Im Anschluss an den Beitrag: Einsam = Einsamkeit?!
Die Bevölkerung soll auf einen Abbau von Leistungen im Gesundheitswesen eingestimmt werden, damit das System, von Arbeitnehmern und Rentnern finanziert, bezahlbar bleibt.
Kanzleramts-Chef Thorsten Frei geht davon aus, dass künftig mehr Pflegebedürftige in Heimen versorgt werden, die häusliche Pflege soll abgeschafft werden. Gleichzeitig drängt die CSU-Landtagsfraktion auf eine Neuausrichtung der Pflegekontrollen in Bayern. Kontrollen durch Medizinischen Dienst und Fachstellen sollen Pflegeeinrichtungen entlasten, statt zusätzliche Arbeit erzeugen. -Qualität ist damit unerwünscht.- Der Deutsche Städte- und Gemeindebund warnt vor einer Überlastung der Kommunen durch stark steigende Ausgaben unter anderem bei der Hilfe zur Pflege. Der Verband fordert eine neue Finanzierungslogik, um die Versorgung pflegebedürftiger Menschen abzusichern.
Die Rückkehr zum autoritären Denken durch die Regierenden und Abgeordneten, zeigt weiter eine Politik des Ausschlusses der Betroffenen und ist gleichzeitig respektlos gegenüber der Demokratie. Wir brauchen Antworten, die von den Bürgern verstanden und mitgetragen werden und ein Ende der Missachtung.
Es fängt bei der Wortwahl von Gesetzen an. Ein Beispiel ist die „Pflegeversicherung (SGB XI)“.
Mit der Überschrift wird die Akzeptanz erhofft. Der ausformulierte Text hält die Versprechen für die Interessengruppe, selten für den Bürger. 12Jahre wurde das Gesetz und die Ausführungsverordnungen wissenschaftlich mit dem Ziel diskutiert:
- Die zukünftig Pflegebedürftigen sollten den Anspruch erwerben in einer stationären anerkannten Einrichtung gepflegt zu werden. Im Gesetzgebungsverfahren wurde versprochen, dass mindestens 30% der notwendigen Plätze vorgehalten werden. Zum Start 1995 gab es 40 % der Plätze.
- Die Sozialausgaben sollten durch die Einführung minimiert werden. Die Entlastung beträgt zur Zeit über 66,6 Mrd. €.
- Die Arbeitnehmer müssen seit 1993 in einen neuen Sozial-Versicherungszweig einzahlen.
- Die neu zu gründenden Pflegekassen sollten der Garant der Umsetzung ohne eigene Befugnisse sein. Die notwendigen Kontroll- und Sanktionsmöglichkeiten wurden verwehrt. Die Abgeordneten und Länder haben sich formal aus der Verantwortung gestohlen. Der Bundestag greift zum Vorteil der Träger oft in das SGB XI ein. Die Länder verweisen auf die Verhandlungsmacht der Pflegekassen und der Träger.
Um das Ziel zu erreichen, wurde der Markt für Private Investoren und Betreiber geöffnet. Der Slogan „Privat vor Staat“ stand und steht Pate. Dieser Markt funktioniert einseitig in der Freiheit der Optimierung der Erlöse. Die notwendigen 30% der Bettplätze sind längst nicht mehr gegeben. Mancherorts gibt es keine 10%. Die Erlöse der Betreiber sind seit Anbeginn bei 42% der Pflegekassenausgaben. Die Gesamteinnahme beliefen sich 2024 auf rund 66,6 Mrd. €. In diesem Zusammenhang sei an die Äußerung des Ministers im Bundeskanzleramt erinnert.
Derzeit gibt es 6,7 Mio. anerkannte Pflegebedürftige, diese können sich um rund 900.000 = 13,4% Bettplätze bemühen. In zwei Jahren werden es 7 Mio. (Pflege-)Bedürftige sein. Wer wird/kann in der Kürze der Zeit eine Million Bettplätze erstellen, benötigt werden 2.100.000 stationäre Plätze. Bezeichnend ist die veraltete Darstellung. Eine verantwortungsvolle Zukunftsplanung sieht anders aus. Ankündigungen bleiben Worthülsen ohne Inhalt, rufen Antidemokraten auf den Plan.
Wir haben eine strukturelle Versorgungskrise.
Für jeden deutlich und medienwirksam soll an den Beschluss des Essener Stadtrates im Dezember 2024 erinnert werden. Jeder der den Notarzt ruft und nicht akut in die Klinik verbracht werden muss, zahlt die „Leer- oder Fehlfahrt“ des Rettungswagens (Eigenbeteiligungen an Rettungsdienstgebühren.) Hintergrund ist der Sparzwang der gesetzlichen Krankenkassen. Die Versicherten umgehen den Weg der langen Wartezeiten bei den Ärzten. Wer kennt nicht das Problem der Haus- und Fachärzte, der bereits fehlenden examinierten Pflegekräfte. Alle jammern aus ihrer finanziellen Sicht. Die betroffenen Bürger und Wähler sitzen, wenn es gut geht am Katzentisch, und dürfen mitberaten und sind gleichzeitig zur Verschwiegenheit verpflichtet. Eine wohlwollende Anhörung von ausgesuchten Verbänden ist keine Mitwirkung, keine notwendige Mitbestimmung über die zukünftigen Ausgaben der Beiträge.
Wir brauchen:
- Politiker, die nicht reflexartig mit wohlgesetzten Worten von Missständen ablenken oder diese nicht sehen wollen oder können.
- Bürger die ihre Sorgen und ihren Sachverstand in Netzwerke einbringen.
Konflikte verstehen und Probleme lösen
Umsteuern ist nötig und möglich, um die Kommunen vor einem Kollaps zu bewahren und um das Vertrauen in den Staat und die Politik wiederherzustellen. Versicherten Gelder ungeprüft direkt oder indirekt den Betreibern auszukehren, ist Verschwendung.
Wenn die Konflikte in breiter Diskussion der Bürger erarbeitet werden, sind die Probleme benannt und können einer Lösung zugeführt werden.
Es reichen keine kosmetischen Korrekturen mehr, um das Pflegeversicherungsgesetz zukunftsfähig zu gestalten. Die Verdoppelung der stationären Plätze innerhalb der nächsten drei Jahre ist nicht angestrebt noch umsetzbar. Das Pflegeversicherungsgesetz wird durch Arbeitnehmer und Rentner getragen. Ihnen steht damit eine nachvollziehbare Rechnungslegung seitens der jeweiligen Pflegekasse zu. Entnahmen der Regierungen für staatliche Aufgaben, Coronamaßnahme, Unversicherte, etc., sind verzinst kurzfristig zu erstatten.
Die bisher vereinbarten Wunschentgelte der Einrichtungsträger können eine Einsparung von 20 bis 30% erfahren. Wenn
- der Konzernvorbehalt nach HGB für Gesundheitseinrichtungen entfällt.
- Entgelte nur auf Grundlage nachgewiesener Kosten und der Verwendung der Einzeleinrichtung,
- nach der Stellungsnahme gem. § 85 Abs. 3 Satz 2 SGB XI vereinbart werden.
Es fehlt an klaren Wegen in und durch die Versorgung.
im nächsten Beitrag gehen wir der Frage nach:
Digital vor ambulant vor stationär!
