Digitalisierung kann im (Pflege)Alltag unterstützen und soziale Teilhabe ermöglichen

Digitalisierung ist in aller Munde, wer kennt nicht die Datenschutzgrundverordnung, die elektronische Gesundheitskarte seiner Krankenkasse. Welcher Versicherte hat sich mit den sinnvollen Einsatzmöglichkeiten bereits beschäftigt. Wer weiß, dass die Datenschutzgrundverordnung zu unserem Schutz, nach den Aufdeckungen von Edward Snowden, nach drei Jahren der Diskussion im Europäischen Parlament im Sinne der Verbraucher  verabschiedet wurde.

Um nicht über alle Aspekte gleichzeitig und damit letztlich über nichts zu diskutieren, bedarf es einer gewissen Differenzierung. Denn ein Nutzen für das System und die Betroffenen ist nicht direkt ersichtlich, oder mal unklar und dann wieder zu verneinen. Was auch generell für die Gesundheitskarte gilt.

In vielen Fällen geht es primär um logistische Unterstützung, was allerdings als Verkaufsargument nicht sehr zugkräftig ist. Deshalb werden besonders gesundheitliche Vorteile für die Patienten geltend gemacht. Dazu muss bedacht werden: Big Data bringt ein grundlegendes Problem mit sich; argumentiert wird, die Daten sind zur Unterstützung der einzelnen Entscheidung notwendig, nur so kann im Bereich von Algorithmen, Maschinen-lernen und künstlicher Intelligenz (KI) eine brauchbare Aussage getroffen werden. Wenn tatsächlich auf aktuelle, sich in Echtzeit verändernde Daten zugegriffen wird, macht dies die einzelne Entscheidung später unüberprüfbar, weil sich die ihnen zugrunde liegenden Daten laufend verändern  – und die Algorithmen möglicherweise auch. Der Dumme ist dann der Einzelne, er kann die Fehldiagnose, die Fehlbehandlung oder gar fehlende Behandlung nicht beweisen.

Wir müssen gemeinsam darauf achten, dass der ökonomische Vorteil, der Datenkapitalismus, uns nicht nur als Datenlieferant und Zahlmeister sieht. Die Menschlichkeit, die Zuneigung, trägt zum notwendigen Wohlbefinden bei.

Blick in das europäische Ausland

Estland  

Estland besitzt ein umfassendes E-Service- System, das über die Jahre bewusst und schrittweise erweitert wurde. Verbindendes Glied der Systeme ist ein Hintergrund-Netzwerk (X-Road), das von allen Applikationen als Basis genutzt wird. Die ID-Karte („Ausweis“) ermöglicht elektronische Unterschriften und dank zweier PIN-Codes die sichere Identifikation der Bürger. Es wird nur der Zugriff auf die Daten, die benötigt werden, erlaubt und die Haltung von doppelten Datensätzen verhindert. Die Datenverwaltung wird also deutlich einfacher.

Keine zentrale Stelle hat dabei Zugriff auf alle Daten. Sie werden durch eine der „Blockchain“ ähnliche Technologie geschützt und existieren damit nicht gesammelt, sondern sind kleinstteilig zerstückelt und über verschiedene Server verteilt. Das hier angewandte System wird unter anderem auch von der NATO und dem US-Verteidigungsministerium benutzt.

Dänemark

Dänemark ist neben Estland eine der führenden Nationen in der Entwicklung von elektronischer Verwaltung und damit auch von E-Health. Auch die dänische Lösung ist dezentral. Die Vernetzung der Vorläufersysteme wurde auf nationaler Ebene vorangetrieben, der Einfluss der fünf Verwaltungsbezirke ist allerdings nicht zu übersehen. 

Österreich

In Österreich läuft der Auf- und Ausbau des E-Health-Systems seit 2005, als die e-card, die elektronische Krankenversicherungskarte, eingeführt worden ist. Sie ermöglicht eine bargeldlose Inanspruchnahme von Gesundheitsservices und erleichtert die Administration für Ärzte, Krankenhäuser, Versicherungen und Patienten. Die e-card ist auch die Basis für die elektronische Gesundheitsakte (ELGA). ELGA steht allen Menschen im Gesundheitssystem sowie Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen, Apotheken und Ärzten zur Verfügung. 

Deutschland

Die elektronische Gesundheitskarte (eGK) ist seit dem 1.1.2014 der allein gültige Versicherungsnachweis. Die eGK ist als visuelles Identifikationsmerkmal mit einem Lichtbild versehen und verfügt über einen Prozessorchip mit Verschlüsselungsfunktion. Dieser bietet eine Vielzahl von Speichermöglichkeiten und unterstützt unterschiedliche Funktionen und Anwendungen. Noch ist die Akzeptanz bei Ärzten und Apotheken in 2019 nicht gegeben.

Der Versicherte behält durch den Datenschutz und die Datensicherheit die Hoheit über seine Daten und bestimmt, welche der freiwilligen Anwendungen er mittels seiner Gesundheitskarte nutzen möchte und wer Zugriff dazu hat. Doch kennt er die Möglichkeiten, die Vor- und Nachteile.

Ein aktuelles Glossar mit den im Zusammenhang mit der Einführung der elektronischen Gesundheitskarte und dem Aufbau der Telematikinfrastruktur verwendeten Begriffen kann von der Homepage der www.gematik.de abgerufen werden.

Wir hoffen Anregungen zur notwendigen Diskussion geliefert zu haben. Wir freuen uns auf neue Argumente und Anregungen, laden zur Mitarbeit ein. 

Digitalisierung braucht Zivilgesellschaft