Ist der (digitale) Nachlass nicht geregelt, sind oft Probleme vorprogrammiert
Gibt es kein Testament, in dem sich das Ehepaar oder die eingetragenen Lebenspartner gegenseitig zu Alleinerben einsetzen, greift die gesetzliche Erbfolge. Sollte einer der Partner sterben, erben die Schwiegereltern mit, oder es ist Teilen mit der übrigen Verwandtschaft angesagt. Bei Patchwork Familien denken die Partner schneller über die notwendige Sicherheit und eine gerechte Verteilung nach. Dieser Beitrag ergänzt den Beitrag „Testament: den Nachlass regeln„.
Manche werden unverhofft mit einem Vermächtnis oder Erben bedacht und können damit nicht umgehen. Der Beitrag soll auch Ihnen eine Hilfe leisten.
Solange wir noch fit und flexibel sind, sollten wir unseren Nachlass regeln. Wer spricht schon offen übers älter werden oder gar Erben. Bedenken wir, ohne Regelung ist oft der Streit vorprogrammiert. Rechtsanwälte versprechen Hilfen.
Keine Passwörter, viele Probleme. Auch an die digitale Vollmacht denken.
2019 nutzten bereits 63 Millionen Bürger das Netz, 89 % der Menschen waren bereits online. Die Vielfalt kennt keine Grenzen. Angefangen bei den E-Mail-Konten, Handyverträgen bis hin zum Onlinebanking. Da diese nicht für jeden zugänglich sein sollten werden sie durch Passwörter vor Eingriffen Unbefugter geschützt. Nur selten werden Passworttresore benutzt. Sie ermöglichen mit einem Passwort den Zugang zu den übrigen.
Verstirb der Inhaber ohne dass Benutzername und Kennworte für Hinterbliebene hinterlegt wurden, kann dies zu Problemen führen. Denn die Online-Dienste sind nicht dazu verpflichtet Daten herauszugeben. Der Gesetzgeber hinkt noch mit der notwendigen Regelung hinterher, die vielen Rechtsgebiete im Nachlass zu regeln. Wer denkt schon an das Fernmeldegesetz oder das Telemediengesetz, eher werden die Rechte nach dem Urheberrechtsgesetz geregelt. Im Idealfall sollte in einer gesonderten schriftlichen Vollmacht neben dem Testament der digitale Nachlass geregelt werden. So können Abos etc. schneller gekündigt werden.
Wichtig: Die Vollmacht muss handschriftlich verfasst sein und klar erkennen lassen, dass sie auch über den Tod hinaus gilt. Datum und Unterschrift sind unerlässlich.
Regeln wir unsere Angelegenheit rechtzeitig, damit wir in guter Erinnerung bleiben. Was ist und war uns wichtig? Was wollen wir wem hinterlassen? Wenn wir unter Betreuung stehen, darf der Betreuer unter Vorlage des Betreuerausweises mit dem Punkt Vermögenssorge für uns, in unserm Namen handeln.
Noch sind wir frei in unserem Denken und Handeln!
Wie ist das mit unseren Sozialen Kontakten in WhatsApp, Facebook etc. Über den digitalen Nachlass nachzudenken, scheint einfach.
Umstritten war eine Zeit, ob der digitale Nachlass vererblich ist. Sonderregelungen bestehen bei digital erworbenen Büchern, Filmen oder Videospielen – die kann man nämlich nicht so einfach wie ihre analogen Gegenstücke weitergeben und vererben. Viel wichtiger als der Netflix-Account sind die Social-Media-Konten, die unsere Angehörigen dann entweder löschen möchten oder in unserem Namen weiterführen wollen. Zahlreiche Klagen sind bei deutschen Gerichten anhängig, bei dem Verwandte versuchen, Zugriff auf die Sozial-Media-Konten zu erhalten. Wer denkt an den Zugriff per Online auf die Bankdaten über den Tod hinaus. Sehr viele Banken verlangen noch den Nachweis per Beleg, übersandt mit der Briefpost, nach Möglichkeit auf Ihren Formularen.
Bevor wir an ein online Abschiedsvideo denken, sollten wir unsere Unterlagen ordnen.
Nicht nur die Erben auch das Finanzamt und das Nachlassgericht sind am Nachlassvermögen zum Zeitpunkt des Todes interessiert. Viele wissen nicht, dass eine etwaige Betreuung mit dem Tod endet und damit die Pflicht einer Vermögensaufstellung.
- Ein amtlich bestellter Betreuer wird in seiner Schlussrechnung eine Vermögensaufstellung für das Betreuungsgericht fertigen.
- Die Banken erstellen für das Nachlassgericht und das Finanzamt eine Saldenbestätigung nach § 33 des Erbschaftssteuergesetzes. Diese Meldung ersetzt nicht die Erbschaftssteuermeldung des/der Erben an das Finanzamt.
Wer sich über später keine Gedanken machen will, sollte nicht weiterlesen und den Tag genießen.
Warum nicht jährlich auch für uns selbst, für unsere Erben, eine Vermögensaufstellung fertigen. Bereiten wir unseren Abschied bewusst vor.
Nutzen wir die Form der Aufzeichnungspflicht für
- uns selbst: Ein guter Anfang, um notwendige Spar-Potenzial zu finden, ist auch bei Rentnern der Finanzcheck, also eine Auflistung von Einnahmen und Ausgaben, um einen besseren Überblick zu bekommen, was man im Moment ausgeben kann. Bei den Fixkosten lässt sich eventuell gutes Geld sparen.
- Bei Versicherungen könnten Rentner sparen. Einige Absicherungen werden im Alter, ohne Festanstellung, obsolet. Berufsunfähigkeits- und Unfallversicherungen sind für Ruheständler oft unnötig. Die meisten Ruheständler müssen im Rentenalter keine Beiträge mehr für Sparprodukte zahlen, die als Altersvorsorge dienen. Bei einigen Vertragsabschlüssen ist es ratsam, zu prüfen, ob die Ausgaben tatsächlich sinnvoll sind.
Rentner, sind steuerpflichtig über 10.908 Euro Brutto pro Jahr, können unter anderem diese Ausgaben von der Steuer absetzen:
- Handwerkerkosten
- Außergewöhnliche Belastungen (Zum Beispiel Krankheitskosten, Ausgaben für das Pflegeheim)
- Sonderausgaben (Zum Beispiel Beiträge zu Kranken- und Pflegeversicherung, Spenden, private Haftpflichtversicherung)
- Haushaltsnahe Dienstleistungen (Zum Beispiel Kosten für Putzkraft, Schornsteinfeger)
- den (möglichen, notwendigen) Betreuer, wer dies auch immer sein wird, die bei Beginn und Beendigung des Auftrages zu fertigen ist.
- Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte (Verkehrswert)
- Bewegliches Vermögen (Auto etc.)
- Wertpapiere im Depot nach Kurswert
- Sparguthaben auf Konten
- Stand der Girokonten
- Beteiligungen (Geschäftsanteile etc.)
- Bargeld
- Forderungen (Rückkaufswert von Lebensversicherungen)
- Abzüglich der Schulden, laufende Versicherungen, Abbuchungen
- Die Summe ergibt das Reinvermögen
Damit das Verzeichnis von den Erben ordentlich gefertigt werden kann, sind die aktuellen Daten und Unterlage aufzuzeichnen. Warum nicht die Struktur entsprechend der obigen Liste nutzen.
Bei der Aufstellung fällt uns vielleicht ein, an wen wir denken sollten, bei wem wir uns bedanken wollen. Vielleicht auch in Form eines Vermächtnisses. Wer soll die Bilder, die Uhr, das Auto oder Geld etc. erhalten. Vermächtnisse sind vorrangig aus dem Erbe zu bestreiten. Voraussetzung ist, dass das Erbe angetreten wird. Die Gedanken und Vermögensaufstellung stehen spätestens an, wenn ein Heimaufenthalt oder ein entsprechender Umzug erwogen werden muss und Sozialhilfe beantragt werden muss. Dann stellt sich auch die Frage, welche Verträge gekündigt werden müssen. Angefangen von der Privathaftpflichtversicherung.
Warum nicht mit warmer Hand geben ? Nutzen Sie die Schenkung !
Teil Zwei folgt in Kürze.
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Ihre Anregungen, Erfahrungen mit dem Gericht, der Betreuer, sei es bei der Hilfe des Freundes oder Nachbarn, nehmen wir gerne auf. Hat Ihnen der Beitrag geholfen, sagen sie es weiter, nutzen Sie unten stehende Möglichkeiten. Schreiben Sie einen Kommentar.
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