Klare Wege in und durch die Versorgung hilft sparen
Hoffnungen allein auf die künstliche Intelligenz reichen nicht aus.
Die Medien sind voll von Klagen der Überforderung der Anbieter, die an höheren Erlösen interessiert sind. Das System mit seinen Strukturen und finanziellen Anreizen ist an grundsätzlichen Veränderungen und Optimierung nicht ausreichend orientiert. Gleichzeitig haben die Länder durch das Gesetz zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege (BEEP) mehr Einfluss auf die Pflegeinfrastruktur erhalten. Die Medien die Überschrift, dass Pflegefachkräfte nun größere Entscheidungsbefugnisse bei der Empfehlung und Verordnung von Hilfsmitteln und der Folgeverordnung häuslicher Krankenpflege haben. Investoren sehen die kommunale Pflegestrukturplanung, die nun von den einzelnen Bundesländern erstellt werden. Nur durch die kommunale Planung kann der im Gesetz geregelte Sicherstellungsauftrag der Pflegekassen für ambulante, teilstationäre und vollstationäre Leistungen erfüllt und vor allem auch gerichtlich durchsetzbar gemacht werden. Solange dies nicht erfolgt, hat der Investor weiterhin freie Bahn. Stambulante Angebote sind in der Pflege-Branche derzeit ein großes Thema – Der Hintergrund findet sich auf Seite 79 der Bundestags-Drucksache 21/1511 „Es wird davon ausgegangen, dass mittelfristig ca. 45.000 Pflegebedürftige der sozialen Pflegeversicherung in gemeinschaftlichen Wohnformen mit Verträgen gemäß § 92c pflegerisch versorgt werden.“ Weiter heißt es: „Diese sog. Stapelleistungen sind für Betreiber von Pflegeeinrichtungen besonders attraktiv, da sie ein höheres Erlöspotenzial als die vom Versorgungsniveau ähnliche vollstationäre Versorgung bieten.“ Erfolgt keine Zukunftsplanung, zahlen die optimierten Erlöse der Betreiber die betroffenen Bürger und Kommunen. Der DAK-Pflegereport 2025 zeigt auf, eine Reform ist überfällig. Ein Länderreport für das größte Bundesland NRW ist nicht gegeben. Eine wissenschaftliche Dokumentation würde Teile der anderen Länder beinhalten. In NRW hat jeder Landkreis, jede kreisfreie Stadt derzeit ihre eigene Sicht, zum Vorteil der Betreiber, Nachteil der Bürger, dazwischen steht die Heimaufsicht, umbenannt in WTG-Aufsicht. Ein landeseinheitliches Verfahren, Vorgehen hilft zur Optimierung und Einsparung. In der Pflegeversicherung greift der Beratungsanspruch erst mit der Antragsstellung. Beeinträchtigung sind vorher gegeben und Hilfen müssen präventiv ansetzen. Nutzen wir KI kraftvoll und transformativ, geprägt von politischen und sozialen Entscheidungen, anstatt einer autonomen Kraft außerhalb der demokratischen Kontrolle. Die gute Nachricht ist, dass wir nicht bei Null anfangen; es gibt Beispiele, vernetzen wir uns.
Ein ganzheitliches Denken verlangt Kompromisse
Aus Sicht der gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen soll es um die optimale Versorgung der Versicherten gehen. Den medizinischen Bedarf der Patientinnen und Patienten und der Betreuung bei Gebrechlichkeit.
Wer ein gesundheitliches Anliegen hat, steht in der Not oft vor komplexen Entscheidungen. Es reicht nicht entsprechende Gremien zu besetzen und zu reagieren. Wann fühlen sich die Parteien, Fraktionen, die gewählten Gremienvertreter in der Pflicht den Bürgern die notwendige Hilfestellung vorab zu bieten.
Wie muss eine Ersteinschätzung funktionieren?
Ziel ist, dass die Ersteinschätzung die gesundheitlichen Probleme der Hilfesuchenden schnell einordnet und ihnen die nötige Orientierung im System bietet. Hier kann ein allgemeines Ablaufdiagramm, eine Art Fragebogen, helfen, der
- Symptome erfasst und
- Wege einordnet und vorschlägt.
Idealerweise erfolgt sie digital, zum Beispiel über eine App, und bezieht Informationen aus der elektronischen Patientenakte (ePA) mit ein.
Sie muss an allen relevanten Zugangspunkten im System verfügbar sein, per Telefon/Video über die Hotline 116 117 der Kassenärztlichen Vereinigungen, vor Ort am Praxistresen, in der Notaufnahme, beim Notarzt im Rettungswagen.
Die Ersteinschätzung empfiehlt den Behandlungspfad
Durch die fehlenden Ressourcen, vor allem an Manpower, ist eine Optimierung der Versorgung durch Vernetzung für schnelle Wege im Gesundheitsfeld notwendig.
Digital vor ambulant vor stationär!
Dieses Ziel der Akzeptanz und schnellen Einführung der digitalen Ersteinschätzung gelingt nicht nur durch entsprechende Vergütung der Leistungsanbieter. Der Versicherte muss einen Anreiz erhalten, sich mit der Technik auseinander- und einzusetzen. Dies gelingt durch ein entsprechendes Bonusverfahren. Dies beginnt mit der ePA und dem Hausarztmodell.
Der Anreiz in unserer Gesellschaft ist das Geld.
Es folgt der Beitrag:
Digitalisierung im Haushalt
