„Schreibtisch des Ruhrgebietes“ Stadt seit 1288
Der Seniorenrat
setzt sich nach der aktuellen Satzung aus stimmberechtigten und beratenden Mitgliedern zusammen.
Stimmberechtigte Mitglieder
- je 2 gewählte Vertreterinnen oder Vertreter aus den 10 Düsseldorfer Stadtbezirken
- 3 Vertreterinnen oder Vertreter aus stationären Einrichtungen eines Verbandes der freien Wohlfahrtspflege (Bewohnerbeirat)
- 1 Vertreter oder 1 Vertreterin aus einer stationären Einrichtung in privater Trägerschaft (Bewohnerbeirat)
- je 1 Vertreterin oder 1 Vertreter der im Rat vertretenen Fraktionen
Beratende Mitglieder
- 1 Vertreterin oder 1 Vertreter des Sozialdezernates
- 6 Vertreterinnen oder Vertreter der Verbände der freien Wohlfahrtspflege
- 1 Vertreterin oder 1 Vertreter des Integrationsrates
- 1 Vertreterin oder 1 Vertreter des Büros für die Gleichstellung von Frauen und Männern
Sitzungen finden alle zwei Monate statt. Die Sitzungsunterlagen stehen im Internet bereit.
Arbeitskreise
- Bildung, Kultur und Freizeit
- Sicherheit und Verkehr
- Öffentlichkeitsarbeit und neue Medien
- Dialog der Generationen und Kulturen
- Gesundheit und Pflege
- Wohnen im Alter
- Armut und Einsamkeit im Alter
- Umwelt
Mitglieder des Seniorenrates nehmen beratend an öffentlichen Ausschusssitzungen des Rates und der Bezirksvertretungen teil und wirken so bei der Planung von Angeboten für Seniorinnen und Senioren mit
Gremienarbeit
- Stadtbezirkskonferenzen Seniorenarbeit
- Konferenz Alter und Pflege
- Gesundheitskonferenz
- Beirat für Menschen mit Behinderung
- andere offizielle Gremien der Stadt Düsseldorf
Geschäftsführung
des Seniorenbeirates zu erreichen unter Telefon 0211 89-95950
Einwohner 2019
Bewohner 2019 | 645.923 |
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Bewohner über 60 | 145.619 | 22,5% |
Angebote für Senioren
je nach Stadtteil und Struktur durch einen
Pflege-Atlas
Seniorenzentren
Einrichtungen in 2017 und 2018
Werte entnommen aus dem WTG-Transparenzbericht 2017/18 vom 28.9.2019 nicht erkennbar oder aufgeschlüsselt sind die Prüfungen nach Einrichtungsart. Im Bericht fällt die hohe Zahl der „unberechtigten“ Beschwerden auf.
stationäre Pflege SGB XI | 52 | 52 |
Plätze | 5.121 | 5.121 |
Prüfungen nach 18 WTG |
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Eingliederungshilfe SGB XII | 27 | 27 |
Plätze | 1.023 | 1.022 |
WTG- Prüfungen |
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Gasteinrichtungen
Kurzzeitpflege solitär | 5 | 5 |
Plätze | 87 | 87 |
Prüfung nach § 36 WTG |
| 0 |
Tagespflege | 13 | 15 |
Plätze | 194 | 228 |
Prüfungen nach § 36 WTG | 0 | 0 |
Hospiz stationär | 2 | 2 |
Plätze | 24 | 24 |
Prüfungen nach § 36 WTG |
| 0 |
Hospiz ambulant |
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Anbieterorientierte Wohngemeinschaften
Einrichtungen | 32 | 35 |
Plätze | 169 | 195 |
Prüfung nach § 24 WTG |
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Selbstverantwortete WG |
Keine Angaben
Einrichtungen |
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Plätze |
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Die WTG-Behörde
Willy-Becker-Alle 8, 40227 Düsseldorf, Email wtg(at)duesseldorf.de, 0211 89-93595 und – 24314