Was bringen eigentlich 94 Pflegekassen?

Pflegekassen sind im Grunde Anhängsel der Krankenkassen – sie sammeln Geld und verteilen es weiter, ohne selbst wirklich Verantwortung zu übernehmen.

Schon heute haben über 5 Millionen Pflegebedürftige zu Hause das Nachsehen gegenüber den 800.000 Menschen in stationären Einrichtungen. 2024 haben die Landespflegekassen 66 Milliarden Euro eingenommen – und davon 42 % direkt an die Einrichtungsträger weitergereicht, oft über sogenannte „Wunschentgelte“. Wer zu Hause gepflegt wird, muss häufig erst Widerspruch einlegen, bevor ein Antrag überhaupt genehmigt wird. Und nur jeder Dritte bekommt dort fachliche Unterstützung.

Die Versorgungslücke in der Pflege ist ernst – und sie wird größer. Obwohl immer mehr Menschen pflegebedürftig werden, tut sich bei den Ausbildungskapazitäten kaum etwas. Die Träger nutzen die Notlage und verlagern Kosten, wo sie können. Was viele nicht wissen: Die Ausbildungskosten lassen sich die Träger von den Bewohnern und Patienten refinanzieren.

Einrichtungsträger feiern – aber auf wessen Kosten?

In Schleswig-Holstein bekommen Pflegeeinrichtungen jetzt 12.500 Euro Kostenerstattung für jede Pflegefachkraft, die sie erfolgreich aus dem Ausland anwerben. Die Landespflegesatzkommission hat das beschlossen – und laut Mathias Steinbuck vom Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste ist das ein echter „Gamechanger“.

Aber: Für die flächendeckende Versorgung sind Pflegekräfte aus Drittstaaten keine nachhaltige Lösung für den Fachkräftemangel.

Was wirklich hilft

Pflegekammern wie in NRW oder Rheinland-Pfalz und das neue Berufsregister in Bayern helfen nicht dabei, mehr Menschen für den Pflegeberuf zu gewinnen. Was es wirklich braucht:

  • Regionale Bildungsangebote, die auf die Bedürfnisse vor Ort zugeschnitten sind
  • Bessere Vernetzung der Akteurinnen und Akteure im Gesundheitssystem
  • Verantwortung bei der Agentur für Arbeit, damit Organisation und Selbstverwaltung Hand in Hand gehen

Die Verteilung der Gelder aus der Pflegeversicherung muss transparent und kontrolliert erfolgen – und nicht weiter „auf Zuruf“.

Zeit für ein Update

Nicht nur die Pflegeversicherung nach SGB XI gehört auf den Prüfstand. Nach 35 Jahren Sozialgesetzbüchern ist es höchste Zeit für eine gründliche Überarbeitung – und zwar im Sinne der Bürgerinnen und Bürger.

Veröffentlicht:

In Kürze veröffentlichen wir:

  • 7. Nov. Weiter daheim sein können
  • 15. Nov. Wohnungskrise in Deutschland

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