Schwerstkranke und sterbende Menschen haben Anspruch auf eine palliative Versorgung. Die Palliativmedizin hat das Ziel, die Folgen einer Erkrankung zu lindern ( Palliation ), wenn keine Aussicht auf Heilung mehr besteht.
Palliativversorgung kann überall geleistet werden, wo Menschen ihre letzte Lebensphase verbringen, zu Hause (ambulant) aber auch in stationären Pflegeeinrichtungen, in Krankenhäusern oder in stationären Hospizen.
Viele schwerstkranke Menschen haben den Wunsch, in ihrer letzten Lebensphase in ihrer häuslichen Umgebung zu bleiben. Der stetige Ausbau der ambulanten Palliativversorgung, wird dem weitestgehend gerecht. Schwerstkranke sterbende Menschen haben Anspruch auf spezialisierte ambulante Palliativversorgung, die sowohl palliativmedizinische als auch palliativ-pflegerische Leistungen umfasst. Wenn eine ambulante Versorgung im Haushalt oder in der Familie der beziehungsweise des Versicherten nicht mehr möglich ist, können Patientinnen und Patienten in stationären Palliativstationen versorgt werden. Möglich ist auch eine Versorgung in stationären Hospizen.
Sterbende Menschen brauchen die Gewissheit, dass sie in ihrer letzten Lebensphase nicht allein sind, sondern in jeder Hinsicht gut versorgt und begleitet werden.
Das Ende 2015 in Kraft getretene Hospiz und Palliativgesetz (HPG), in Ergänzung des Sozialgesetzbuches V (SGB V), fördert den flächendeckenden Ausbau der Palliativversorgung zu Hause, im Pflegeheim, im Hospiz und Krankenhaus.
Zu den wesentlichen Neuerungen zählt der neu geschaffene Anspruch auf individuelle Beratung und Hilfestellung (§ 39b SGB V). Die gesetzlichen Krankenkassen müssen ihre Versicherten nun bei der Auswahl und Inanspruchnahme von Leistungen der Hospiz und Palliativversorgung unterstützen (§ 27 Absatz 1 SGB V). Dabei sollen sie auch allgemein über Möglichkeiten persönlicher Vorsorge für die letzte Lebensphase, insbesondere zu Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung, informieren.
Um die finanzielle stationärer Kinder und Erwachsenenhospize zu stärken, stieg der Mindestzuschuss der Krankenkassen. Die bislang unterdurch- schnittlich finanzierte Hospize erhalten seither einen höheren Tagessatz pro betreuter Versicherter, beziehungsweise betreutem Versicherten. Die Kassen tragen heute 95 Prozent, statt wie bisher 90 Prozent der zuschussfähigen Kosten. Bei den Zuschüssen für ambulante Hospizdienste werden neben den Personalkosten nun auch Sachkosten (zum Beispiel Fahrkosten ehrenamt- licher Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ) berücksichtigt. Zudem wird ein angemessenes Verhältnis von haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sichergestellt.
Wie wird die ambulante Versorgung gestärkt?
Darüber hinaus kann eine häusliche Krankenpflege für die Palliativversorgung nunmehr länger als für die bisher möglichen vier Wochen verordnet werden. In ländlichen und strukturschwachen Regionen wird der Ausbau der sogenannten spezialisierten ambulanten Palliativversorgung gefördert. In Oberhausen gibt es seit Jahren zwei anerkannte ambulante Hospiz-Vereine.
Palliativmedizin
- umfasst die Behandlung und Betreuung von Patienten und deren Angehörige.
- ist die aktive, ganzheitliche Behandlung von Patienten mit einer fortschreitenden Erkrankung und einer begrenzten Lebenserwartung. Die Erkrankung kann nicht mehr geheilt werden.
Ziel ist der Erhalt der bestmöglichen Lebensqualität bis zum Tod.
In Oberhausen gewährleisten derzeit zwei ambulante Hospize die ganzheitliche Begleitung in der letzten Lebensphase, siehe Adressen.
Siehe auch die Buchbesprechung: „Patient ohne Verfügung„ von MathiasThöns