Bürgerkoffer, Pflegeunterstützung, Schlaue Uhren.
In NRW, dem beölkerungsreichsten Bundesland, wird im September in den Städten, Kreisen und Gemeinden gewählt. Zum zweiten Mal direkt das Ruhrparlament. Die Senioren sind eine starke Gruppe, werden sie beworben oder wieder vergessen, wie die Millionen An- und Zugehörigen, die in der Häuslichkeit die über 5,3 Millionen Senioren pflegen. Häusliche Care-Arbeit aufwerten durch ein Gehalt für pflegende Angehörige. PETITION
„Bürgerkoffer“
Wer kennt nicht das eRezept über die Gesundheitskarte oder das online Bankkonto, dies sind Vorboten. Die Online-Ausweisfunktion im Personalausweis, im Elektronischen Aufenthaltstitel (EAT) und der ID-Karte für EU-Bürgerinnen und -Bürger erlangt für die Menschen immer mehr an Bedeutung. Die BundID – die App „AusweisApp2“ – benötigt für die Kfz-Zulassung, Wohnsitzummeldung, Ehe-Online usw. Was nutzen die Möglichkeiten, die nicht genutzt werden.
Bereits jetzt bieten die Städte Augsburg/Dortmund/Essen/Leipzig/Marburg/Wiesbaden/Zwickau mit dem „Bürgerkoffer“ durch Bürgermobils und Quartierbüros einen Vor-Ort-Service speziell für stark mobilitätseingeschränkte Menschen an. Menschen, die ohne Fremdhilfe nicht in der Lage sind, die Ämter zu besuchen, können ihr Anliegen durch die Mitarbeitenden des Vor-Ort-Service persönlich und ortsunabhängig bearbeiten lassen. Insbesondere in ländlichen Gebieten ein notwendiges Angebot. Zu den Dienstleistungen gehören unter anderem:
- Beantragung von Ausweisdokumenten (Personalausweis, Reisepass)
- Beantragung von vorläufigen Ausweisdokumenten (im besonders begründeten Einzelfall)
- Beantragung von eID-Karten für Unionsbürger*innen
- An-/Um- und Abmeldungen des Wohnsitzes
- Ausstellen von Meldebescheinigungen/Lebensbescheinigungen.
Seniorenorganisationen, Senioren(bei)räte sind aufgefordert, die Initiative für einen besseren Bürgerservice durch IT zu ergreifen. Erfolgreich sind Kommunen vor allem dort, wo sie die Effizienz in den Abläufen der Kernverwaltung steigern. So lässt sich aus den begrenzten Ressourcen der Kommunen, angesichts steigender Anforderungen auch ein Mehrwert für Bürger erreichen.
Ob die Anregung im Kommunalwahlkampf NRW aufgenommen und später umgesetzt werden!?
Ein Budget für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege
Ab 1. Juli 2025 werden die Budgets für Kurzzeit- und Verhinderungspflege zusammengelegt. Pflegebedürftige können dann flexibel über einen Jahresgesamtbetrag von 3.539 Euro verfügen. Die Neuregelung soll pflegenden Angehörigen die Organisation von Auszeiten erleichtern.
Mit der Reform werden die Bedingungen für beide Leistungsarten angeglichen:
- Die Höchstdauer für Verhinderungspflege wird auf acht Wochen pro Jahr angehoben – wie bereits bei der Kurzzeitpflege üblich.
- Die bisher erforderliche sechsmonatige Vorpflegezeit für Verhinderungspflege entfällt.
- Die hälftige Fortzahlung eines zuvor bezogenen (anteiligen) Pflegegeldes erfolgt während beider Pflegeformen für bis zu acht Wochen im Kalenderjahr.
Im ersten Halbjahr 2025 in Anspruch genommene Leistungen werden auf den neuen Gesamtbetrag angerechnet.
Pflegeunterstützung rechtzeitig beantragen.
Ab Pflegegrad 1: sind monatlich vorgesehen:
42,00 € für Pflegehilfsmittel, bis zu 25,50 Euro für einen Hausnotruf, bis zu 4.180 Euro für Wohnraumanpassung bei jeder Pflegegraderhöhung.
Entlastungsleistungen
erhalten Sie bis zu 131 € monatlich – zum Beispiel für Haushaltshilfen, Betreuung oder Tagespflege.
a) Zweckgebunden: Der Betrag kann nur für anerkannte Leistungen genutzt werden. Eine direkte Auszahlung als Geldleistung erfolgt nicht.
b) Ansparbar: Ungenutzte Beträge verfallen nicht sofort – Sie können Sie bis zum 30. Juni des Folgejahres bündeln und später nutzen.
Wussten Sie, dass Sie damit vertraute Helfer aus Ihrer Nachbarschaft über den Entlastungsbetrag finanzieren können? In vielen Bundesländern ist das möglich – vorausgesetzt, die Helfer sind offiziell anerkannt. Informieren Sie sich über die Regelungen in Ihrer Gemeinde, bei der Krankenkasse und schaffen Sie sich unkomplizierte Unterstützung direkt vor Ort.
Schlaue Uhren
Smartwatches haben sich zu verlässlichen, überwiegend guten Begleitern entwickelt. Nicht alle halten das Versprechen. Stiftung Warentest (Ausgabe 6/25) hat 24 „Uhren“ getestet. Die drei Testsieger: Die Apple Watch Series 10 Aluminium (GPS) 46 mm für 467 Euro, Google Pixel Watch 3 (Bluetooth/WLAN) 45 mm für 421 Euro und die Samsung Galaxy Watch Ultra für 416 Euro. Sie alle erreichen die Gesamtnote 1,6. Der Preistipp der Warentester, die Samsung Galaxy Watch FE kostet nur 163 Euro, ist insgesamt kaum schlechter (Gesamtnote 1,7) als die Testsieger und schneidet in den Teildisziplinen Fitness und Kommunikation ebenfalls sehr gut ab.
Bedenken Sie, Ihre Daten bleiben nicht geheim.
Wer nur Schritte zählen möchte, kann dies auch mit dem Smartphone tun. Pulsmessen funktioniert im Zweifel auch ganz klassisch mit dem Finger am Handgelenk oder fragen Sie ihren Arzt. Er kann Ihnen ab 2026 notwendige digitale Hilfsmittel bei chronischer Erkrankung verschreiben und auswerten.
Zuletzt veröffentlicht:
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