Was bedeutet eigentlich Betreutes Wohnen?

Die meisten Menschen möchten nicht in ein Pflegeheim ziehen. Eine Alternative hierzu kann das betreute Wohnen darstellen, das sich zunehmender Beliebtheit erfreut. Allein in Oberhausen gibt es mittlerweile mehr als 70 Anbieter.

Was genau betreutes Wohnen meint, ist den meisten Menschen, die auf der Suche nach einer geeigneten Wohnform für ihren Lebensabend sind, aber nicht klar. Das liegt auch daran, dass diese Wohn- und Pflegeform nicht klar definiert ist. Betreutes Wohnen ist ein Überbegriff für viele Arten von Unterkünften, die gemeinsam haben, dass neben dem Wohnraum auch bestimmte Serviceleistungen Bestandteil des Vertrags sind.

Erwartungen und Wirklichkeit driften daher häufig auseinander. Der gemeinnützige BIVA-Pflegeschutzbund betreibt einen telefonischen Beratungsdienst. Aus den mehr als 3.000 Anfragen pro Jahr wissen wir, dass viele Menschen eine sehr hohe Erwartungshaltung an die Leistungen des betreuten Wohnens haben, die nicht erfüllt werden können. Eine Rund-um-die-Uhr-Betreuung wie im Heim, die nur im Bedarfsfall zum Tragen kommt, kann es nicht geben.

Für wen kann „Betreutes Wohnen“ eine Alternative sein?

Eine Einrichtung des betreuten Wohnens ist für alle Menschen überlegenswert, die aus Altersgründen vorsorglich umziehen möchten. Für sie bietet sie einen leichten Einstieg in altersgerechtes Wohnen. Man hat die Möglichkeit, sich eine neue Wohnung in schöner Atmosphäre und in guter Gesellschaft anderer Menschen in demselben Lebensabschnitt auszusuchen. Dass sich in diesen Wohnformen normalerweise Menschen finden, die noch nicht pflegebedürftig sind, macht es in vielen Fällen leichter, sich dafür zu entscheiden. Man muss sich nicht gleich mit allen Aspekten von Pflegebedürftigkeit auseinandersetzen, die man in einem Pflegeheim vor Augen geführt bekommt. Viele berichten davon, sich nicht selbst „pflegebedürftig zu fühlen“.

Oft ist das betreute Wohnen an ein Pflegeheim angegliedert und befindet sich auch in räumlicher Nähe hierzu. Das ermöglicht einem, auch für den Fall einer gesundheitlichen Verschlechterung in seinem Lebensumfeld zu bleiben.

Die Bandbreite an Angeboten, die man dazubuchen kann, ist sehr groß. Betreutes Wohnen kann somit eine passgenaue und flexible Lösung für eine bestimmte Lebensphase sein. Dies setzt voraus, dass man sich detailliert mit den Leistungen beschäftigt und genau weiß, was man braucht. Andernfalls bekommt man schlimmstenfalls eine teuer bezahlte Wohnung mit 24-Stunden-Rezeption und unpassenden Leistungen.

„Service-Wohnen“ statt betreutes Wohnen

Betreutes Wohnen ist kein klar definierter Begriff und wird lediglich in Abgrenzung zur stationären Pflege verwendet. Hinzu kommt: Anders als ein Pflegeheim unterliegt das betreute Wohnen in der Regel nicht der staatlichen Kontrolle durch die Heimaufsicht. Das Betreute Wohnen ist vom Schutzbereich des Gesetzes ausgenommen. Das ist politisch auch so gewollt, das Angebot richtet sich an Menschen mit geringer Abhängigkeit. Das bedeute, dass anders als im Pflegeheim die Bewohner nicht der Obhut des Anbieters unterliegen. Das ist das Ergebnis eines Abwägens zwischen Freiheit und Sicherheit. Da der Begriff falsche Erwartungen weckt, sollte man besser von „Service-Wohnen“ sprechen. Bei dem Begriff Betreutes Wohnen haben viele Menschen die Vorstellung: „Da kommt jemand und sorgt für mich.“ Das ist aber meistens nicht der Fall. Meist besteht die allgemeine Betreuung lediglich aus einem Notruf und in Hausmeisterdiensten.

Stattdessen wird ein Mietvertrag abgeschlossen, der meist mit einem zusätzlichen Service-Angebot verknüpft wird. Service-Wohnen ist ein Überbegriff für viele Arten von Unterkünften. Meist werden die Serviceleistungen pauschal abgerechnet, das heißt, dass man sie unabhängig davon, ob man sie tatsächlich nutzt, bezahlen muss. In der Regel sind die Verträge, der Mietvertrag und der Servicevertrag, nicht zu trennen, so dass nur die Entscheidung bleibt, entweder in das gesamte Paket einzuwilligen oder eben nicht zu unterschreiben.

Worauf sollte man achten?

Informieren: Unabhängige Informationen hierzu gibt es auf der Website des BIVA-Pflegeschutzbundes www.biva.de. Hilfe dabei, die beste Wohnform für die individuellen Bedürfnisse zu finden, bietet die Wohnberatung der Stadt Oberhausen. Aber auch der 12. Seniorentag 28.-30 Mai 2018 in Dortmund.

Vergleichen: Ein Vergleich verschiedener Anbieter bzw. verschiedener möglicher Verträge eines Anbieters lohnt sich. Eine Klausel, auf die man in jedem Fall achten sollte, betrifft das, was passiert, wenn Pflegebedürftigkeit eintritt. Viele Anbieter behalten sich nämlich vor, in einem solchen Fall selbst über den Verbleib des Mieters zu entscheiden. Zumindest die Konsultation eines Arztes sollte notwendig und vertraglich vereinbart sein.

Vertrag prüfen: Man sollte immer genau auf die Vertragsgestaltung achten, insbesondere ob das Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz (WBVG) mit seinen Schutzbestimmungen für doppelt abhängige hilfebedürftige Menschen greift oder „nur“ das Mietrecht einschlägig ist. Im Streitfall kann die bessere Rechtslage für den Verbraucher nach dem WBVG einen großen Unterschied ausmachen. Vertragsprüfungen bietet der BIVA-Beratungsdienst.

Hilfe holen bei Problemen: Ansprechpartner bei Problemen ist die WTG-Behörde (früher Heimaufsicht) – falls das WBVG gilt und sie zuständig ist. Hilfesuchende haben immer die Möglichkeit, sich an den BIVA-Beratungsdienst zu wenden.

geschrieben und erschienen in silbergrau- Ausgabe 15 Frühjahr/Sommer 2018 Seite 6f 

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Wird fortgesetzt: Die Senioren-WG / Wohnformen im Alter – 01 –

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