Koordinierung und Vernetzung der Patientenbeteiligung in NRW

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Ziel ist es, Patienteninteressen in unterschiedlichen Gremien auf Landes- und kommunaler Ebene gemeinsam wirksamer zu vertreten und so die Patientenvertretung insgesamt zu stärken.

Die Strukturen der Patientenbeteiligung in Nordrhein-Westfalen sind sehr vielfältig. Sie sind immer noch zu wenig bekannt und unvollständig miteinander vernetzt. Es ist wichtig, dass nicht nur die Interessen von Ärzt*innen, Krankenkassen, Krankenhausgesellschaften oder Pharmalobby in der Gesundheitspolitik Gehör finden, sondern auch die Interessen von Patient*innen. Koordinierung und Vernetzung sind in diesem Bereich wichtig, weil gute Patientenbeteiligung Transparenz darüber benötigt, wer an welchen Stellen im Gesundheitssystem hauptamtlich oder ehrenamtlich aktiv ist und welche gemeinsamen Interessen es gibt.

Seit 2004 ist die Patientenbeteiligung in Deutschland gesetzlich verankert. Dies hatte auch Auswirkungen auf Nordrhein-Westfalen: Die sogenannten maßgeblichen Patientenorganisationen auf Landesebene (VdK NRW, SoVD NRW, LAG SELBSTHILFE NRW, Gesundheitsselbsthilfe NRW, ZsL, Weibernetz, Verbraucherzentrale NRW, KOSKON und die Patientenstellen) gründeten den Koordinierungsausschuss NRW, um in Zukunft gemeinsam über die Entsendung von Patientenvertreter*innen in die Gremien der gemeinsamen Selbstverwaltung des Gesundheitswesens beschließen zu können.

Die gemeinsame Projektsteuerung der Koordinierungs- und Vernetzungsstelle der Patientenbeteiligung in NRW erfolgt durch

Kategorie(n): Bildung, Interessenvertretungen