Düsseldorf

„Schreibtisch des Ruhrgebietes“ Stadt seit 1288

Der Seniorenrat

setzt sich nach der aktuellen Satzung aus stimmberechtigten und beratenden Mitgliedern zusammen.

Stimmberechtigte Mitglieder

  • je 2 gewählte Vertreterinnen oder Vertreter aus den 10 Düsseldorfer Stadtbezirken
  • 3 Vertreterinnen oder Vertreter aus stationären Einrichtungen eines Verbandes der freien Wohlfahrtspflege (Bewohnerbeirat)
  • 1 Vertreter oder 1 Vertreterin aus einer stationären Einrichtung in privater Trägerschaft (Bewohnerbeirat)
  • je 1 Vertreterin oder 1 Vertreter der im Rat vertretenen Fraktionen

Beratende Mitglieder

  • 1 Vertreterin oder 1 Vertreter des Sozialdezernates
  • 6 Vertreterinnen oder Vertreter der Verbände der freien Wohlfahrtspflege
  • 1 Vertreterin oder 1 Vertreter des Integrationsrates
  • 1 Vertreterin oder 1 Vertreter des Büros für die Gleichstellung von Frauen und Männern

Sitzungen finden alle zwei Monate statt. Die Sitzungsunterlagen stehen im Internet bereit.

Arbeitskreise

  • Bildung, Kultur und Freizeit
  • Sicherheit und Verkehr
  • Öffentlichkeitsarbeit und neue Medien
  • Dialog der Generationen und Kulturen
  • Gesundheit und Pflege
  • Wohnen im Alter
  • Armut und Einsamkeit im Alter
  • Umwelt

Mitglieder des Seniorenrates nehmen beratend an öffentlichen Ausschusssitzungen des Rates und der Bezirksvertretungen teil und wirken so bei der Planung von Angeboten für Seniorinnen und Senioren mit

Gremienarbeit

  • Stadtbezirkskonferenzen Seniorenarbeit
  • Konferenz Alter und Pflege
  • Gesundheitskonferenz
  • Beirat für Menschen mit Behinderung 
  • andere offizielle Gremien der Stadt Düsseldorf

Geschäftsführung

des Seniorenbeirates zu erreichen unter Telefon 0211 89-95950

Einwohner 2019

 

Bewohner 2019

645.923

 

Bewohner über 60

145.619

22,5%

Angebote für Senioren

je nach Stadtteil und Struktur durch einen

Pflege-Atlas

Seniorenzentren

Einrichtungen in 2017 und 2018

Werte entnommen aus dem WTG-Transparenzbericht 2017/18 vom 28.9.2019 nicht erkennbar oder aufgeschlüsselt sind die Prüfungen nach Einrichtungsart. Im Bericht fällt die hohe Zahl der „unberechtigten“ Beschwerden auf.

stationäre Pflege SGB XI

52

52

Plätze

5.121

5.121

Prüfungen nach 18 WTG

 

 

Eingliederungshilfe SGB XII

27

27

Plätze

1.023

1.022

WTG- Prüfungen

 

 

Gasteinrichtungen

Kurzzeitpflege solitär

5

5

Plätze

87

87

Prüfung nach § 36 WTG

 

0

Tagespflege

13

15

Plätze

194

228

Prüfungen nach § 36 WTG

0

0

Hospiz stationär

2

2

Plätze

24

24

Prüfungen nach § 36 WTG

 

0

Hospiz ambulant

 

 

Anbieterorientierte Wohngemeinschaften

Einrichtungen

32

35

Plätze

169

195

Prüfung nach § 24 WTG

 

 

 

Selbstverantwortete WG

Keine Angaben

Einrichtungen

 

 

Plätze

 

 

Die WTG-Behörde

Willy-Becker-Alle 8, 40227 Düsseldorf, Email wtg(at)duesseldorf.de, 0211 89-93595  und – 24314