Weiter daheim sein können

Länger daheim leben – Pflege und Entlastung vor Ort stärken

Immer mehr Menschen kümmern sich um pflegebedürftige Angehörige – statistisch gesehen jeder 17. bis 34. Einwohner ohne fachliche Hilfe. Gleichzeitig verschlechtert sich durch die Krankenhausstrukturreform die Erreichbarkeit medizinischer Versorgung, was zu längeren Fahrzeiten führt. Was nutzen formale Angebote von Tagespflege, die unbekannt oder auch aus Kostengründen nicht angenommen werden.

Initiativen zur Verbesserung der Pflege im Wohnumfeld

Hessens Gesundheitsministerin Diana Stolz nutzt – öffentlichkeitswirksam im Oktober 2025- die Möglichkeiten des § 123 SGB XI, um Pflege- und Entlastungsangebote im Wohnumfeld auszubauen.

In Nordrhein-Westfalen mußten Interessensbekundungen für Modellvorhaben bereits bis zum 15. Juni 2025 beim Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales eingereicht werden.

Die Empfehlungen des GKV-Spitzenverbandes zu den Modellvorhaben stammen vom 15. November 2024. Die soziale und private Pflegeversicherung stellen jährlich bis zu 30 Millionen Euro für diese Vorhaben bereit – vorausgesetzt, das jeweilige Bundesland beteiligt sich zur Hälfte. Diese Regelung wurde am 9. Oktober 2025 im Niedersächsischen Ministerialblatt veröffentlicht.

Pflege zu Hause – Realität und Herausforderung

Bereits heute werden 86,4 % der Pflegebedürftigen zu Hause betreut. Doch vielerorts fehlt die Einsicht oder es scheitert an finanziellen Mitteln – Seniorenarbeit ist vielerorts noch eine freiwillige Aufgabe. Ein Modellvorhaben nach § 123 SGB XI kann hier Abhilfe schaffen.

Ziele der Modellvorhaben (2025–2028)

Gefördert werden innovative Unterstützungsmaßnahmen und -strukturen für Pflegebedürftige, Angehörige und Nahestehende vor Ort und im Quartier.

Die Ziele sind:
1. Entlastung der Pflegebedürftigen und ihrer Angehörigen
2. Verbesserung des Zugangs zu Pflege- und Unterstützungsangeboten
3. Positive Beeinflussung der Pflegeprävalenz
4. Deckung des Fachkräftebedarfs und Aufbau ehrenamtlicher Strukturen
5. Unterstützung integrierter Sozialplanung
6. Stabilisierung von Pflegearrangements
7. Entwicklung innovativer Konzepte zur Stärkung gesellschaftlicher Solidarität
8. Digitale Vernetzung der Pflegeangebote

Dringlichkeit der Maßnahmen

Die Versorgungslage ist bereits heute angespannt. Bis 2030 gehen voraussichtlich:
40 % der Pflegefachkräfte in Rente
Ein Viertel der Hausärzte – rund 10.000 Praxen – wird nicht nachbesetzt. Von den fußläufig fehlenden Apotheken und Einkaufsmöglichkeiten ganz zu schweigen. Nachbarschaftshilfe im weiteren Sinne ist angesagt.

Krisen können auch Chancen sein – wenn sie erkannt und genutzt werden. In Zeiten der Unsicherheit rücken kleine soziale Einheiten wie das Dorf oder das Quartier wieder in den Fokus.

Das Engagement im Senioren(beirat) wird zur Notwendigkeit, um Vereinsamung und fehlenden niederschwelligen Angeboten entgegenzuwirken. Die Aufzählung in § 123 SGB XI  bietet eine Hilfe die notwendige Auswahl nach Dringlichkeit im Verbund zu treffen. Siehe hierzu auch unseren Beitrag: GemeindeschwesterPlus.

Weitere Hinweise
Unabhängig von den Modellvorhaben möchten wir auf eine Arbeit der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein-Westfalen aus dem Jahr 2023 hinweisen:
Sektorenübergreifende Versorgung durch Versorgungsmodelle
Welche Rolle können Gesundheitsregionen und Gesundheitskioske dabei spielen?

Gesundheitskioske sollen als Einrichtungen der integrierten Versorgung eine niedrigschwellige Anlaufstelle für vielfältige Gesundheitsthemen darstellen und die gesundheitliche Chancengerechtigkeit von Menschen in strukturschwachen Regionen erhöhen. Zur Entlastung von Hausarztpraxen werden künftig auch von ärztlichem Personal veranlasste medizinische Routineaufgaben wie Verbandswechsel, Wundversorgung, Blutdruck- und Blutzuckermessungen im Gesundheitskiosk durchgeführt. Ebenso sollen Beratungs- und Unterstützungsleistungen, die sich an individuellen Bedürfnissen von Nutzern orientieren, im Gesundheitskiosk angeboten werden.

Unser Beitrag verlangt Arbeit, die im Verwaltungsalltag nicht vorgesehen ist und anfängliche Mehrarbeit verlangt. Dies darf nicht dazu führen, die eventuelle Not weiter zu ignorieren. Warum nicht die Bürger frühzeitig in die Überlegungen einbinden. So kann dem Vorwurf der langjährigen Untätigkeit von interessierter Seite entgegengewirkt werden.

Wer kennt schon das Gesetz zur Stärkung der Gesundheitsförderung und der Prävention aus 2015 (Präventionsgesetz – PrävG) verbessert die Grundlagen für die Zusammenarbeit von Sozialversicherungsträger, Länder und Kommunen in den Bereichen Prävention und Gesundheitsförderung – für alle Altersgruppen und in vielen Lebensbereichen.

ZIVILSCHUTZ tut NOT

1 Gedanke zu „Weiter daheim sein können“

  1. Nachtrag: Pflege in der Häuslichkeit unvermeidbar!
    Von 2022 bis Ende 2025 nahm, trotz stark gestiegenen Pflegebedürftigkeit, die Zahl der vollstationären Pflegeheime um 0,2 Prozent ab. 2025 gibt es In Deutschland gab es 2025 rund 11.646 vollstationäre Alten- und Pflegeheime, in denen rund 914.000 Plätze zur Pflege angeboten werden. Ein leichtes Wachstum verzeichneten Pflegedienste (4,7 Prozent) und betreute Wohnanlagen (8,1 Prozent) und insbesondere auch das Segment der Tagespflege (10,3 Prozent). Dies sagt nichts über die effektive Auslastung aus. Näheres HIER

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