen Angestellten eine verlässlich hohe Qualität zu gewährleisten. Dazu erschien im Oktober 2023 die ISO 7101 „Qualitätsmanagementsysteme im Gesundheitswesen – Anforderungen“ . Sie beschreibt ein Managementsystemstandard für Qualität in Gesundheitseinrichtungen, die grundlegende Anforderungen für einen systematischen Ansatz für nachhaltige, qualitativ hochwertige Gesundheitssysteme sind darin festlegt.

Wer kontrolliert, überwacht Umsetzung?
Als Primär-Kontrollorgan soll der Gemeinsame Bundesausschuss mit seinen unterschiedlichen Vertreter aus dem Gesundheitswesen dienen – beispielsweise Vertreter der privaten und gesetzlichen Krankenkassen, die Kassenärztliche Bundesvereinigung, die Deutsche Krankenhausgesellschaft, der unterschiedlichen Träger und Anbieter. Bürger-Organisationen sind ohne Stimme. Dieser Gemeinsame Bundesausschuss kann wiederum zur Qualitätssicherung das IQTIG beauftragen – Bei der Auftragsbestimmung werden die Weichen der beteiligten Interessenvertreter gestellt. Erst dann kann die eigentlichen praktischen Aufgaben des Instituts beginnen.

Damit das Institut in seinen Empfehlungen und seinem Handeln frei ist, arbeitet es wissenschaftlich unabhängig. Das bedeutet, dass keine privatwirtschaftlichen Unternehmen, Politikvertreter und Parteien, Krankenkassen, Verbände oder Behörden auf die Entscheidungen des IQTIG Einfluss nehmen dürfen. Aus diesem Grund agiert das Institut auch als objektiver und unparteiischer Gradmesser.

Da das IQTIG vom Gemeinsamen Bundesausschuss beauftragt wird, arbeitet es diesem auch zu, berät und unterstützt bei der Entwicklung von Konzepten und Lösungen.

  • Entscheidungsberechtigt und weisungsbefugt ist das Institut allerdings nicht. Der Letztentscheid liegt stets beim Gemeinsamen Bundesausschuss, welches die übermittelten Informationen berücksichtigt. Bei der Umsetzung wird damit weiter auf die freiwillige Basis der Träger im Gesundheitswesen vertraut.
  • Wichtig wird die Öffentlichkeitsarbeit des IQTIG sein.
    Werden die angefertigten Berichte, Analysen und Ergebnisse wie versprochen auf transparente Weise der Öffentlichkeit und damit auch potenziellen Patienten zur Verfügung gestellt. Auf der Webseite des IQTIG sollen sich die Bürger und Organisationen über einzelne Krankenhäuser und Arztpraxen informieren können. Biometrische und methodische Grundlagen zu etablieren, diese innerhalb zuvor erstellter Konzepte zu verwerten und anschließend zu analysieren, ist eine weitere Aufgabe. Alle übertragenen Beauftragungen und Projekte mit ihrer genauen Bezeichnung und ihrem Status lassen sich auch jederzeit auf der Webseite des IQTIG einsehen.

Patienten werden weiterhin allein gelassen

Solange nur auf Bundesebene Erhebungen im Einvernehmen beauftragt werden. Keine Sanktionen bei Unterlassen eingeführt sind, kann und ist die Sicherheit der Patienten nicht gewährleistet.

Zur Einsparung zählt auch: Eine blasse Scheibe Käse, die auf dem Teller festklebt, labberiges Toastbrot, undefinierbare Soßen, fettig Frittiertes: Wer sich den Appetit verderben möchte, sollte im Internet nach „Krankenhaus-Essen“ suchen. Dass Krankenhausessen krank machen kann, hat die 2019 publizierte EFFORT-Studie aufgezeigt: 15% weniger Komplikationen, 27% weniger Todesfälle durch gute Kost. Das Essen sollte der Höhepunkt des Tages sein, keine Mangelernährung in deutschen Krankenhäusern mit tödliche Folgen und hohe Kosten –

Es fehlt an notwendigen Kontrollen und Sanktionsmöglichkeiten vor Ort und an der Beweislastumkehr im Schadensfall, einschließlich des Entlassmanagement.

Pflichten für sichere Krankenhäuser
In Deutschland haben Krankenhäuser die Pflicht, für die Patientensicherheit ein patientenorientiertes Beschwerdemanagement zu organisieren und damit wichtige Patientenerfahrungen zu berücksichtigen. Davon profitieren die Einrichtungen bei der Weiterentwicklung der Sicherheitskonzepte. Darüber hinaus tragen einrichtungsübergreifende Fehlermeldesysteme zur Sicherheit der Patienten bei. Alle Krankenhäuser können dadurch aus erkannten Fehlern schneller gemeinsam lernen und Wiederholungen mit erneuten Schäden im Idealfall verhindern. Qualitätsmanagement nach DIN EN. Risikomanagement. Lean Management im Krankenhaus, dient allein zur Optimierung und Verbesserung des Ablaufes zur Erkennung von weiteren Einsparungen im System. Doch Kostenkontrolle hilft den Patienten nicht weiter. Das Entlassmanagement muss konsequent kontrolliert und umgesetzt werden.

Kontrolle in Stadt und Land
Mitglieder von Patientenorganisationen, Seniorenbeiräte können die notwendigen Hilfestellungen in den Krankenhäusern übernehmen. Zum Schutze der Bürger sind unabhängige freigewählte Vertreter mit Sitz und Stimme in jeder Gesundheitseinrichtung zu etablieren. Diese Mitwirkung stärkt das Demokratieverständnis und das Selbstbestimmungsrecht.

Bereits im September 2023 titelten wir: Krankenhausreform, notwendig für wen?

Werden

  • die wichtigen Entscheidungen nur noch durch Interessengruppen und Lobbyisten bestimmt?
  • Wird den gewählten Gremienvertreten und uns die Fähigkeit zum selbstständigen Denken abgesprochen?

Krankenhausreform muss Auftakt zu weiteren Reformschritten sein

In der nächsten Legislaturperiode muss es weitergehen. Es ist wichtig, dass weitere Strukturierungen folgen, die sowohl zu einer besseren Versorgung der Patientinnen und Patienten und zum notwendigen Schutz führen.

Mit dem Beitrag wollen wir Ihnen für die Weihnachtstage Hintergründe und Diskussionsstoff  liefern.
Wählen Sie Parteienvertreter, die Ihre Rechte durch entsprechende Gesetze stärken und sich für freigewählte Seniorenvertretungen und Patientenvertreter einsetzen.

Ein guter Vorsatz für das NEUE JAHR 

In der älterwerdenden Gesellschaft müssen sich besonders Senioren- und Patientenvertreter der „Mangelernährung – ein unterschätztes Risiko: Zahlen, Fakten, Lösungen“ • in Krankenhäusern und Pflegeeinrichten annehmen.
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