Die Leistungen der Pflegeversicherung für Pflegebedürftige des Pflegegrades eins ( 1 ) konzentrieren sich darauf, die Selbstständigkeit der Betroffenen durch frühzeitige Hilfestellungen möglichst lange zu erhalten und ihnen den Verbleib in der vertrauten häuslichen Umgebung zu ermöglichen.
Nutzen Sie die Unterstüzungsmöglichkeiten