Missverstandene Versicherung
„behaupten“ und „erwarten“ Angegebene Leistung: Es handelt sich um vom Träger angegebene Qualitätsbeschreibungen als Mindeststandards, die von der Landespflegekassen erwartet und vorausgesetzt werden aber nicht unabhängig im Vorfeld überprüft wurden und später nicht eingefordert auch nicht gerügt werden. Durch die fehlenden Angebote herrscht „Treu und Glauben“. Der Gesetzgeber reagiert auf behauptete, fehlende Erlöse, ohne Kontroll-… » weiterlesen: Missverstandene Versicherung