Herzogtum Kleve; 1092 wird der Name „Cleve“ erstmals urkundlich erwähnt. Am 23. April 1816 wurde der Kreis Kleve als einer von 29 Kreisen der Provinz Jülich-Kleve-Berg, der späteren Rheinprovinz. Heute der nördlichste Teil des Regierungsbezirkes Düsseldorf.
Seniorenbeiräte
Stadt Kleve – 16 Mitglieder im Generationenbeirat
Kreis Kleve – 38 Mitglieder
Die Kreisseniorenvertretung Kleve ist ein kreisweiter Zusammenschluss aller kommunalen Seniorenvertretungen im Kreis Kleve. Sie besteht aus je zwei Mitgliedern aus jeder Kommune im Kreis Kleve und je einem Mitglied der Fraktionen/Gruppen des Kreistages Kleve. Mindestens zweimal im Kalenderjahr findet eine ordentliche Sitzung der Kreisseniorenvertretung statt. In die Hauptsatzung des Kreises wurde mit dem 1.12.2020 eingefügt:
§ 15 a Seniorenvertretung
(1) Die demografische Entwicklung im Kreis Kleve und damit einhergehend die wachsende Anzahl von Seniorinnen und Senioren in den Kommunen machen es erforderlich, die Interessen dieser Menschen verstärkt wahrzunehmen. Sie sollen die politische Willensbildung mitgestalten und ihre Interessen auch auf überörtlicher Ebene zur Geltung bringen. Vor dem Hintergrund der politischen Teilhabe nach § 27a GO NRW wird im Kreis Kleve unter Beteiligung der im Kreis Kleve bestehenden kommunalen Seniorenvertretungen eine ehrenamtliche Kreisseniorenvertretung gegründet.
(2) Die Kreisseniorenvertretung hat den Kreistag, die weiteren Ausschüsse und Gremien sowie die Verwaltung in allen Fragen, die die Belange der Seniorinnen und Senioren berühren, zu beraten, zu unterstützen und zum Wohle der Seniorinnen und Senioren mitzuwirken.
(3) Die Tätigkeit der Kreisseniorenvertretung richtet sich nach der vom Kreistag beschlossenen Satzung.
Kreis Kleve | Einwohner | Seniorenbeirat | |
Stadt Kleve | 50.301 | bis 2020 | |
Stadt Emmerich | 30.775 | 1 | Mitglieder |
Stadt Geldern | 33.862 | 1 | Mitglieder |
Stadt Goch | 33.804 | 1 | Beratung |
Issum, | 11.929 | 1 | Adresse |
Stadt Kevelaer | 28.018 | 1 | Mitglieder |
Stadt Rees | 21.052 | 1 | Mitglieder |
Stadt Straelen, | 16.230 | 1 | Mitglieder |
Uedem | 8.286 | 1 | Mitglieder |
Weeze | 11.208 | 1 | Adresse |
Seniorenbeiräte | 230.465 | 10 | |
Stadt Kalkar | 13.884 | neu 2020 | Mitglieder |
Bedburg-Hau | 12.996 | Mitglieder | |
Kerken | 12.548 | ./. | |
Kranenburg | 10.719 | 6 Senioren- | Stuben |
Rheurdt | 6.515 | ||
Wachtendonk | 8.129 | ||
übrige | 16.154 | ||
Einwohner Gesamt | 311.410 |
Wohn- und Betreuungsangebote
Altenpflegeeinrichtungen 31.12- | 2019 52 | 3.266 Plätze | 2021 54
| 3.380 Plätze |
Eingliederungshilfeeinrichtungen | 12 | 1.296 Plätze | 12 | 1.269 |
Kurzzeitpflegeeinrichtungen | 4 | 72 Plätze | 2 | 23 |
Tagespflegeeinrichtungen | 15 | 206 Plätze | 22 | 312 |
Hospize | 2 | 21 Plätze | 2 | 26 |
anbieterverantwortete Wohngemeinschaften | 26 | 173 Plätze | 29 | 185 |
anerkannt Pflegebedürftige
Pflegebedürftige
per 31.12. (2019 = 19.563) 2021 = 20.778
Davon waren in Einrichtungen untergebracht = (3.126) 3.138)
In der Häuslichkeit mussten (16.437 = 84.02 %) 17.640 = 84,9% gepflegt werden, doch nur 4.521 erhielten fachliche Unterstützung. Die Kurzzeitpflegeplätze wurden abgebaut, Tagespflege zugebaut. Die Investitionskosten werden den Einrichtungen erstattet.
WTG-Aufsicht
mit Ansprechpartner, Telefon und Informationen über die Regelprüfungen der Einrichtungen. Diese können nach Kommunen sortiert werden. Die Berichte sind nicht aussgekräftig. Es gibt keinen Hinweis auf Bewohnerbeiräte.
Ausschuss für Arbeit, Gesundheit, Soziales und Demografie
besteht aus 16 stimmberechtigten Parteienvertreter
Kommunale Pflege und Gesundheitskonferenz
Um eine sachgerechte Beteiligung der kreisangehörigen Städte und Gemeinden zu gewährleisten, den Vorgaben des neuen Gesetzes zu entsprechen und um im Übrigen die Arbeitsfähigkeit der KPGK nicht durch eine zu große Teilnehmerzahl zu belasten, hat sich die Verwaltung mit den Bürgermeistern der Kommunen darauf verständigt, dass diese mit insgesamt einem festen Teilnehmerplatz in der KPGK vertreten sein werden. Das Entsendungsrecht zu den Sitzungen obliegt dem jeweiligen Vorsitzenden der „Konferenz der Bürgermeister und des Landrates“. Wer konkret entsendet wird, kann dann auch themen- und situationsbedingt wechseln. Die Sitzungsunterlagen und Niederschriften werden allen Kommunen zur Kenntnis gegeben. Ob durch diese gefilterte Transparenz die Zukunft der Senioren, wie vom Land vorgesehen, gestaltet werden kann oder nur wahrgenommen werden soll? Die Durchführungsverordnung des Landes zu § 8 APG.
Kreistagsinformationssystem
Wir wollen mit dieser Homepage Anregungen und Hilfestellung geben, damit die Belange der Senioren gesehen und eingebracht werden können. >>>Zurück zu Senioren in Kommunen“<<<