Nach Angaben der Alzheimer Gesellschaften leben in NRW rund 300,000 Menschen mit der Diagnose Demenz.
In Betreuungseinrichtungen wird oft ein Sturz der meist betagten und orientierungslosen Patienten zum Anlass für die sogenannte Fixierung genommen. Mit der Begründung, um das Verletzungsrisiko zu mindern, werden die Betroffenen etwa mit Gurten oder Bettgittern gesichert. Bevor eine Pflegekraft in einem Pflegeheim oder einem Krankenhaus einen Patienten fixieren darf, muss ein Gericht die Maßnahme bewilligen, soweit nicht der Bewohner einsichtig ist oder der Betreuer zustimmt.
Laut NRW-Justizministerium wurde im Jahr 2015 durch den Richter insgesamt 9.527 Mal entschieden, dass Patienten fixiert werden dürfen. Zahlen für 2016 und 2017 liegen noch nicht vor. Im 2010 waren es noch doppelt so viele Bewilligungen, doch der Trend kann sich durch fehlende und oft überforderte Pflegekräfte wieder umkehren. Auch der heutige NRW-Ministerpräsident Armin Laschet ( CDU) sagte, dass freiheitseinschränkende Maßnahmen so weit wie möglich vermieden werden müssten. Der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste betonte, dass stets die Maßnahme gewählt werde, die den Patienten am wenigsten einschränke und dass Fixierungen mittlerweile relativ selten geworden seien. Nach Einschätzung der Pflegeexperten findet langsam eine Veränderung in den Köpfen statt. Aber bei vielen Pflegenden ist noch der Irrglaube im Kopf, dass man die Patienten mit der Fixierung schützt. Fesselungen sind heute nicht mehr in Heimen vorzufinden. Eine freiheitseinschränkende Massnahme ist bereits gegeben, wenn gegen den Willen das Bettgitter hochgestellt wird.
Wie Alternativen aussehen können, ist im Johanniter Haus in Oberhausen zu beobachten.
Dort verzichtet man nach Angaben von Leiter Wolfgang Bolten auf Fixierungen. Wir legen beispielsweise Matratzen auf den Boden. Das sieht zwar nicht schön aus, aber so kann der Bewohner nicht aus dem Bett fallen.
Hilfreich und weiterführend ist die Information: Selbstbestimmung stärken – Fixierungen vermeiden.