des Bundes beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben
nicht bekannt
50964 Köln
0800 546 546 5
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Die Mitarbeiter*innen des Servicebüros sind über unsere Beratungshotline 0800 546 546 5 Montags-Donnerstag von 9-15 Uhr für Sie erreichbar. Hier erhalten Sie eine erste Einschätzung zu Ihrem Diskriminierungsfall und Hinweise, wie Sie weiter vorgehen können.
Auf schriftliche Anfrage informieren Jurist*innen über Ihre Rechte und wie Sie diese geltend machen können. In Fällen, die sich für eine gütliche Einigung eignen, können Sie Berater*innen um eine Stellungnahme bitten und damit eine Beilegung des Konflikts anstreben.
Das Beratungsangebot kann eine anwaltliche Einzelfallberatung nicht ersetzen. Es besteht keine Möglichkeit zur Akteneinsicht oder Beweisführung. Die Berater*innen können Ihnen aber sagen, ob es weitergehende Unterstützungsmöglichkeiten vor Ort gibt. Das können zum Beispiel Beratungsstellen sein, die mit Anwält*innen zusammenarbeiten oder die Sie als Beistand in Gerichtsverfahren begleiten können.
Siehe dazu auch den Beitrag:
Sozialreformen sind notwendig
Kategorie(n): Behörden, Beratung für das Leben im Alter