Zukünftig wieder Gemeindeschwestern

„Der Traum ist der königliche Weg zu unserer Seele“ Siegmund Freud

Mit der Zuspitzung des Mangels von Pflegefachkräften und der unterschiedlichen Entlohnung werden ambulante Dienste aus wirtschaftlichen Gründen den Betrieb einstellen. In Oberhausen sind 2019 43 ambulante Dienste gemeldet. Die aktuelle Preisliste der Anbieter zeigt große Spannbreiten auf. Derzeit gibt es 15 Tagespflege-Einrichtungen mit 223 Plätze für 8.000 anerkannt Pflegebedürftige. Die Tagespreise finden Sie >> hier <<   Wer sich heute um die ambulante Hilfe bemüht, braucht Geduld, ebenso bei der Suche nach einen Platz in der Tagespflege und noch schwieriger sind Plätze in der Kurzzeitpflege zu finden. Derzeit müssen in Oberhausen mehr als 82 Prozent der anerkannt Pflegebedürftigen zu Hause gepflegt werden und nicht einmal 40 Prozent können derzeit von ambulanten Diensten unterstützt werden. Würde Oberhausen wie Bottrop eine aktive Altenhilfeplanung betreiben, bleibt das Problem der fehlenden Hilfe.

-Ambulant vor Stationär- gilt mit dem Pflegeversicherungsgesetz aus 1994 (SGB XI). Die Politik nahm dies zum Anlass, sich aus der ambulanten Pflege, einschließlich der Teilstationären Angeboten (Tages- Kurzzeitpflege) zu verabschieden. Bundes- und Landesgesetze sind theoretische Vorgaben. Solange in der Kommune die Seniorenpolitik nicht aufgenommen, von den Ratsmitgliedern gesehen und umgesetzt wird, gehen die Ansprüche der Pflegebedürftigen ins Leere, die Pflegekassen sparen bis zu 80 Prozent der teilstationären Jahresleistungen.

Baden-Württemberg ist weiter.

In drei Kommunen: Gemeinde Neuweiler im Landkreis Calw, Rheinfelden (Landkreis Lörrach); kreisfreie Stadt Ulm wurde 2014-2017 ein Projekt umgesetzt, mit dem Ziel einer Verbesserung der Kooperationsstrukturen über unterschiedliche Handlungsfelder wie Pflege, Gesundheit, soziale und kulturelle Infrastruktur, Mobilitätsangebote hinweg.

So lange und so gut wie möglich selbständig zu Hause leben zu können, das ist ein zentraler Wunsch älterer Menschen und zugleich ein zentrales Ziel der Gesundheits- und Sozialpolitik in Deutschland (Institut für Demoskopie Allensbach, 2012). Selbständige Lebensführung, Lebensqualität und Teilhabe im Alter werden zum einen vom Verhalten, den Kenntnissen, den Ressourcen und der Motivation des Einzelnen beeinflusst, sein Leben gesundheitsfördernd zu gestalten. Zum anderen kommt der Kommune als Ort der Lebensführung hier eine besondere Bedeutung zu.

Neben den individuellen Faktoren sind selbständige Lebensführung, Lebensqualität und Teilhabe im Alter maßgeblich von kommunalen Rahmenbedingungen und Angeboten sowie den sozialen Netzwerken am Wohnort geprägt. Je älter ein Mensch wird, desto stärker konzentriert sich sein Aktionsradius auf die Wohnung und das angrenzende Wohnumfeld mit seinen Rahmenbedingungen.

Konkrete Fragen stellen sich für den Einzelnen, für Familien und Angehörige:

  • Welche relevante Infrastruktur ist in unserem Wohnumfeld vorhanden?
  • Welche Freizeit- und Kulturangebote gibt es?
  • Welche Leistungen können im Sozial-, Pflege- und Gesundheitswesen beansprucht werden?
  • Wer kann dazu fundiert und bedarfsorientiert beraten?

Kommunen stehen aktuell und zukünftig vor besonderen Herausforderungen des demografischen Wandels. Der zunehmende Anteil älterer und hochaltriger Bürgerinnen und Bürger erfordert gerade in den Gemeinden, Städten und Landkreisen – also vor Ort – Antworten und Entwicklungen im Hinblick auf den Wunsch der Menschen, so lange und so gut wie möglich im eigenen Zuhause selbstständig leben zu können.

Neue, passende und angemessene Angebote zur Information, Beratung, Unterstützung und Versorgung im Hinblick auf Erhalt von selbständiger Lebensführung und Teilhabe sowie bezüglich der Prävention von Pflegebedürftigkeit und Krankheit im Alter sind notwendig. Was bei der Gemeindeschwester selbstverständlich war, muss ethisch auch heute gefordert werden. Die heutige Zwangsbeglückung zur optimalen Abrechnung ist zu ächten. 

Grundvoraussetzungen

für die Durchführung von präventiven Hausbesuchen sind im Rahmenkonzept die ethischen Prinzipien der Freiwilligkeit, der Selbstbestimmtheit, der Vertraulichkeit und der Neutralität.

Das Prinzip der Freiwilligkeit bedeutet, dass ein präventiver Hausbesuch nur mit dem Einverständnis der zu beratenden Person durchgeführt wird. Dies gilt ebenfalls, wenn Angehörige oder Nachbarn einen Hausbesuch für eine Seniorin bzw. einen Senior anfragen.  Der betroffene ältere Mensch muss zustimmen, bevor ein Hausbesuch stattfinden kann. Neben der Freiwilligkeit ist die

Selbstbestimmtheit des alten Menschen eine ethische Leitlinie. Auch nach der grundsätzlichen Zustimmung zu einem präventiven Hausbesuch hat die Seniorin / der Senior jederzeit das Recht, die Maßnahme wieder zu beenden. Auch die getroffenen Vereinbarungen gehen von der Selbstbestimmtheit der Beratenen aus. Ausnahmen davon bilden einzig die fachliche und begründete Einschätzung der Beraterin, es liege eine „Gefährdungssituation“ vor. Dann ist die Beraterin verpflichtet, weitere Schritte einzuleiten.

Die Gewährleistung der Vertraulichkeit/Verschwiegenheit bezüglich der Gesprächsinhalte ist bei der Durchführung und Umsetzung präventiver Hausbesuche eine weitere ethische Anforderung. Dies betrifft Auskünfte zu den Gesprächsinhalten innerhalb der Familie, aber auch im Hinblick auf eine Vermittlungstätigkeit und Informationsweitergabe an kommerzielle Dienstleister und Organisationen bürgerschaftlich engagierter Bürger über die Datenschutzverordnung hinaus. Auch die Neutralität in der Beratung ist ein zentraler ethischer Aspekt.

Wer den Gedanken folgt, kommt an einem Quartier-Denken nicht vorbei. Was sollen 4 verschiedene Pflegedienste in 5 Häusern in einer Straße. Ein ganzheitlicher, nachhaltiger Ansatz schont Ressourcen. Die Dänen und die Niederländer können uns ein Beispiel sein.

Ein (Um)-Denken ist gefragt. Was nutzt das Geld bei Unzufriedenheit.

War caritatives, diakonisches Denken? Die Verantwortung für den Mitmenschen bleibt!

Wir hoffen Anregung gegeben zu haben. In jeder Kommune in Nordrhein-Westfalen ist die Seniorenpolitik noch eine freiwillige Leistung. Um so wichtiger ist es, dass Sie Ihrer Kandidaten vor der Kommunalwahl konkret zu fragen.

Zeigen wir Verantwortung, bringen wir uns ein.

Sie haben Gelegenheit die Idee bei den „Kneipengesprächen“, siehe Veranstaltung am 21.1.20, im Rahmen „Ruhrgebietbessermachen“ einzubringen und zu diskutieren. 

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