Investitionskosten, der sogenannte Kaltmietanteil. Die rechtliche Grundlage ergibt sich aus § 82 Absätze 3 und 4 SGB XI. Jede durch die Pflegekassen genehmigte Pflegeeinrichtung erhält in NRW durch einen Verwaltungsakt* der Landschaftsverbände die anerkennungsfähige Höhe für das Pflegewohngeld bestätigt. » weiterlesen: Pflegewohngeld, für anerkannte Investitionskosten einer Pflegeeinrichtung
Investitionskosten
Newsletter 19. KW
Ein schönes Wochenende Aktueller Beitrag „Pflegewohngeld, für anerkannte Investitionskosten einer Pflegeeinrichtung„ Investitionskosten, der sogenannte Kaltmietanteil. Die rechtliche Grundlage ergibt sich aus § 82 Absätze 3 und 4 SGB XI. Jede durch die Pflegekassen genehmigte Pflegeeinrichtung erhält in NRW durch einen Verwaltungsakt* der Landschaftsverbände die anerkennungsfähige Höhe für das Pflegewohngeld bestätigt. Weiterlesen demnächst im Mai Wie finde… » weiterlesen: Newsletter 19. KW