Februar NEWS

Anzahl der Pflegeheime stagniert bei steigenden Pflegebedürftigen und Kosten

Die angestrebte Pflegeversicherungsreform der zerbrochenen „Ampelkoalition“ war ein weiterer Reparaturversuch zu Gunsten der gewerblichen Anbieter zur Sicherung der Erlöse. Die Preise steigen trotz fehlender Fachkräfte, fehlender nachvollziehbarer Qualität. Wenn 90 Prozent der anerkannten Pflegebedürftigen in der Häuslichkeit gepflegt werden müssen, ist die Unterscheidung von „Sach-“ und „Geldleistung“ nicht länger nachvollziehbar. Wir brauchen neue und kreative Ansätze wie die ‚IstZeitPflege‘. Siehe Schlussbetrachtung.

Übersicht der  News

  • # Bauliche Anpassungen zur Barriere-Reduzierung,
  • # Eigenanteile im Pflegeheim inzwischen bei mehr als 2.400 Euro,
  • # Erben erhalten auch aktive Account-Nutzungsrechte,
  • # ePA nicht leichtfertig widersprechen,
  • # E-Rezept einlösen?,
  • # Pausentaste,
  • # Pflegeversicherung am Limit?
  • # Recht auf kostenlose Kopie der Patientenakte
  • # So werden soziale Mittel  privatisiert
  •    Schlussbetrachtung.
  • Es folgen die Beiträge

# Bauliche Anpassungen zur Barriere-Reduzierung

Einen Wohnraum Zuschuss gibt es bei jeder Pflegegradänderung. 2025 ist die Förderung von 4.000 € auf 4.180 € erhöht worden. Nasse Böden, glatter Untergrund: Im Badezimmer ist die Sturzgefahr hoch. Ein Badumbau wie der Umbau von einer Badewanne zu einer Dusche schafft mehr Sicherheit. Aber auch kleine Lösungen wie Rutschmatten, Toiletten-Sitzerhöhungen oder Haltegriffe verbessern den Komfort spürbar und sind in einigen Fällen auf Rezept erhältlich. Barrierefreiheit entscheidet, ob Ihr Zuhause ein Ort der Sicherheit bleibt – oder zur täglichen Herausforderung wird.

# Eigenanteile im Pflegeheim inzwischen bei mehr als 2.400 Euro

Wer hat schon Renteneinkünfte von über 2.400 €. Trotz Zuschlägen und Dynamisierung der Leistungssätze sind weitere Anstiege in den nächsten Jahren zu erwarten. Die aktuelle Analyse zeigt, dass die Gesamtkosten für einen Heimplatz Ende 2024 bei durchschnittlich 4.701 Euro lagen, NRW lag an der Spitze. Davon zahlte die Pflegekasse im Durchschnitt 1.470 Euro. Zusätzlich bekamen die Bewohnerinnen und Bewohner von der Pflegeversicherung durchschnittlich 807 Euro pro Monat für ihre pflegebedingten Eigenanteile in Form der nach Wohndauer gestaffelten Zuschläge erstattet.

# Erben erhalten auch aktive Account-Nutzungsrechte

Das Gericht sah die Witwe als Erbin ihres Mannes in das Vertragsverhältnis mit Meta über die sogenannte Gesamtrechtsnachfolge nach § 1922 BGB eingetreten. Dabei berief sich das OLG auf ein Grundsatzurteil des BGH aus dem Jahr 2018 (Urt. v. 12.07.2018 – Az. III ZR 183/17), das feststellt, dass der Zugang zu einem Social-Media-Konto grundsätzlich vererbbar ist. Die Revision ist zugelassen.

# ePA nicht leichtfertig widersprechen

Im Notfall sind umfassende und entscheidungsrelevante Patientendaten oft nicht verfügbar – Patienten sind nicht ansprechbar oder haben schlichtweg keine Unterlagen dabei. Wenn Ärzte schnell auf wichtige Informationen wie Medikationspläne, Diagnosen und aktuelle Befunde zugreifen können, wird das die Versorgung massiv verbessern und vereinfachen sowie sicherer machen. Bedenken Sie das Für und Wider. Das Datenschutzrisiko bei der ePA ist gering. Wir bewegen uns ohnehin im Alltag überall auf digitalem Glatteis: Kreditkarten, Online-Banking, soziale Medien – die meisten Menschen geben viel sensiblere Daten preis, als das, was in der elektronischen Patientenakte steht. Ärzte müssen aktiv werden und hochladen. Sie haben dann den Zugriff auf den Inhalt. Sie geben die Rechte frei. Kanzlerkandidat Friedrich Merz hat genaue Vorstellung, siehe Beitrag  am 14.2.25

# E-Rezept einlösen?

Seit Anfang 2024 ist das E-Rezept der Standard, das in aller Regel über die elektronische Gesundheitskarte in der Apotheke eingelöst wird. Für die E-Variante gilt, was auch für den rosa Schein galt: Das Rezept ist 28 Tage lang gültig. Nur wenn man es innerhalb dieser Frist in der Apotheke einlöst, übernimmt die gesetzliche Krankenkasse die Kosten für das Medikament.

# Pausentaste

Wer anderen hilft, braucht manchmal selber Hilfe. Gilt nicht nur für Kinder und Jugendliche

Pflegende An- und Zughöriger haben Pausen genau so nötig, die sich um ihre Familien kümmern. Drück die Pausentaste!

# Pflegeversicherung am Limit?

Pauschale Forderungen zu Lasten der Arbeitnehmer ohne Nachweis ist Raub. 

Die Ausgaben der Pflegeversicherung sollen nach Aussagen des Spitzenverbandes der gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) erstmals mit hoher Wahrscheinlichkeit über 70 Milliarden Euro betragen. „Die Lage ist so ernst wie nie“, sagt GKV-Chefin Doris Pfeiffer. Wenn die neue Bundesregierung nach der Wahl nicht sehr rasch handele und Schritte hin zur finanziellen Stabilität unternehme, stehe die Pflegeversicherung im nächsten Jahr vor „einer existenziellen Krise“. Wer die Fakten prüft muss erkennen, die Notwendigkeit wird nicht erklärt. Die Einrichtungsträger picken weiter die Rosinen. Nehmen um 17% weniger Pflegegrad 5 und 46% weniger Pflegegrad 2 auf. Insgesamt 709.000 Bewohner werden im Schnitt im Jahr 2024 versorgt. Dagegen werden in der Häuslichkeit rund 4.650.000 Pflegebedürftige durch Angehörige gepflegt. Wir brauchen keine weiter Erhöhung der Pflegeumlage der Arbeitnehmer. Wir brauchen transparente Leistungen, je Pflegegrad je eine Geldleistung, unabhängig vom Leistungsort. „Wunschleistungsentgelte“ ohne Nachweis sind abzuschaffen. Träger müssen ihre Kosten aufdecken. Wirtschaftliches Handeln ist angesagt. 

# Recht auf kostenlose Kopie der Patientenakte

Der EuGH hat sich in einem Urteil vom 26.11.2023 (C‑307/22) zur Kostenverteilung bei der Erteilung einer Abschrift der Patientenakte geäußert. Gemäß § 630f BGB ist der Arzt verpflichtet, unverzüglich nach der Behandlung eine Patientenakte in Papierform oder digital anzulegen bzw. fortzuführen. In der Akte sind alle für die Behandlung bedeutsamen Tatsachen festzuhalten – wie Anamnesen, Diagnosen, Untersuchungen, Untersuchungsergebnisse, Befunde, Therapien, Eingriffe und deren Folgen, Einwilligungen und Aufklärungen. Der Arzt hat die Akte für mindestens zehn Jahren nach Ende der Behandlung aufzubewahren. Der EuGH beginnt seine Ausführungen damit, dass nach Art. 12 Abs. 5 DSGVO dem Betroffenen bei der Ausübung ihres Rechts auf Auskunft gem. Art. 15 Abs. 3 DSGVO prinzipiell keine Kosten für die Erfüllung des Anspruchs entstehen dürfen, außer der Antrag sei offensichtlich unbegründet oder aber exzessiv (Art. 12 Abs. 5 S. 2 lit. a DSGVO).

# So werden soziale Mittel  privatisiert

Für 65 Millionen Euro verkaufte der damalige CDU-geführte Senat 2007 den Heimbetreiber Pflegen &Wohnen Hamburg GmbH, nun kauft Hamburg das Unternehmen von dem Konzern Vonovia zurück – für 380 Millionen Euro. Damit betreibt die Stadt zukünftig wieder 13 Pflegeheime mit 2400 Plätzen und 2000 Mitarbeitern und wird der größte Anbieter auf dem Pflegemarkt in Hamburg. Die Stadt Hamburg betreibt mit den 13 übernommenen Pflegeheimen künftig 14,1 Prozent der stationären Versorgung in Hamburg. Damit sind die meisten Pflegeheimplätze in der Hansestadt nicht mehr in privater, sondern mit 47,3 Prozent in gemeinnütziger Hand. WEITERLESEN 

Zum Schluss:

Anzahl der Pflegeheime stagniert bei steigenden Pflegebedürftigen und Kosten

Zufall? oder Absicht!

Insgesamt stagniert die Anzahl der Pflegeheime in Deutschland bei rund 11.669. Im Vorjahr waren es 11.700 Pflegeheime. Insgesamt eröffneten dieses Jahr bisher 108 neue Pflegeheime in Deutschland – zum Vergleich: Im selben Zeitraum eröffneten im Jahr 2023 etwa 122 neue Pflegeheime ihre Pforten. Die Zahl der Pflegekräfte ist bereits rückläufig.

Neben einer geringeren Anzahl an Neueröffnungen sorgte insbesondere die Anzahl der geschlossenen Pflegeheime für eine Stagnation. Dieses Jahr schlossen bereits 99 Pflegeheime. Im vergangenen Jahr wurden im direkten Vergleich 110 Pflegeheime geschlossen. Zeitgleich befinden sich aktuell noch rund 232 Pflegeheime im Bau und 440 in Planung.

In Deutschland werden gegenwärtig rund 6.856 Tagespflegen mit etwa 120.000 Plätzen betrieben. Die Tagespflegelandschaft unterscheidet sich nach Bundesland.

Im größten Bundesland NRW gibt es 1265 Tagespflegen. Davon sind 41 % private Träger und 2 % kommunal, der Rest sind gemeinnützige Träger der Wohlfahrtspflege.

Unterstützt vom Pflegewohngeld im Jahr 2008 und dem Pflegestärkungsgesetz I im Jahr 2015 zeigt die Tagespflege ein Wachstum. Die Insolvenzen in diesem Bereich sind bedenklich. indem die Tagespflege verstärkt gefördert wird. Dieser Ansatz folgt dem Grundsatz der Ambulantisierung des Gesundheitswesens („ambulant vor stationär“). Der Anstieg der durchschnittlichen Zahl der Tagespflegeplätze erklärt sich aus dem oft anzutreffenden Verbund einer neuen Tagespflege mit einer betreuten Wohnanlage in einem gemeinsamen Quartierskonzept.

Die angestrebte Pflegeversicherungsreform der zerbrochenen „Ampelkoalition“ war ein weiterer Reparaturversuch zu Gunsten der gewerblichen Anbieter zur Sicherung der Erlöse. Die Preise steigen trotz fehlender Fachkräfte, fehlender nachvollziehbarer Qualität. Wenn 90 Prozent der anerkannten Pflegebedürftigen in der Häuslichkeit gepflegt werden müssen, ist die Unterscheidung von „Sach-“ und „Geldleistung“ nicht länger nachvollziehbar. Zur Klarheit: im Jahre 2024 wurden durch die 95 sozialen Pflegekassen 66 Mrd.€ eingenommen, davon erhielten die gewerblichen Anbieter für 800.000 Pflegebedürftigen und die ambulanten Dienste 42 % = 27.720.000 € und die 5 Millionen Pflegbedürftigen in der Häuslichkeit 48% gerade mal 31 Mrd. €. Wo bleiben die restlichen 6 Mrd. €.  Die Landespflegekassen verhandeln „Wunschentgelte“ mit den Trägern. Mit einer Bundesverordnung müssen die sozialversicherten Arbeitnehmer zum Ausgleich des fehlenden Marktes tiefer in die Tasche greifen.

Es folgen:

  • 14.02. Die elektronischen Patientenakte (ePA)
  • 21.02. Bestattungsverfügung

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Denken Sie zur Bundestags-Wahl zu gehen. Bilden Sie sich zuvor eine eigene Meinung über die mögliche Umsetzung. Zum Glück haben wir unverrückbare Grundrechte in den Artikeln 1-20 GG

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