Vollmachten als Vorsorgepaket

Schnell wird man als dement abgestempelt, deshalb frühzeitig handeln und vorsorgen!

Wer kennt sich in dem Wirrwarr der Formulare schon aus. Wir wollen die unterschiedlichen Formen und Anlässe der Vollmachten aufzeigen. Wer sicher die Form wahren will, der sollte einen Notar aufsuchen und das gesamte Vorsorgepaket beraten und beurkunden lassen. Doch bevor der Schritt getan wird, muss man/frau sich über die Tragweite und die eigenen Wünsche im Klaren sein. Diese sollten schriftliche, auch als Gedächtnisstütze, formuliert werden. Zum Abschluss sollte das Dokument zur eigenen Sicherheit nicht nur eigenhändig unterschrieben werden, Ort und Datum dürfen nicht fehlen. Schnell wird man als dement abgestempelt, haben Sie diesbezüglich sorgen, lassen sie den Hausarzt ihre Fähigkeiten bescheinigen. Nur solange Sie nicht dement sind, können Sie frei entscheiden.  Unsere Gedankenstützen!

Vorsorgevollmacht

Eine allgemeine Einführung:

Ab dem 1.1.2023 gilt ein neues Recht. Eine Vorsorgevollmacht regelt im Voraus, welche Dinge im Bedarfsfall von welcher Vertrauensperson zu regeln sind. Sie bevollmächtigt eine oder auch mehrere Personen, für Sie als Betroffenen Entscheidungen zu treffen. Regeln Sie was wird, wenn ich auf die Hilfe anderer angewiesen bin?

  • Wer handelt und entscheidet dann für mich?
  • Wer kümmert sich um meine Wohnung und um meine Bankangelegenheit?
  • Wer entscheidet bei medizinischen Maßnahmen wie beispielsweise Operationen?

Eine Vollmacht tritt nur dann in Kraft, wenn der Betroffene die persönlichen Entscheidungen nicht mehr treffen kann. Nicht immer ist die eine fürsorgende Person gerade da, wenn sie gebraucht wird. Deshalb denken Sie vorsorglich an mehrere Personen.  Wenn Sie keine Vorsorge mit klarem Verstand treffen, besteht die Gefahr einer gerichtlichen Bestellung einer Person, dies dauert seine Zeit.

In der Regel kann eine ausführliche Vorsorgevollmacht damit die gerichtliche Bestellung eines Betreuers überflüssig machen (Näheres zur gesetzlichen Betreuung können Sie in diesem Artikel lesen). Weiterhin sichert die Vollmacht auch die die Durchsetzung des Patientenrechtes bei Gesundheitsangelegenheiten. Die gesetzliche Grundlage finden Sie im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) in §§ 164 ff. und §§ 662 ff. BGB.

Wichtig zu wissen: es kann 

  • eine Generalvollmacht oder
  • eine Vollmacht auf einzelne Bereiche (Gesundheit, Vermögen, Aufenthalt etc.) verfasst werden.

Die Generalvollmacht gilt zur Vertretung in allen persönlichen Angelegenheiten. Alternativ kann sie aber auch auf einzelne Bereiche beschränkt werden. Außerdem können einzelne Bereiche auch einzelnen Personen zugeordnet werden.

Mögliche Bereiche sind:

  • Die Bestimmung des Aufenthaltsorts,
  • Die Übernahme von Kommunikation mit Behörden,
  • Die Abwicklung von Vermögensangelegenheiten und
  • Die Gesundheitsfürsorge.

So kann eine Person beispielsweise für Behördenangelegenheiten zuständig sein und eine andere für medizinische Aspekte, also die Gesundheitsfürsorge. Es empfiehlt sich jedoch, dass die einzelnen Personen jeweils über die anderen informiert werden.

Eine Beratung und Beglaubigung kann auch bei der Kommune erfolgen. Ist ein Haus, also Grund und Boden, zu vererben, wird noch oft an den Notar verwiesen. Ein Muster und mehr.

Patientenverfügung 

Was passiert, wenn man bei einem medizinischen Notfall, wie beispielsweise nach einem schweren Unfall, nicht mehr entscheiden kann, welche medizinischen Behandlungen man wünscht und welche man ausschließt? Wie kann man dafür Sorge tragen, dass der eigene Wille berücksichtigt wird?

Die Patientenverfügung richtet sich

  • an das behandelnde medizinische Personal.
  • Zusätzlich kann eine Patientenverfügung ebenso Weisungen und Bitten bezüglich der Durchsetzung und Auslegung der Patientenverfügung enthalten, die an einem bevollmächtigten Vertreter gerichtet sein können.

Betreuungsverfügung

Reicht warum auch immer scheinbar oder tatsächlich die Vorsorgevollmacht nicht aus, wird die Einrichtung einer gesetzlichen Betreuung angestrebt. Dies geschieht beim und durch das Vorsorgegericht. Eine Betreuung wird dann eingerichtet, wenn eine Person ihre Angelegenheiten beispielsweise wegen einer psychischen Krankheit oder einer geistigen, seelischen oder körperlichen Behinderung gar nicht oder nur noch teilweise erledigen kann und keine weitere Person dazu beauftragt hat. Welche Aufgabenkreise fallen unter eine gesetzliche Betreuung?

Das Aufgabenfeld der Betreuung wird vom Vormundschaftsgericht auf Antrag festgelegt und kann einzelne oder auch alle Bereiche der folgenden Beispiele umschließen: 

  • Vermögensangelegenheiten: beispielsweise die Vermögensverwaltung zur Sicherung des Lebensunterhaltes und Geltendmachung von Ansprüchen.
  • Aufenthaltsangelegenheiten: zum Beispiel den Umzug in eine andere Wohnform (wie ein Pflegeheim) oder freiheitsentziehende Maßnahmen.
  • Gesundheitsangelegenheiten und Heilbehandlung: das meint allgemeine Entscheidungen zu ärztlichen Maßnahmen, beispielsweise die Einwilligung in Untersuchungen und Operationen und die Regelung bei einer Krankenhauseinweisung. 
  • Wohnungsangelegenheiten: meinen zum Beispiel die Auflösung der Wohnung und die Mietzahlung. Dies gilt als gesonderter Aufgabenkreis.
  • Post- und Fernmeldeangelegenheiten: beispielsweise das Entgegennehmen und Öffnen von Post. Auch dies ist ein besonderer Aufgabenkreis.
  • Vertretung gegenüber Behörden, Klinik- und Heimleitung: dies meint beispielsweise die Vertretung bei etwaigen Klagen.

Wer kann Betreuer sein

Der vom Gericht bestellte (Berufs-)Betreuer muss zwar gewisse Kriterien erfüllen, Fähigkeiten sind nicht nachzuweisen. Es kann aber sein, dass er für den Betroffenen eine völlig fremde Person ist. Da eine Betreuung aber immer auch ein enges Vertrauensverhältnis darstellt, sollten nach § 1897 BGB bei der Auswahl des Betreuers durch das Gericht die Wünsche des Betroffenen berücksichtigt werden.

Wichtig zu wissen:

Das Verfahren kann durch die Antragstellung des Betroffenen oder auf Anregung Dritter (die Interessen sind hier vielfältig) stattfinden. Formal ist die Lesart: Die Wahl der Aufgabenkreise orientiert sich an einer persönlichen Anhörung des Betroffenen und an einem Gutachten. Der Betreuer wird nach seiner Eignung und dem Vorliegen einer Betreuungsverfügung gewählt. Das Verfahren dauert generell 4 bis 6 Wochen. Am Ende des Verfahrens erhält der Betreuer eine Urkunde, womit die Betreuung in Kraft tritt. Die auftretenden Kosten bei Gericht und der Betreuung selbst, orientieren sich an dem Vermögen des Betroffenen.

Es empfiehlt sich eine Betreuungsverfügung, schreiben sie auf, wen Sie für (einen) geeignete(n) Betreuer halten. So können Sie die Einsetzung des Betreuers maximal beeinflussen. Es schließt sich der Kreis zur Vorsorgevollmacht und der Patientenverfügung.

Zum Schluss

Was nutzt die Vorsorge, wenn diese geheim bleibt. Reden Sie mit den Angehörigen und Freunden. Geben Sie Ihnen eine Abschrift. Vermerken Sie den Aufbewahrungsort. Prüfen Sie den Inhalt von Zeit zu Zeit. Wenn Sie Vollmachten anpassen, denken Sie an das Datum und die Unterschrift. Die notariellen Urkunden werden hinterlegt und Sie erhalten einen Ausweis des Zentralen Vorsorgeregisters.