Sozialwohnungen für wen?

Alle Parteien reden und fordern den Bau von Sozialwohnungen. Wer kennt die Wohnungsgrößen die gefördert werden sollen? Wer darf einziehen? Lapidar heißt es: „Die angemessene Wohnungsgröße bestimmt sich im SGB II (Hartz IV) nach Wohnraumgrößen für Wohnberechtigte im sozialen Mietwohnungsbau.“

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