Wer nicht wählt, wählt extrem
Schätzungen zufolge nehmen höchstens 20 Prozent der Heimbewohner an Wahlen teil. Wichtig ist es, dass Pflegebedürftige mit ihrem Stimmrecht ausdrücken, welche Politik sie haben wollen.
Desinteresse, aber auch Desillusionierung
Wie oft hat man in seinem Leben schon gewählt, wie oft wurde man enttäuscht?
Hilfe beim Beantragen von Briefwahlunterlagen, neutrale Assistenz beim Ausfüllen und die Weiterleitung der Unterlagen sollten in den Pflegeeinrichtungen zum Standard gehören. Es ist Aufgabe des Heimbeirates nach § 10 Wohn- und Teilhabe Gesetz der Durchführungsverordnung (WTG-NRW DVO) die notwendigen Maßnahmen bei der Einrichtungsleitung zu beantragen.
Wollten Menschen von ihrem Wahlrecht Gebrauch machen, müssen Einrichtungsträger dies im Rahmen der sozialen Betreuung auch entsprechend leisten und die Wahlwilligen darin fördern, die Einrichtung zu verlassen und im Wahllokal zu erscheinen.
Warum den Aufwand eines Shuttelbusses?
Es gibt Hilfe bei den Anträgen auf Briefwahl: Die ausgefüllten Unterlagen gibt man einfach in der Verwaltung ab.
Warum nicht an ein mobiles Wahllokal denken. Den entsprechenden Antrag könnte die Seniorenvertretung in der Kommune einbringen, wenn die Parteien nicht von sich aus einen entsprechenden Ratsbeschluss einbringen.
Das SozialGericht Duisburg hat im Urteil vom 16.04.2012, Az.: S 2 SO 55/11
Das Recht auf freie Wahl in der Pflegeeinrichtung bestätigt
Auch Menschen der Sozialhilfe und mit Demenz dürfen an Wahlen teilnehmen und ihre Stimme abgeben. Es ist erlaubt, jemanden beim Ausfüllen des Wahlscheins nach seinen Wünschen zu unterstützen. HIER eine Handreichung der Deutschen Alzheimergesellschaft.
Demokratie muss verteidigt werden, lebt vom Mitmachen, sich engagieren.
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